EGNZW Knotenpunkte Merler Str.

Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Diese Ausschreibung ist Teil eines Förderprojektes der Entwicklung der „Neuen Zeche Westerholt“.

Deadline

Deadline 2026-08-06

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EGNZW Knotenpunkte Merler Str.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Diese Ausschreibung ist Teil eines Förderprojektes der Entwicklung der „Neuen Zeche Westerholt“.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E95459598
Titel: EGNZW - Knotenpunkte Marler Str.
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Im bestehenden viertstreifigen Querschnitt werden die vorhandenen Bordfluchten überwiegend beibehalten und ein neuer Trichter für den Anschluss der Zufahrt zur Fläche der ehemaligen Zeche Westerholt erstellt. Hierfür sind ca. 1700 m² Fahrbahnfläche im Asphalt-Vollausbau (Bk10) herzustellen. Über eine Länge von ca. 100 m entfällt dabei ein Fahrstreifen und wird zu einer Trenninsel mit Baumpflanzungen umgebaut. Für eine neue Fahrstreifenaufteilung sind ergänzende Deckensanierungen (1.200 m²) in der Marler Straße durchzuführen. Der gesamte Ausbaubereich ist nach den Standards von Straßen.NRW barrierefrei auszubauen (2.400 m²) und vorbereitende Tiefbauarbeiten für die spätere Einrichtung der Signalanlage sind erforderlich. Im Rahmen der Entwässerungsplanung der EG NZW ist ein Notüberlauf mit Anschlusskanal an den vorhandenen öffentlichen Kanal herzustellen. Angrenzend an den Voll ausgebauten Trichter erfolgt der Bau einer Baustellenzufahrt auf die Fläche des Holzlagerplatzes der ehemaligen Zeche. Die erforderlichen vorbereitenden Erdarbeiten sind nicht Teil der Ausschreibung. Der barrierefreie Ausbau des bestehenden Knotenpunktes Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße erfolgt überwiegend in Pflasterbauweise (ca. 650 m2) im Seitenraum. Der Ausbaubereich für den Tiefbau erstreckt sich dabei bis an bereits neu hergestellte Flächen heran. Zu berücksichtigen sind hier die barrierefreien Standards der Stadt Gelsenkirchen. Teil der Ausschreibung sind ebenfalls die Verlegung von Leerohren und vorbereitenden Arbeiten für die spätere Einrichtung der neuen Signalanlage.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 18 Wochen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-08-06 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Beachtung des § 16a EU VOBA nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz mit Angaben zum Umsatz über vergleichbare Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Auf-trägen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder durch Verweis auf die geforderten Umsatzangaben im Präqualifikationsverzeichnis durch Angabe der Nummer im Angebotsformblatt, soweit die Umsätze dort hinterlegt sind. Vergleichbare Leistungen sind Bauleistungen. Mindestanforderung: Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen muss in jedem Jahr mindestens 1.500.000,- € netto betragen haben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Bauleistungen in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, jeweils jährlich zweifach maximiert und eine Versicherung für Leitungsschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro je Schadensfall oder Eigenerklärung, mit welcher für den Zuschlagsfall der Abschluss einer den Anforderungen entsprechenden Versicherung zugesagt wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit prüffähigen Angaben zu mindestens zwei Referenzprojekten zu Straßenbauarbeiten mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 500.000,- € netto im Bereich Straßenbau einschließlich Begleitarbeiten (Erdarbeiten und Leitungsbau), die nach dem 31.12.2020 abgeschlossen wurden oder Verweis auf einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis durch Angabe der Nummer im Angebotsformblatt. Die Verwendung des der Ausschreibung beigefügten Formblatts für Referenzen ist nicht verpflichtend. Bei Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsformblatt ist vom Bieter vor Angebotsabgabe zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Bieter die den Anforderungen entsprechenden Referenzprojekte im Angebot angeben. Eine Nachreichung weiterer Referenzen nach Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Nationale Registrierungsnummer: Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16 112
Postanschrift: Egonstr. 12
Postleitzahl: 45896
Postort: Gelsenkirchen
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@egnzw.de 📧
Telefon: +492091696958 📞
URL: https://www.neue-zeche-westerholt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E95459598 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E95459598 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-1604 📞
Fax: +49251 4112165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 129-469359 (2026-07-06)