Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: E-Check nach DGUV - Vorschrift 4
LB-ZVS-2023-0019
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Kurze Beschreibung:
“Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 im Stadtgebiet Ludwigsburg”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Ludwigsburg
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 im Stadtgebiet Ludwigsburg an insgesamt ca. 100 Standorten
Laufzeit:...”
Beschreibung der Beschaffung
Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 im Stadtgebiet Ludwigsburg an insgesamt ca. 100 Standorten
Laufzeit: 01.12.2023 bis 30.11.2027
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach -sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer- an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1.1.1
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer, Vereinsregister etc.);
1.1.2
Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft;
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.2.1
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.2
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.2.1
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.2
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.3
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1.2.4
Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
1.2.5
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder eine Absichtserklärung, dass bei Zuschlagserteilung vor Vertragsbeginn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.3.1
Referenzliste in deutscher Sprache: Jeweils 3 mit der auszuführenden Leistung vergleichbare Referenzen in den abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3.1
Referenzliste in deutscher Sprache: Jeweils 3 mit der auszuführenden Leistung vergleichbare Referenzen in den abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Auftraggeber (Name und Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Bezeichnung des Projekts: Beschreibung der Art der
Leistung, Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (brutto), Ausführungszeitraum (von/bis)
1.3.2
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Elektro-Innung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.2.1 Eklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist dem Angebot beizufügen.
2.2.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen ist dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.2.1 Eklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist dem Angebot beizufügen.
2.2.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen ist dem Angebot beizufügen.
2.2.3 Ausführung unter den anzuwendenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:
• DGUV 4
• DIN VDE 0701 / 0702
• DIN VDE 0105-100, 0100-600
• BetrsichV mit Schutzkontaktstecker (230V/16A)
• BetrsichV mit Schutzkontaktstecker (400V/63A) sowie Arbeitsmittel mit Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD / PRCD)
2.2.4 Die zur Prüfung erforderlichen und zum Einsatz kommenden Messgeräte müssen den geltenden Normen entsprechen und mit den normkonformen Qualitäts- und Sicherheitskennzeichen versehen sein. Die Prüfgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen und kostenmäßig in den Einzelpreisen einzukalkulieren. Die Prüfungen sind am jeweiligen Standort vorzunehmen.
2.2.5 Als Prüfungspersonal werden ausschließlich Fachkräfte mit einer elektrotechnischen Ausbildung eingesetzt. Dies ist durch die Abgabe einer Eigenerklärung mit der Angebotsabgabe zu bestätigen. Ein Zertifikatsnachweis der einzelnen Mitarbeiter ist auf Verlangen bei Arbeitsbeginn vorzulegen.
2.2.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die mindestens die Abgasnorm EURO 6 erfüllen. Dies ist auf Verlangen durch das Vorlegen der Fahrzeugscheine bei der AG nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-25
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bieterfragen sind bis spätestens 15.08.2023 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung...”
Bieterfragen sind bis spätestens 15.08.2023 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Für die Informationsübermittlung wird ausschließlich der unter Ziff. I.3) genannte Zugang verwendet. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert:
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 139-444451 (2023-07-17)