Auftragsbekanntmachung (2023-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.jelonek@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69513847🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69513847🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Echtfilm
Produkte/Dienstleistungen: Film- und Videofilmherstellung📦
Kurze Beschreibung: Erstellung und Bearbeitung von Filmen zur Vermittlung seiner Themen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 895 317 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Peine🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Erstellung und Bearbeitung von Filmen zur Vermittlung seiner Themen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung Projektleitung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36%
Preis (Gewichtung): 50%
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 895 317 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung ist zweimal um 12 Monate möglich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Form eines Mindestumsatzes der letzten 3 Jahre für mindestens 200.000€ pro Jahr gemäß § 45 Abs. 1 VgV.
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Form eines Mindestumsatzes der letzten 3 Jahre für mindestens 200.000€ pro Jahr gemäß § 45 Abs. 1 VgV.
- Nachweis (Bestätigung der Versicherung) über eine gültige Versicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer branchenüblichen Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Ziffer 2 VgV.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Aussagekräftige Angaben über das Unternehmen und dem einzusetzenden Team (feste und freie Mitarbeiter*innen) und eine Übersicht bisher erfolgter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Aussagekräftige Angaben über das Unternehmen und dem einzusetzenden Team (feste und freie Mitarbeiter*innen) und eine Übersicht bisher erfolgter Projekte.
- Nachweis von zwei Referenzprojekten der letzten drei Jahre des Unternehmens.
- Bereitschaft und körperliche Fähigkeit zur Befahrung unter Tage für die Projektleitung.
- Der Bieter hat im Angebot umfassend darzulegen, ob und wie die in der Leistungsbeschreibung erforderliche Technik und der Fuhrpark zur Verfügung stehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-15
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 158-502268 (2023-08-14)