Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027
Referenznummer: 2026000226
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt.
Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.
Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt.
Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣
Interne Kennung: 5632e383-bc26-429c-9537-e49ba9dcb11e
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind Lärmkartierungen für alle Hauptverkehrsstraßen in Bayern außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Hauptverkehrsstraßen sind in erster Linie Bundesautobahnen, Bundes- und Staatsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bezogen auf die Straßenverkehrszäh-lung (SVZ) 2025. Unseren vorläufigen Auswertungen nach sind insgesamt ca. 7.800 km Straßen betroffen, wobei rd. 2.600 km auf Autobahnen entfallen.
Hierbei sind neben den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechnungsvorschriften insbesondere die Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-ULR), die der §§ 47 a – f BImSchG sowie die der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 28.05.2021 zu beachten.
Vom Auftragnehmer sind Lärmkartierungen für alle Hauptverkehrsstraßen in Bayern außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Hauptverkehrsstraßen sind in erster Linie Bundesautobahnen, Bundes- und Staatsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bezogen auf die Straßenverkehrszäh-lung (SVZ) 2025. Unseren vorläufigen Auswertungen nach sind insgesamt ca. 7.800 km Straßen betroffen, wobei rd. 2.600 km auf Autobahnen entfallen.
Hierbei sind neben den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechnungsvorschriften insbesondere die Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-ULR), die der §§ 47 a – f BImSchG sowie die der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 28.05.2021 zu beachten.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
Postleitzahl: Bayern
Stadt: Bayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-16 📅
Datum des Endes: 2027-07-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 62cc3b60-cf43-43be-b1ae-2c2b83605e2f
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für die Großflughäfen München und Nürnberg
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind für die Großflughäfen München und Nürnberg Lärmkartierungen durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
In der 2027 durchzuführenden fünften Runde der Lärmkartierung sind als Großflughäfen erneut die Verkehrsflughäfen München und Nürnberg zu kartieren. Die Erstellung der hierfür benötigten DES ist Teil der Leistung. Das Betriebsjahr 2026 ist als maßgeblicher Beurteilungszeitraum zu verwenden.
Vom Auftragnehmer sind für die Großflughäfen München und Nürnberg Lärmkartierungen durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
In der 2027 durchzuführenden fünften Runde der Lärmkartierung sind als Großflughäfen erneut die Verkehrsflughäfen München und Nürnberg zu kartieren. Die Erstellung der hierfür benötigten DES ist Teil der Leistung. Das Betriebsjahr 2026 ist als maßgeblicher Beurteilungszeitraum zu verwenden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: f3ef9157-1986-4584-9a55-5fb5e6098b8a
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Augsburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 3 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Augsburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 3 zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 33f3d930-8af8-4790-be82-3af14bc7f427
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Ingolstadt
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Ingolstadt in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 4 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Ingolstadt in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 4 zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 89dadf54-91c5-4ff5-a14c-1e7c31174cf0
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum München
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet München in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 5 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet München in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 5 zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 02af0d3f-37bf-428a-a921-2c88e1ec0d42
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für die Ballungsräume Nürnberg, Fürth und Erlangen
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind für die Ballungsräume Nürnberg, Fürth und Erlangen in ihren kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 6 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für die Ballungsräume Nürnberg, Fürth und Erlangen in ihren kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 6 zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: e9bc10fa-df7f-405b-b088-aef48e2b59a4
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Regensburg
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Regensburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 7 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Regensburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 7 zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 959adb7d-ceab-4c6b-bbcc-6ebf4f0fe28c
Titel: Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Würzburg
Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Würzburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 8 zu entnehmen.
Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Würzburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben.
Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 8 zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-23 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft muss eine Projektleitung bestimmen, die für die Leistungserbringung geeignet ist.
Als geeignete Projektleitung kommen Personen infrage, die eine durchgeführte und abgeschlossene Lärmkartierung oder Lärmaktionsplanung aus den letzten fünf Jahren (2021 bis heute) vorweisen können. Das Projekt muss in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die vom Bieter oder der Bietergemeinschaft zur Lärmberechnung eingesetzte Software muss ein Konformitätsnachweis nach DIN 45687-2 bzw. ISO 17534-1:2015 für die zu verwendenden Berechnungsmethoden vorliegen.
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat sicher zu stellen, dass je nach bebotenem Los bzw. der Anzahl der bebotenen Lose eine ausreichende Anzahl von einsatzbereiten Projektbearbeiterinnen / Projektbearbeitern zur Verfügung stehen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 128-465081 (2026-07-06)