Es sind Leistungen im Bereich der Eigenkontrolle für sieben gesicherte Altlasten im Hamburger Stadtgebiet zu erbringen. Es handelt sich um die Altablagerung Pollhornweg, Altablagerung Eckerkoppel, Altablagerung Havighorster Moor, Altablagerung Brümmer, Deponie Georgswerder, Altablagerung Neuhöfer Straße und Altablagerung Moorfleeter Brack. Ziel der langfristig durchzuführenden Eigenkontrollprogramme ist vor allem eine zuverlässige Funktions- und Wirksamkeitskontrolle in Bezug auf die Sicherungsbauwerke (insbesondere Oberflächenabdichtungen). Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die Durchführung hydraulischer Vor-Ort-Messprogramme zur Überwachung der Altlast-Stauflüssigkeitskörper (Messung von Stauwasserständen, Ölständen und Ölschichtdicken), im vierteljährlichen bis jährlichen Rhythmus, unter Beachtung erhöhter Arbeitsschutzanforderungen. Ferner sind in geringerem Umfang Grundwasserstandsmessungen durchzuführen. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden wöchentliche bzw. 14-tägliche hydrologische Vor-Ort-Messreihen zur Überwachung von Abdecksystemen, wie Abfluss-Gefäßmessungen (Oberflächen- und Dränagewasserabflüsse) und Niederschlagsmessungen sowie Testfelder-messungen (Dep. Georgswerder). Auf fünf Standorten wird Deponiegas gemessen. Ergänzend zu den Messungen sind erforderlichenfalls einfache Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Jährliche Flächenbegehungen für 6 gesicherte Altlasten sind zu koordinieren und durchzuführen. Schließlich sind für jeden Standort Jahresberichte nach einem vorgegebenen Gliederungsschema zu erstellen. Sämtliche geforderten Leistungen sind in den sieben Pflichtenheften, die an das Leistungsverzeichnis angefügt sind, detailliert beschrieben und erläutert. Der zeitliche Ablauf der Ausschreibung und Vergabe unterliegt der Vorgabe spätestens bis Mitte September 2026 einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen. Die Ausführungsfrist umfasst den 3 jährigen Messzeitraum vom 01.04.2027 - 31.03.2030 inkl. Erstellung der Jahresberichte für die Bilanzjahre 2027/2028, 2028/29 und 2029/30.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Eigenkontrollmaßnahmen gesicherte Altlasten
Referenznummer: FB 2026001477
Kurze Beschreibung:
Es sind Leistungen im Bereich der Eigenkontrolle für sieben gesicherte Altlasten im Hamburger Stadtgebiet zu erbringen. Es handelt sich um die Altablagerung Pollhornweg, Altablagerung Eckerkoppel, Altablagerung Havighorster Moor, Altablagerung Brümmer, Deponie Georgswerder, Altablagerung Neuhöfer Straße und Altablagerung Moorfleeter Brack. Ziel der langfristig durchzuführenden Eigenkontrollprogramme ist vor allem eine zuverlässige Funktions- und Wirksamkeitskontrolle in Bezug auf die Sicherungsbauwerke (insbesondere Oberflächenabdichtungen). Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die Durchführung hydraulischer Vor-Ort-Messprogramme zur Überwachung der Altlast-Stauflüssigkeitskörper (Messung von Stauwasserständen, Ölständen und Ölschichtdicken), im vierteljährlichen bis jährlichen Rhythmus, unter Beachtung erhöhter Arbeitsschutzanforderungen.
Ferner sind in geringerem Umfang Grundwasserstandsmessungen durchzuführen. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden wöchentliche bzw. 14-tägliche hydrologische Vor-Ort-Messreihen zur Überwachung von Abdecksystemen, wie Abfluss-Gefäßmessungen (Oberflächen- und Dränagewasserabflüsse) und Niederschlagsmessungen sowie Testfelder-messungen (Dep. Georgswerder). Auf fünf Standorten wird Deponiegas gemessen.
Ergänzend zu den Messungen sind erforderlichenfalls einfache Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Jährliche Flächenbegehungen für 6 gesicherte Altlasten sind zu koordinieren und durchzuführen. Schließlich sind für jeden Standort Jahresberichte nach einem vorgegebenen Gliederungsschema zu erstellen. Sämtliche geforderten Leistungen sind in den sieben Pflichtenheften, die an das Leistungsverzeichnis angefügt sind, detailliert beschrieben und erläutert. Der zeitliche Ablauf der Ausschreibung und Vergabe unterliegt der Vorgabe spätestens bis Mitte September 2026 einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen. Die Ausführungsfrist umfasst den 3 jährigen Messzeitraum vom 01.04.2027 - 31.03.2030 inkl. Erstellung der Jahresberichte für die Bilanzjahre 2027/2028, 2028/29 und 2029/30.
