Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH, die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, die Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Herten führen im Rahmen der Revitalisierung der Fläche „Neue Zeche Westerholt" eine gemeinsame Vergabe von Bauleistungen als Einkaufsgemeinschaft durch. Die Maßnahme wird teilweise mit Fördermitteln des Programms „5-Standorte NRW“ umgesetzt. Gegenstand der Beauftragung ist die Herstellung eines Regenwasserablaufkanals mit Anschluss an die Regenwasserbehandlungsanlage an der Bertlicher Straße zur äußeren Erschließung der Entwicklungsfläche „Neue Zeche Westerholt" in den Städten Gelsenkirchen und Herten. Darüber hinaus umfasst die Baumaßnahme die Herstellung von Mischwasserkanälen in der Bertlicher Straße sowie in der Geschwisterstraße auf Gelsenkirchener und Hertener Stadtgebiet. Weiterhin sind Straßenbauarbeiten inkl. der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen in der Bertlicher Straße und der Geschwisterstraße - zwischen der Marler Straße und der Egonstraße - auf Gelsenkirchener sowie Hertener Stadtgebiet Bestandteil der Maßnahme. Die ausgeschriebenen Leistungen des Straßen- und Kanalbaus werden als ein einheitlicher Bauauftrag vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-01.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EGNZW Umbau Bertlicher Str./Geschwisterstr. - Kanal- und Straßenbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH, die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, die Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Herten führen im Rahmen der Revitalisierung der Fläche „Neue Zeche Westerholt" eine gemeinsame Vergabe von Bauleistungen als Einkaufsgemeinschaft durch. Die Maßnahme wird teilweise mit Fördermitteln des Programms „5-Standorte NRW“ umgesetzt.
Gegenstand der Beauftragung ist die Herstellung eines Regenwasserablaufkanals mit Anschluss an die Regenwasserbehandlungsanlage an der Bertlicher Straße zur äußeren Erschließung der Entwicklungsfläche „Neue Zeche Westerholt" in den Städten Gelsenkirchen und Herten.
Darüber hinaus umfasst die Baumaßnahme die Herstellung von Mischwasserkanälen in der Bertlicher Straße sowie in der Geschwisterstraße auf Gelsenkirchener und Hertener Stadtgebiet.
Weiterhin sind Straßenbauarbeiten inkl. der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen in der Bertlicher Straße und der Geschwisterstraße - zwischen der Marler Straße und der Egonstraße - auf Gelsenkirchener sowie Hertener Stadtgebiet Bestandteil der Maßnahme.
Die ausgeschriebenen Leistungen des Straßen- und Kanalbaus werden als ein einheitlicher Bauauftrag vergeben.
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH, die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, die Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Herten führen im Rahmen der Revitalisierung der Fläche „Neue Zeche Westerholt" eine gemeinsame Vergabe von Bauleistungen als Einkaufsgemeinschaft durch. Die Maßnahme wird teilweise mit Fördermitteln des Programms „5-Standorte NRW“ umgesetzt.
Gegenstand der Beauftragung ist die Herstellung eines Regenwasserablaufkanals mit Anschluss an die Regenwasserbehandlungsanlage an der Bertlicher Straße zur äußeren Erschließung der Entwicklungsfläche „Neue Zeche Westerholt" in den Städten Gelsenkirchen und Herten.
Darüber hinaus umfasst die Baumaßnahme die Herstellung von Mischwasserkanälen in der Bertlicher Straße sowie in der Geschwisterstraße auf Gelsenkirchener und Hertener Stadtgebiet.
Weiterhin sind Straßenbauarbeiten inkl. der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen in der Bertlicher Straße und der Geschwisterstraße - zwischen der Marler Straße und der Egonstraße - auf Gelsenkirchener sowie Hertener Stadtgebiet Bestandteil der Maßnahme.
Die ausgeschriebenen Leistungen des Straßen- und Kanalbaus werden als ein einheitlicher Bauauftrag vergeben.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Kanalbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E74172613
Titel: Umbau Bertlicher Str./Geschwisterstr. - Kanal- und Straßenbauarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
Das Ausschreibungspaket Teil A umfasst den Rückbau vorhandener belasteter Fahrbahnbefestigungen (ca. 2.100 t teerhaltig) sowie Vorbereitungen zur Kampmitteldetektion im Bereich der Kanalbaugräben und Anschlussleitungen in der Bertlicher Straße und Geschwisterstraße. In diesem Zuge ist die Straßenentwässerung (ca. 20 Abläufe) an die neu herzustellenden Regelwasserkanäle anzuschließen. Die Wiederherstellung von ca. 4.600 m² Fahrbahnfläche erfolgt in einer einheitlichen Asphaltbauweise (überwiegend Bk1,8).
