Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck, Lohr und Münnerstadt. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime). Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können. Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Beschaffung des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Informationssysteme
Referenznummer: KBU_KHZG_04-2023
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck, Lohr und Münnerstadt. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime).
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können.
Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Beschaffung des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck, Lohr und Münnerstadt. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime).
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können.
Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Beschaffung des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck, Lohr und Münnerstadt. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime).
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck, Lohr und Münnerstadt. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime).
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können.
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können.
Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Beschaffung des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung einer Entlass- und Überleitungsplattform für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV).
Hiermit sollen die Prozesse des Entlass- und Überleitungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung der Entlass- und Überleitungsplattform als integrative Lösung mit bestehenden Systemen wie einem Clinical Data Repository (CDR) und KIS Orbis sowie weiterer Systeme und Subsysteme. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar.
Hiermit sollen die Prozesse des Entlass- und Überleitungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung der Entlass- und Überleitungsplattform als integrative Lösung mit bestehenden Systemen wie einem Clinical Data Repository (CDR) und KIS Orbis sowie weiterer Systeme und Subsysteme. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar.
Über die Entlass- und Überleitungsplattform sollen Patient*innen zukünftig verlegt oder in die Nachsorge entlassen werden können. Zum Entlassmanagement zählen z.B. die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit, eine pflegerische Nachversorgung und/oder eine medizinische Anschlussbehandlung sowie die Organisation von Hilfsmitteln.
Über die Entlass- und Überleitungsplattform sollen Patient*innen zukünftig verlegt oder in die Nachsorge entlassen werden können. Zum Entlassmanagement zählen z.B. die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit, eine pflegerische Nachversorgung und/oder eine medizinische Anschlussbehandlung sowie die Organisation von Hilfsmitteln.
Das Entlassmanagement als Gesamtheit ist ein fachabteilungs- und berufsgruppenübergreifender Arbeitsvorgang, bei dem der Sozialdienst und das Patientenmanagement die Prozesshoheit haben. Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden des Auftraggebers (u.a. Sozialdienst und Patientenmanagement), nachgelagerten Versorgungseinrichtungen, Kostenträgern und den Patient*innen sowie deren Angehörigen muss über das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement gesteuert werden. Über dieses müssen zudem alle Abschlussdokumentationen, inklusive des generierten Entlassplans, des Arztbriefs und des Medikationsplans, aber auch die Verlegungsdokumentation einfach und sicher ausgetauscht werden können.
Das Entlassmanagement als Gesamtheit ist ein fachabteilungs- und berufsgruppenübergreifender Arbeitsvorgang, bei dem der Sozialdienst und das Patientenmanagement die Prozesshoheit haben. Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden des Auftraggebers (u.a. Sozialdienst und Patientenmanagement), nachgelagerten Versorgungseinrichtungen, Kostenträgern und den Patient*innen sowie deren Angehörigen muss über das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement gesteuert werden. Über dieses müssen zudem alle Abschlussdokumentationen, inklusive des generierten Entlassplans, des Arztbriefs und des Medikationsplans, aber auch die Verlegungsdokumentation einfach und sicher ausgetauscht werden können.
Damit wird zum einen das Verwaltungspersonal im Prozess entlastet und zum anderen können die Patient*innen und Angehörigen besser in den Entlassungsprozess involviert werden.
Die Entlass- und Überleitungsplattform stellt im wesentlichen folgende Funktionen zur Verfügung.
- Einheitlicher und sicherer Authentifizierungsmechanismus
- Accountverwaltung
- Rollen- /Rechtekonzept
- Dateiup- und download
- Schnittstellenfunktionen
- Backend für die interne Nutzung
- IT-Sicherheit
- Kommunikation mit den weiterversorgenden Institutionen
Zur Persistierung der primären Gesundheitsdaten und administrativen Daten soll ein vorhandenes Clinical Data Repository (CDR) genutzt werden.
Die Kliniken des Bezirks Unterfranken setzen aktuell das Krankenhausinformationssystem "Orbis" von Dedalus ein.