Es sind Leistungen im Bereich der Eigenkontrolle für sieben gesicherte Altlasten im Hamburger Stadtgebiet zu erbringen. Es handelt sich um die Altablagerung Pollhornweg, Altablagerung Eckerkoppel, Altablagerung Havighorster Moor, Altablagerung Brümmer, Deponie Georgswerder, Altablagerung Neuhöfer Straße und Altablagerung Moorfleeter Brack. Ziel der langfristig durchzuführenden Eigenkontrollprogramme ist vor allem eine zuverlässige Funktions- und Wirksamkeitskontrolle in Bezug auf die Sicherungsbauwerke (insbesondere Oberflächenabdichtungen). Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die Durchführung hydraulischer Vor-Ort-Messprogramme zur Überwachung der Altlast-Stauflüssigkeitskörper (Messung von Stauwasserständen, Ölständen und Ölschichtdicken), im vierteljährlichen bis jährlichen Rhythmus, unter Beachtung erhöhter Arbeitsschutzanforderungen.
Ferner sind in geringerem Umfang Grundwasserstandsmessungen durchzuführen. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden wöchentliche bzw. 14-tägliche hydrologische Vor-Ort-Messreihen zur Überwachung von Abdecksystemen, wie Abfluss-Gefäßmessungen (Oberflächen- und Dränagewasserabflüsse) und Niederschlagsmessungen sowie Testfelder-messungen (Dep. Georgswerder). Auf fünf Standorten wird Deponiegas gemessen.
Ergänzend zu den Messungen sind erforderlichenfalls einfache Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Jährliche Flächenbegehungen für 6 gesicherte Altlasten sind zu koordinieren und durchzuführen. Schließlich sind für jeden Standort Jahresberichte nach einem vorgegebenen Gliederungsschema zu erstellen. Sämtliche geforderten Leistungen sind in den sieben Pflichtenheften, die an das Leistungsverzeichnis angefügt sind, detailliert beschrieben und erläutert. Der zeitliche Ablauf der Ausschreibung und Vergabe unterliegt der Vorgabe spätestens bis Mitte September 2026 einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen. Die Ausführungsfrist umfasst den 3 jährigen Messzeitraum vom 01.04.2027 - 31.03.2030 inkl. Erstellung der Jahresberichte für die Bilanzjahre 2027/2028, 2028/29 und 2029/30.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 09841d2f-3a3b-46b9-9115-411bf8726534
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 21109
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-04-01 📅
Datum des Endes: 2030-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Ausführungsfrist umfasst den 3 jährigen Messzeitraum vom 01.04.2027 - 31.03.2030 inkl. Erstellung der Jahresberichte für die Bilanzjahre 2027/2028, 2028/29 und 2029/30.
Danach verlängert er sich einmalig, um ein Jahre für den Messzeitraum vom 01.04.2030 – 31.03.2031 inkl. Erstellung der Jahresberichte für das Bilanzjahr 2030/31, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Die Ausführungsfrist umfasst den 3 jährigen Messzeitraum vom 01.04.2027 - 31.03.2030 inkl. Erstellung der Jahresberichte für die Bilanzjahre 2027/2028, 2028/29 und 2029/30.
Danach verlängert er sich einmalig, um ein Jahre für den Messzeitraum vom 01.04.2030 – 31.03.2031 inkl. Erstellung der Jahresberichte für das Bilanzjahr 2030/31, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 159 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis Ihrer Eignung sind 3 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 5 Jahre vor Veröffentlichung der Unterlagen vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Art der Leistung
• Auftragszeitraum und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
• Auftragssumme
Vollständig anzugeben. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt). Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
Es ist dem Bietenden unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis Ihrer Eignung sind 3 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 5 Jahre vor Veröffentlichung der Unterlagen vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Art der Leistung
• Auftragszeitraum und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
• Auftragssumme
Vollständig anzugeben. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt). Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
Es ist dem Bietenden unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nachzuweisen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind die unter Ziffer 2.des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen,
- Angaben zum Umsatz des Unternehmen inkl. Angabe des Anteils des Umsatzes, der sich auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind die unter Ziffer 2.des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen,
- Angaben zum Umsatz des Unternehmen inkl. Angabe des Anteils des Umsatzes, der sich auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Kriterienkatalog zur Eignung: Der Kriterienkatalog ist vollständig auszufüllen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
Angaben für Registerabfragen (innerhalb des Kriterienkatalogs): Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungsvordruck zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern.
Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sind im Kriterienkatalog zwingend zu machen.
Folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes sind zwingend im Kriterienkatalog zu hinterlegen: Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden. Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.
Eigenerklärung zum 5. RUS Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen
Bietergemeinschaft: Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Kriterienkatalog zur Eignung: Der Kriterienkatalog ist vollständig auszufüllen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
Angaben für Registerabfragen (innerhalb des Kriterienkatalogs): Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungsvordruck zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern.
Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sind im Kriterienkatalog zwingend zu machen.
Folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes sind zwingend im Kriterienkatalog zu hinterlegen: Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden. Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.
Eigenerklärung zum 5. RUS Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen
Bietergemeinschaft: Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12).
Nachweis bzw. Bestätigung einer Haftpflichtversicherung: Es ist zu erklären, dass die unter Ziffer 2.5 geforderten Versicherungssumme in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Qualifikation der Projektleitung: Der zukünftige Auftragnehmer benennt eine/n verantwortliche/n Projektleiter/in, der/die die Eigenkontrollmaßnahmen einschließlich Qualitätssicherung leitet und koordiniert. Der/die Projektleiter/in soll über einen Hochschulabschluss in den Natur- oder Ingenieurwissenschaften und über Berufserfahrungen im Umweltschutz verfügen oder gleichwertig qualifiziert sein. Zusätzlich ist ein/e Vertreter/in mit vergleichbarer Qualifikation zu benennen.
• Beobachter/in: Für die Tätigkeiten vor Ort ist mindestens ein/e verantwortliche/r Beobachter/in zu benennen, der/die eine Ausbildung als staatlich geprüfte/r Umweltschutztechniker/in oder eine gleichwertige Ausbildung aufweist und über Berufserfahrung verfügt bzw. gleichwertig qualifiziert ist. Zusätzlich ist ein/e Vertreter/in mit vergleichbarer Qualifikation zu benennen.
• Zulassung eines Projektbeteiligten als anerkannte/r Sachverständige/r oder Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG im Bundesgebiet.
• Angaben zur Qualifikation des Personals, das zur Erbringung der Leistungen, eingesetzt werden soll.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Qualifikation der Projektleitung: Der zukünftige Auftragnehmer benennt eine/n verantwortliche/n Projektleiter/in, der/die die Eigenkontrollmaßnahmen einschließlich Qualitätssicherung leitet und koordiniert. Der/die Projektleiter/in soll über einen Hochschulabschluss in den Natur- oder Ingenieurwissenschaften und über Berufserfahrungen im Umweltschutz verfügen oder gleichwertig qualifiziert sein. Zusätzlich ist ein/e Vertreter/in mit vergleichbarer Qualifikation zu benennen.
• Beobachter/in: Für die Tätigkeiten vor Ort ist mindestens ein/e verantwortliche/r Beobachter/in zu benennen, der/die eine Ausbildung als staatlich geprüfte/r Umweltschutztechniker/in oder eine gleichwertige Ausbildung aufweist und über Berufserfahrung verfügt bzw. gleichwertig qualifiziert ist. Zusätzlich ist ein/e Vertreter/in mit vergleichbarer Qualifikation zu benennen.
• Zulassung eines Projektbeteiligten als anerkannte/r Sachverständige/r oder Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG im Bundesgebiet.
• Angaben zur Qualifikation des Personals, das zur Erbringung der Leistungen, eingesetzt werden soll.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Abteilung: Rechts- und Abgabenabteilung
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechts- und Abgabenabteilung
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3.
Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen:
- 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB.
- 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB.
Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist die folgende Stelle:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Adolphsplatz 3-5,
20457 Hamburg
Nutzen Sie bitte nur die folgende Möglichkeit für Nachprüfungsanträge:
1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument
im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3.
Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen:
- 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB.
- 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB.
Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist die folgende Stelle:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Adolphsplatz 3-5,
20457 Hamburg
Nutzen Sie bitte nur die folgende Möglichkeit für Nachprüfungsanträge:
1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument
im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 183-650223 (2026-09-21)