Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenz und ggf. Auswahlreferenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit die Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Neben der Mindestreferenz nach Ziffer 4.2.2 wird im Rahmen der Auswahlentscheidung noch eine weitere Referenz (sog. Auswahlreferenz) bewertet. Diese muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen für die Entwicklung von mindestens drei Peripheriegebäuden zu einem Klinik(teil)neubauvorhaben (bspw. Ärztehaus / MVZ, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Parkhaus, Personalwohnheim, Schule, Vorbehaltsfläche Forschungszentrum) in einem Klinikcampus für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Leistungen müssen in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erbracht worden sein.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Auswahlreferenz ist keine Mindestreferenz, die bei Nichtvorlage mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahrensausschluss führt. Sie kann jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung bei Vorlage zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden. Die Auswahlreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
1. Mindestreferenz
Bewertet wird die Gebäudeart nach folgender Maßgabe:
Vergleichbares Gesundheitszentrum: 0 Punkte
Klinikgebäude: 3 Punkte
Bewertet wird die Aktualität der Inbetriebnahme und Abnahme nach folgender Maßgabe:
vor 30. Juni 2020: 0 Punkte
1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021: 1 Punkt
ab 30 Juni 2021: 3 Punkte
2. Auswahlreferenz
Bewertet wird, ob der Bewerber eine entsprechende Auswahlreferenz mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt hat, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Liegt eine zulässige Auswahlreferenz vor, erhält der Bewerber zusätzlich 3 Punkte.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 9 Punkte (max. 6 Punkte bei der Mindestreferenz; max. 3 Punkte bei der Auswahlreferenz) erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.