Die Benthos-Untersuchung wird sich auf die sechs DC-Netzanbindungssysteme NOR-11-1, NOR-11-2, NOR-12-1, NOR-12-2, NOR-13-1 und NOR-13-2 konzentrieren, die im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) aufgeführt sind. Der NEP wurde am 14.01.2022 von der Bundesnetzagentur (BNetzA)
bestätigt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 17d Abs. 1 Sätze 1 und 2 EnWG verpflichtet, die Windparkflächen an den techn. und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilungsnetzes rechtzeitig anzuschließen.
Mit vorliegender Leistungsbeschreibung werden die für den Netzanschluss und die Konverterplattform erforderlichen Benthos-Beprobungen nach dem Standarduntersuchungskonzept „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (2013)“ (StUK4)
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgeschrieben. Die Benthos-Beprobungen nach StUK4 stellen eine Bewertungsgrundlage für die erforderlichen Genehmigung dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung von Umweltuntersuchungen nach dem Standartuntersuchungskonzept (StUK4) in der deutschen AWZ für sechs Netzanbindungssysteme
ARIBA ID WS1458911296”
Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦
Kurze Beschreibung:
“Die Benthos-Untersuchung wird sich auf die sechs DC-Netzanbindungssysteme NOR-11-1, NOR-11-2, NOR-12-1, NOR-12-2, NOR-13-1 und NOR-13-2 konzentrieren, die...”
Kurze Beschreibung
Die Benthos-Untersuchung wird sich auf die sechs DC-Netzanbindungssysteme NOR-11-1, NOR-11-2, NOR-12-1, NOR-12-2, NOR-13-1 und NOR-13-2 konzentrieren, die im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) aufgeführt sind. Der NEP wurde am 14.01.2022 von der Bundesnetzagentur (BNetzA)
bestätigt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 17d Abs. 1 Sätze 1 und 2 EnWG verpflichtet, die Windparkflächen an den techn. und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilungsnetzes rechtzeitig anzuschließen.
Mit vorliegender Leistungsbeschreibung werden die für den Netzanschluss und die Konverterplattform erforderlichen Benthos-Beprobungen nach dem Standarduntersuchungskonzept „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (2013)“ (StUK4)
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgeschrieben. Die Benthos-Beprobungen nach StUK4 stellen eine Bewertungsgrundlage für die erforderlichen Genehmigung dar.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Am Dienstsitz des Auftragnehmers und zu ausgewählten Terminen / Besprechungen / Projekttagen im Haus der Auftraggeber.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Benthos-Untersuchung wird sich auf die sechs DC-Netzanbindungssysteme NOR-11-1, NOR-11-2, NOR-12-1, NOR-12-2, NOR-13-1 und NOR-13-2 konzentrieren, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Benthos-Untersuchung wird sich auf die sechs DC-Netzanbindungssysteme NOR-11-1, NOR-11-2, NOR-12-1, NOR-12-2, NOR-13-1 und NOR-13-2 konzentrieren, die im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) aufgeführt sind. Der NEP wurde am 14.01.2022 von der Bundesnetzagentur (BNetzA)
bestätigt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 17d Abs. 1 Sätze 1 und 2 EnWG verpflichtet, die Windparkflächen an den techn. und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilungsnetzes rechtzeitig anzuschließen.
Mit vorliegender Leistungsbeschreibung werden die für den Netzanschluss und die Konverterplattform erforderlichen Benthos-Beprobungen nach dem Standarduntersuchungskonzept „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (2013)“ (StUK4)
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgeschrieben. Die Benthos-Beprobungen nach StUK4 stellen eine Bewertungsgrundlage für die erforderlichen Genehmigung dar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Bis Abschluss der Aufgaben gemäß Leistungsbeschreibung (C1 samt Anlagen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB (siehe 4.1.1 Anlage 1 Bewerberfragebogen
Sie bestätigen hiermit, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB (siehe 4.1.1 Anlage 1 Bewerberfragebogen
Sie bestätigen hiermit, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB hinsichtlich Ihres Unternehmens und ggf. derjenigen, denen die Eignung entlehnt ist, vorliegen.
