Text
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123
oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen /
gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß
dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der
Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen
Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden
Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend
beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft,
inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift
aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem
Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend
des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine
Erklärung abzugeben.
2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform
"Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in
Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer
Signatur).In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information
nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird
weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente,
Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und
Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben
in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem
Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt B.5 und B.6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten.
4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit
der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe
zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A).
Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen
Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten
Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung
des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der
Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer
das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren
spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird.
Sofern der Bieter für einzelne, spezifische Leistungen (Leistung / Leistungsteil "Übernahme von Altdaten /
Migrationsleistungen") Unterauftragnehmer beauftragt, hat er auf Aufforderung des Auftraggebers zudem für
diese weitere Eignungsnachweise einzureichen; diesbezügliche Festlegungen sind der Vergabeunterlage
"Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu
entnehmen.
Es bestehen hierbei folgende Anforderungen:
- Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Übernahme von Altdaten /
Migrationsleistungen" einen Unterauftragnehmer beauftragt, sind zum Nachweis von dessen Eignung
mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Migrationsprojekte als Referenzprojekte nachzuweisen /
anzugeben, bei denen in eine E-Mail-Archivierungslösung mindestens 100 Mio. Elemente erfolgreich migriert
wurden.
- Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Übernahme von Altdaten /
Migrationsleistungen" einen Unterauftragnehmer beauftragt, ist zum Nachweis von dessen Eignung auf einer
separaten Anlage der / die Projektleiter*in / Projektmanager*in, welche(r) im Rahmen der Erbringung der
Migrationsleistungen durch den Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, anzugeben. Des Weiteren muss
diese separate Anlage Informationen zu Qualifikationsgrad und Kompetenzen (Ausbildung, Zertifikate, etc.)
und zur Berufserfahrung bzw. insbesondere zur Erfahrung im Rahmen der Durchführung entsprechender
Migrationsprojekte beinhalten. Hierbei besteht die Mindestanforderung bzw. ist nachzuweisen, dass die Person,
die für den Einsatz als Projektleiter*in / Projektmanager*in hinsichtlich der Migration vorgesehen ist, mindestens
zwei erfolgreiche Migrationsprojekte mit mindestens 50 Mio. Elementen und mindestens ein erfolgreiches
Migrationsprojekt, bei denen Daten aus dem Quellsystem MC Source One migriert wurden, als Projektleiter*in /
Projektmanager*in durchgeführt / betreut haben muss.
Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung
(wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der
"Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für
ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art
möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage
"Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu
entnehmen.
6. Hinweise zur Anlage 1 - Leistungsverzeichnis: Die Vergabeunterlage "Anlage 1 - Leistungsverzeichnis" wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen handelt, ausschließlich auf Anfrage an
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Anlage 1 - Leistungsverzeichnis um eine Vergabeunterlage handelt, welche Vertragsbestandteil wird!