Echtfilm

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Erstellung und Bearbeitung von Filmen zur Vermittlung seiner Themen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Film- und Videofilmherstellung
Kurze Beschreibung: Erstellung und Bearbeitung von Filmen zur Vermittlung seiner Themen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Film- und Videofilmherstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: stefan.jelonek@bge.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69513847 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E69513847 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 158-502268
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 895 317 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 895 317 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung ist zweimal um 12 Monate möglich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Form eines Mindestumsatzes der letzten 3 Jahre für mindestens 200.000€ pro Jahr gemäß § 45 Abs. 1 VgV.
- Nachweis (Bestätigung der Versicherung) über eine gültige Versicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer branchenüblichen Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Ziffer 2 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Aussagekräftige Angaben über das Unternehmen und dem einzusetzenden Team (feste und freie Mitarbeiter*innen) und eine Übersicht bisher erfolgter Projekte.
- Nachweis von zwei Referenzprojekten der letzten drei Jahre des Unternehmens.
- Bereitschaft und körperliche Fähigkeit zur Befahrung unter Tage für die Projektleitung.
- Der Bieter hat im Angebot umfassend darzulegen, ob und wie die in der Leistungsbeschreibung erforderliche Technik und der Fuhrpark zur Verfügung stehen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung Projektleitung
Referenzen der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36%
Preis (Gewichtung): 50%

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69513847 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 158-502268 (2023-08-14)