Mindestlohn (siehe 4.1.2 Anlage 1 Bewerberfragebogen)
Sie bestätigen hiermit, dass der gezahlte Lohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht bzw. ggf. tarifliche Vergütungsregelungen eingehalten werden.
Selbstauskunft zu Russlandsanktionen (siehe 4.1.3 Anlage 1 Bewerberfragenbogen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung (siehe 4.2.1 Anlage 1 Bewerberfragebogen)
Bitte legen Sie einen aktuellen Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung (siehe 4.2.1 Anlage 1 Bewerberfragebogen)
Bitte legen Sie einen aktuellen Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung vor.
Hinweis: Gegebenenfalls gefordert höhere Versicherungssummen sind erst mit Vertragsschluss nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen (siehe 4.3.1 Anlage 1 Bewerberfragebogen)
Die technische Leistungsfähigkeit muss durch den Bewerber jeweils durch Referenzen nachgewiesen werden....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen (siehe 4.3.1 Anlage 1 Bewerberfragebogen)
Die technische Leistungsfähigkeit muss durch den Bewerber jeweils durch Referenzen nachgewiesen werden. Soweit nicht anders vorgegeben, sind die Referenzen je Los nachzuweisen.
Füllen Sie die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Tabelle in der Excel-Vorlage „Anlage 2 Referenzübersicht“ mit den angeforderten Informationen zu den Referenzen aus (Projektname, Standort, Land, Kunden- und Kontaktdaten, Ausführungszeitraum, Budget, Details zum Umfang, vollständige Projektbeschreibung) und fügen Sie für jedes Projekt eine kurze Präsentation (max eine DIN A4 Seite / 2 PowerPoint Folien) bei.
Die technische Leistungsfähigkeit muss durch den Bewerber jeweils durch vergleichbare Leistung, mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit nachgewiesen werden.
Der Bieter muss in einer Referenz aus den letzten fünf Kalenderjahren (2018 – 2022) nachweisen;
- Durchführung einer Umweltuntersuchungen Standartuntersuchungskonzept (StUK4) Nordsee gemäß C1 Leistungsbeschreibung 3.2 Grundsätzliches Leistungsbild
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Teilnahmeantrag muss auf deutsch eingereicht werden.
b) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen (siehe unten VI. 3) c) (4),
c) Ggf....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Teilnahmeantrag muss auf deutsch eingereicht werden.
b) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen (siehe unten VI. 3) c) (4),
c) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI. 3) c) (3),
d) Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch und ausschließlich über die ARIBA-Plattform (Vergabetool) einzureichen. Details hierzu sind unter VI.3 näher beschrieben. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
e) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrages: zu finden unter der Ziffer VI.3)
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-06-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist via ARIBA-Plattform und der Anlage...”
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist via ARIBA-Plattform und der Anlage "09_Bieterfragen" mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form über die Nachrichtenfunktion der ARIBA-Plattform zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags sowie Angebotes zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) zu I.3 Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote
Informationen zum Zugriff auf die Ausschreibung auf der Ariba-Plattform werden umgehend nach Anfrage per Email (siehe I.1) bereitgestellt.
Den Bewerbern wird empfohlen, diesen Zugang so bald wie möglich zu beantragen und auf Ariba auf „Teilnahme beabsichtigen“ zu klicken, um Erläuterungen von der Beschaffungsstelle zu erhalten.
Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 48 Stunden vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe IV.2.2) Zugriff zu Ariba beantragen, nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen.
Der Bewerber ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zum Angebot auf der Ariba-Plattform zu beantragen.
Der Auftraggeber übernimmt keine Verantwortung für Probleme mit der Ariba-Plattform.
Jeder Antrag, der nicht korrekt über Ariba eingereicht wird, wird abgelehnt.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
c) (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letzten vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern.
c) (2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
c) (3) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
c) (4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe).
Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
"Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2023/S 108-340346 (2023-06-02)