Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
(1) Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und/oder Kaltwasser
umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Der AN hat die jährliche Ablesung, den erforderlichen Geräteeinbau, Gerätewechsel und Eichaustausch zum Stichtag 30.09. sicherzustellen. Die Mieter sind spätestens 14 Tage im Voraus über Art und Umfang der Leistungen per Hausaushang und Posteinwurf zu informieren. Der AG erhält parallel dazu eine tabellarische Aufstellung mit dem Datum der Ausführung. Der Anspruch auf Kostenerstattung ab dem dritten Termin setzt voraus, dass der AN rechtssicher den ersten und zweiten Termin nachweisen kann. Dieser Nachweis ist mit der Rechnungslegung zu erbringen.
Auf den Mieterinformationen sind die Adresse und Telefonnummer des Messdienstunternehmens und/oder des Nachauftragnehmers zu dokumentieren. Der Gerätewechsel oder Eichaustausch ist zu allgemein üblichen Zeiten auszuführen. Durch die Rechtsprechung gelten Zeiten zwischen 07:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 Uhr als anerkannt. Der AN hat sicherzustellen, dass er für den Mieter zu den allgemein üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Abstimmung telefonisch erreichbar ist. Das gilt auch für Nachzüglertermine. Reste- oder Nachzüglermeldungen sind dem AG monatlich ausschließlich per E-Mail und in Excel- oder CSV-Format zu übergeben.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Absperreinrichtungen in den Wohnungen nicht immer funktionstüchtig sind. In diesem Fall sind ausschließlich die Strangabsperrventile zu nutzen. Bei Funktionsstörungen der Strangabsperreinrichtungen ist der AG umgehend zu informieren.
Durch den AN sind mit dem bisher eingesetzten Messdienstunternehmen alle Modalitäten bezüglich der Ablesung und Rückführung der Altgeräte abzusprechen.
Mit dem Geräteeinbau erhält der Mieter vom AN eine Dokumentation zur Funktionalität und dem Umgang mit den Geräten. Diese Dokumentation ist auch dem AG mit je einem Exemplar zur Verfügung zu stellen.
(2) Der AG übergibt jeweils ab Oktober die Mieter- und Liegenschaftssätze für die abzurechnende Periode.
Die Übergabe der Kosten- und Brennstoffdaten erfolgt durch den AG bis zum Ende des ersten Quartals, des auf die Abrechnungsperiode folgenden Kalenderjahres. Die künftige Form der Übergabe kann auch in Listenform, als CSV Datei oder als standardisierter Datensatz erfolgen. Der AN übergibt dem AG bis 15.05. des auf die Abrechnungsperiode folgenden Kalenderjahres die Papierform (oder Bereitstellung Online) der Liegenschaft. Du