Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von fünf Werktagen dem Auftraggeber vorzulegen.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt
(
https://sachsen-anhalt.abst.de) bzw. AVPQ (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender Einzelnachweise:
a) Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
b) aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
c) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
d) Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen
e) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police oder des Nachweises, aus dem sich die versicherten Risiken nebst den Deckungssummen ergeben)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
f) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
g) Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt sowie die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ausgefüllt und in Textform einzureichen.