In den beiden Straßenzügen erfolgt für die Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Herten jeweils eine Gehwegsanierung (ca. 3.700 m²) nach einheitlichem Standard. Dies umfasst den Ausbau barrierefreier Querungsstellen und separat geförderten barrierefreien Bushaltestellen (Haltestelle „Ringstraße“). Die Geschwisterstraße ist eine geschützte Allee mit erhöhten Anforderungen an den Baumschutz. Hier ist geplant die Gehwegbreite auf 2,00 m im Zuge der Sanierung zu reduzieren.
Das Ausschreibungspaket Teil B beinhaltet die Herstellung eines Regen- und Mischwasserkanals der Nennweiten DN 300 bis DN 1000 (Länge ca. 780m) in Tiefenlagen bis 5,00m in der Bertlicher und Geschwisterstraße. Die Kanalbaumaßnahmen sind zum Teil im kontaminierten Bereich (S/W-Anlage) auszuführen. Im Zuge der Maßnahme werden 19 Standardschächte der Nennweiten DN 1000 bis DN 2000 und 2 Sonderbauwerke gesetzt.
Das Ausschreibungspaket Teil A umfasst den Rückbau vorhandener belasteter Fahrbahnbefestigungen (ca. 2.100 t teerhaltig) sowie Vorbereitungen zur Kampmitteldetektion im Bereich der Kanalbaugräben und Anschlussleitungen in der Bertlicher Straße und Geschwisterstraße. In diesem Zuge ist die Straßenentwässerung (ca. 20 Abläufe) an die neu herzustellenden Regelwasserkanäle anzuschließen. Die Wiederherstellung von ca. 4.600 m² Fahrbahnfläche erfolgt in einer einheitlichen Asphaltbauweise (überwiegend Bk1,8).
In den beiden Straßenzügen erfolgt für die Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Herten jeweils eine Gehwegsanierung (ca. 3.700 m²) nach einheitlichem Standard. Dies umfasst den Ausbau barrierefreier Querungsstellen und separat geförderten barrierefreien Bushaltestellen (Haltestelle „Ringstraße“). Die Geschwisterstraße ist eine geschützte Allee mit erhöhten Anforderungen an den Baumschutz. Hier ist geplant die Gehwegbreite auf 2,00 m im Zuge der Sanierung zu reduzieren.
Das Ausschreibungspaket Teil B beinhaltet die Herstellung eines Regen- und Mischwasserkanals der Nennweiten DN 300 bis DN 1000 (Länge ca. 780m) in Tiefenlagen bis 5,00m in der Bertlicher und Geschwisterstraße. Die Kanalbaumaßnahmen sind zum Teil im kontaminierten Bereich (S/W-Anlage) auszuführen. Im Zuge der Maßnahme werden 19 Standardschächte der Nennweiten DN 1000 bis DN 2000 und 2 Sonderbauwerke gesetzt.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 62 Wochen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-11 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Beachtung des § 16a EU VOBA nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder Verweis auf Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis durch Angabe der Nummer im Angebotsformblatt, soweit die Umsätze dort hinterlegt sind.
Vergleichbar sind Leistungen betreffend Bauleistungen.
Mindestanforderung: Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen muss in jedem Jahr mindestens 4.000.000,- € netto betragen haben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen. In diesem Fall wird
eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder Verweis auf Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis durch Angabe der Nummer im Angebotsformblatt, soweit die Umsätze dort hinterlegt sind.
Vergleichbar sind Leistungen betreffend Bauleistungen.
Mindestanforderung: Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen muss in jedem Jahr mindestens 4.000.000,- € netto betragen haben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen. In diesem Fall wird
eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Bauleistungen in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich jeweils zweifach maximiert und eine Versicherung für Leitungsschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro je Schadensfall oder Eigenerklärung, mit welcher für den Zuschlagsfall der Abschluss einer den Anforderungen entsprechenden Versicherung zugesagt wird.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Bauleistungen in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich jeweils zweifach maximiert und eine Versicherung für Leitungsschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro je Schadensfall oder Eigenerklärung, mit welcher für den Zuschlagsfall der Abschluss einer den Anforderungen entsprechenden Versicherung zugesagt wird.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung mit prüffähigen Angaben zu mindestens drei Referenzprojekten über Kanal- und Straßenbauarbeiten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 3.000.000,- € netto im Bereich der Leitungs-, Entwässerungs- und Erdarbeiten, die nach dem 31.12.2022 abgeschlossen wurden oder Verweis auf einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis durch Angabe der Nummer im Angebotsformblatt.
Bei Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsformblatt ist vom Bieter vor Angebotsabgabe zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Bieter die den Anforderungen entsprechenden Referenzprojekte im Angebot angeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen.
