Die Teilnehmer haben sich vor der Angebotsabgabe vor Ort bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Gegebenheiten zu informieren. Ein Ansprechpartner wird auf Nachfrage benannt. Dieser ist ausschließlich dazu berechtigt, Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten zu geben. Er ist nicht befugt, rechtsverbindliche Auskünfte zum Vergabeverfahren zu erteilen.