Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt die Vergabe der Prüfung von ortveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV3 an insgesamt ca. 49 Standorten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: E-Checks nach DGUV3 Prüfung
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Kurze Beschreibung:
“Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck beabsichtigt die Vergabe der Prüfung von ortveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV3 an insgesamt ca. 49 Standorten.”
1️⃣
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürstenfeldbruck
Beschreibung der Beschaffung: DGUV3-Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmitteln an ca. 49 Standorten
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Fürstenfeldbruck
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 8921762859 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 8921762859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 8921762859 📠
Quelle: OJS 2023/S 178-557576 (2023-09-11)