Soweit Nachunternehmer für Leistungen mit einem Netto-Auftragswert von mindestens 200.000,- € eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zusätzlich drei eigene Referenzen des Nachunternehmers anzugeben. Die Referenzen müssen vergleichbare Bauleistungen betreffen, die nach dem 31.12.2022 abgeschlossen wurden. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn der Auftragswert der Referenz mindestens 80 % des für den Leistungsbereich des Nachunternehmers ausgewiesenen Angebotswertes erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung mit prüffähigen Angaben zu mindestens drei Referenzprojekten über Kanal- und Straßenbauarbeiten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 3.000.000,- € netto im Bereich der Leitungs-, Entwässerungs- und Erdarbeiten, die nach dem 31.12.2022 abgeschlossen wurden oder Verweis auf einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis durch Angabe der Nummer im Angebotsformblatt.
Bei Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsformblatt ist vom Bieter vor Angebotsabgabe zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Bieter die den Anforderungen entsprechenden Referenzprojekte im Angebot angeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt Verpflichtungserklärung) beifügen.
Soweit Nachunternehmer für Leistungen mit einem Netto-Auftragswert von mindestens 200.000,- € eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zusätzlich drei eigene Referenzen des Nachunternehmers anzugeben. Die Referenzen müssen vergleichbare Bauleistungen betreffen, die nach dem 31.12.2022 abgeschlossen wurden. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn der Auftragswert der Referenz mindestens 80 % des für den Leistungsbereich des Nachunternehmers ausgewiesenen Angebotswertes erreicht.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Gütezeichen Kanalbau RAL-GZ 961: Offener Kanalbau Ausführungsbereich AK2. Der Nachweis kann erfolgen durch:
- Kopie der einer gültigen Urkunde der Gütegemeinschaft Kanalbau e. V
- Auszug aus dem aktuellen Gütezeichenregister der Gütegemeinschaft Kanalbau, oder
- einen gleichwertigen Nachweis einer vergleichbaren Qualifikations- und Überwachungsorganisation;
Der Nachweis ist von jedem Unternehmen zu erbringen, das an der Ausführung der Kanalbauarbeiten im Bereich AK2 beteiligt ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Gütezeichen Kanalbau RAL-GZ 961: Offener Kanalbau Ausführungsbereich AK2. Der Nachweis kann erfolgen durch:
- Kopie der einer gültigen Urkunde der Gütegemeinschaft Kanalbau e. V
- Auszug aus dem aktuellen Gütezeichenregister der Gütegemeinschaft Kanalbau, oder
- einen gleichwertigen Nachweis einer vergleichbaren Qualifikations- und Überwachungsorganisation;
Der Nachweis ist von jedem Unternehmen zu erbringen, das an der Ausführung der Kanalbauarbeiten im Bereich AK2 beteiligt ist.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind.
Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen
abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen
zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben.
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind.
Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen
abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen
zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Nationale Registrierungsnummer: Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16 112
Postanschrift: Egonstr. 12
Postleitzahl: 45896
Postort: Gelsenkirchen
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@egnzw.de📧
Telefon: +49 209 1696958📞
URL: https://www.neue-zeche-westerholt.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E74172613🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E74172613🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1604📞
Fax: +49251 4112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber
dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber
dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 066-232290 (2026-04-01)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-04)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-06+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
(...)
Nachunternehmereinsatz: Soweit Nachunternehmer für Leistungen mit einem Netto-Auftragswert von mindestens 200.000,- € eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zusätzlich drei eigene Referenzen des Nachunternehmers auf Formblatt 9 anzugeben. Die Referenzen müssen vergleichbare Bauleistungen betreffen, die nach dem 31.12.2022 abgeschlossen wurden. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn der Auftragswert der Referenz mindestens 80 % des für den Leistungsbereich des Nachunternehmers ausgewiesenen Angebotswertes erreicht; dabei muss der zu betrachtende Referenzwert nicht höher sein als bei den für den Bieter geforderten Referenzen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
(...)
Nachunternehmereinsatz: Soweit Nachunternehmer für Leistungen mit einem Netto-Auftragswert von mindestens 200.000,- € eingesetzt werden sollen, hat der Bieter zusätzlich drei eigene Referenzen des Nachunternehmers auf Formblatt 9 anzugeben. Die Referenzen müssen vergleichbare Bauleistungen betreffen, die nach dem 31.12.2022 abgeschlossen wurden. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn der Auftragswert der Referenz mindestens 80 % des für den Leistungsbereich des Nachunternehmers ausgewiesenen Angebotswertes erreicht; dabei muss der zu betrachtende Referenzwert nicht höher sein als bei den für den Bieter geforderten Referenzen.
Andere zusätzliche Informationen
Konkretisierung der Anforderungen an die Referenzen bei dem Einsatz von Nachunternehmern
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 28d8dd22-ce97-40cc-b469-08d85450fe89-01
Quelle: OJS 2026/S 068-239051 (2026-04-04)