Das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin ist Antragsteller und Bauherr des Vorhabens „Umbau Johannes-Jänicke-Haus“ in Halle (Saale). Es handelt sich um den Umbau und die Sanierung eines bestehenden Altenpflegeheims im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer, um den heutigen pflegefachlichen Anforderungen zu entsprechen und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Weitere bauliche, technische und organisatorische Anpassungen begleiten den Umbau. Fördermittelhinweis: Diese Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen Pflege und Wohnen“ des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Förderung wurde mit Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 06.08.2025 bewilligt. „Die bauliche Maßnahme – Umbau Altenpflegeheim ‚Johannes-Jänicke-Haus‘ in Halle – wurde mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.“
Auftragsbekanntmachung (2026-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einbauküchen
Referenznummer: Los 11
Kurze Beschreibung:
Das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin ist Antragsteller und Bauherr des Vorhabens „Umbau Johannes-Jänicke-Haus“ in Halle (Saale). Es handelt sich um den Umbau und die Sanierung eines bestehenden Altenpflegeheims im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer, um den heutigen pflegefachlichen Anforderungen zu entsprechen und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Weitere bauliche, technische und organisatorische Anpassungen begleiten den Umbau.
Fördermittelhinweis:
Diese Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen Pflege und Wohnen“ des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Förderung wurde mit Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 06.08.2025 bewilligt.
„Die bauliche Maßnahme – Umbau Altenpflegeheim ‚Johannes-Jänicke-Haus‘ in Halle – wurde mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.“
Das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin ist Antragsteller und Bauherr des Vorhabens „Umbau Johannes-Jänicke-Haus“ in Halle (Saale). Es handelt sich um den Umbau und die Sanierung eines bestehenden Altenpflegeheims im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer, um den heutigen pflegefachlichen Anforderungen zu entsprechen und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Weitere bauliche, technische und organisatorische Anpassungen begleiten den Umbau.
Fördermittelhinweis:
Diese Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen Pflege und Wohnen“ des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Förderung wurde mit Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 06.08.2025 bewilligt.
„Die bauliche Maßnahme – Umbau Altenpflegeheim ‚Johannes-Jänicke-Haus‘ in Halle – wurde mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.“
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Einbauküchen📦 Beschreibung
Interne Kennung: Los 11
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Installation von 3 Einbauküchen in den Gemeinschaftsbereichen in drei Geschossen, bestehend aus Montage, Einpassung und Ausrichtung der Küchenmöblierung sowie Einbau und Anschluss der Elektrogeräte (u. a. Kühlschrank, Mikrowelle, Kochfeld/Herd, Dunstabzug) einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Anpassungs- und Nebenleistungen zur betriebsfertigen Übergabe
Installation von 3 Einbauküchen in den Gemeinschaftsbereichen in drei Geschossen, bestehend aus Montage, Einpassung und Ausrichtung der Küchenmöblierung sowie Einbau und Anschluss der Elektrogeräte (u. a. Kühlschrank, Mikrowelle, Kochfeld/Herd, Dunstabzug) einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Anpassungs- und Nebenleistungen zur betriebsfertigen Übergabe
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878 vom 18. Dezember 2023 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen, die nach dem 9. April 2022 vergeben werden, nicht an Unternehmen oder Personen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Dies betrifft sowohl unmittelbar als Bieter auftretende Unternehmen als auch mittelbar mit mehr als 10 % am Auftragswert beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung besteht insbesondere durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters, die Niederlassung des Bieters in Russland, den maßgeblichen Einfluss russischer Personen oder Unternehmen (insbesondere durch mehr als 50 % Anteilseignerschaft) oder durch die Kontrolle des Bieters durch solche Personen oder Unternehmen.
Alle Bieter sind verpflichtet, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei ihnen sowie den von ihnen vorgesehenen Nachunternehmern, Lieferanten oder Eignungsverleihern kein solcher Bezug zu Russland besteht.
Das entsprechende Formblatt für diese Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei und ist verbindlich zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878 vom 18. Dezember 2023 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen, die nach dem 9. April 2022 vergeben werden, nicht an Unternehmen oder Personen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Dies betrifft sowohl unmittelbar als Bieter auftretende Unternehmen als auch mittelbar mit mehr als 10 % am Auftragswert beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung besteht insbesondere durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters, die Niederlassung des Bieters in Russland, den maßgeblichen Einfluss russischer Personen oder Unternehmen (insbesondere durch mehr als 50 % Anteilseignerschaft) oder durch die Kontrolle des Bieters durch solche Personen oder Unternehmen.
Alle Bieter sind verpflichtet, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei ihnen sowie den von ihnen vorgesehenen Nachunternehmern, Lieferanten oder Eignungsverleihern kein solcher Bezug zu Russland besteht.
Das entsprechende Formblatt für diese Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei und ist verbindlich zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Postanschrift: Burgstraße 45
Postleitzahl: 06114
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2026-11-20 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Stadt: Halle
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin
Haus Galiläa
Lichterfelder Allee 45
14513 Teltow
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-06-09 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin
Haus Galiläa
Lichterfelder Allee 45
14513 Teltow
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt nach Maßgabe von § 16a EU VOB/A. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt nach Maßgabe von § 16a EU VOB/A. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Eigenerklärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Eigenerklärung: Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 € netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten. Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden.
Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 € netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten. Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin
Nationale Registrierungsnummer: 046/125/00512
Postanschrift: Lichterfelder Allee 45
Postleitzahl: 14513
Postort: Teltow
Region: Potsdam-Mittelmark
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dirk Jarisch
E-Mail: dirk.jarisch@diakonissenhaus.de📧
Telefon: +49 3328-433-324📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461472347🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 087-311080 (2026-05-05)