Die Nutzerzentrierung bzw. -orientierung ist einer der wichtigsten Grundsätze der User Experience, Usability und des User-Centered Designs. Kern der Nutzerzentrierung ist es, Produkte und Prozesse entlang der Bedürfnisse der tatsächlichen Nutzer (User) zu gestalten, den Nutzer also ins Zentrum aller Überlegungen zu stellen.
Die Nutzerzentrierung bzw. -orientierung ist einer der wichtigsten Grundsätze der User Experience, Usability und des User-Centered Designs. Kern der Nutzerzentrierung ist es, Produkte und Prozesse entlang der Bedürfnisse der tatsächlichen Nutzer (User) zu gestalten, den Nutzer also ins Zentrum aller Überlegungen zu stellen.
Das Entlass - und Überleitungsmanagement wird als Software as a Service zu Verfügung gestellt.
Weitere Einzelheiten zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk. Es ist beabsichtigt, dieses Vertragswerk auf Grundlage der EVB-IT zu erstellen. Das Vertragswerk wird ebenfalls nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 60 Monate.
Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff. II.2.7).
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bezirk Unterfranken Silcherstraße 5 97074 Würzburg Folgende Krankenhäuser sollen an das Patientenportal angebunden werden:
Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin
Am Sommerberg
97816 Lohr a. Main
Krankenhaus für Psychiatrie Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 1
97440 Werneck
Orthopädisches Krankenhaus Schloss Werneck
Thoraxzentrum Bezirk Unterfranken
Michelsberg 1
97702 Münnerstadt
Klinik König-Ludwig-Haus
Brettreichstraße 11
97074 Würzburg
Klinik am Greinberg
Graf-Moritz-Weg 2
97076 Würzburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3):
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Entlass- und Überleitungsplattformen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Entlass- und Überleitungsplattformen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk Unterfranken für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk Unterfranken für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich Entlass- und Überleitungsplattformen; Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, Service/Support, sonstige) in den letzten 3 Jahren; zusätzlich aufgeschlüsselt nach Beschäftigten die deutschsprachig sind und/oder im deutschsprachigen Raum tätig sind sowie im Unternehmen insgesamt. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich Entlass- und Überleitungsplattformen; Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, Service/Support, sonstige) in den letzten 3 Jahren; zusätzlich aufgeschlüsselt nach Beschäftigten die deutschsprachig sind und/oder im deutschsprachigen Raum tätig sind sowie im Unternehmen insgesamt. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Entlass- und Überleitungsplattformen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.6.2018). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein bzw. sich noch in der Umsetzung befinden.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Entlass- und Überleitungsplattformen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.6.2018). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein bzw. sich noch in der Umsetzung befinden.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektstart und Echtbetriebszeitraum. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung der Projektziele und der umgesetzten Use-Cases vorzulegen (max. 2 DIN-A4 Seiten).
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektstart und Echtbetriebszeitraum. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung der Projektziele und der umgesetzten Use-Cases vorzulegen (max. 2 DIN-A4 Seiten).
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Bezirk Unterfranken kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Bezirk Unterfranken kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL3. Angaben zu Maßnahmen, die der Qualitätssicherung dienen. Dies durch Eigenerklärung oder Nachweis mit Hilfe eines Zertifikats über ein standardisiertes und national bzw. international anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und/oder DIN EN ISO 27001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung). Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
TL3. Angaben zu Maßnahmen, die der Qualitätssicherung dienen. Dies durch Eigenerklärung oder Nachweis mit Hilfe eines Zertifikats über ein standardisiertes und national bzw. international anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und/oder DIN EN ISO 27001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung). Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Mindeststandards:
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen mit der Projektsprache Deutsch (Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher etc.) nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau einer Entlass- und Überleitungsplattform im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank, sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS "Orbis" und/oder CDR über HL7 FHIR oder alternativ HL7 V2, nachgewiesen wurden.
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen mit der Projektsprache Deutsch (Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher etc.) nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau einer Entlass- und Überleitungsplattform im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank, sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS "Orbis" und/oder CDR über HL7 FHIR oder alternativ HL7 V2, nachgewiesen wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen. Die Bewerber haben diesbezüglich mit ihrem Teilnahmeantrag ein Formblatt zu übermitteln, das in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen. Die Bewerber haben diesbezüglich mit ihrem Teilnahmeantrag ein Formblatt zu übermitteln, das in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
2. Bedingung des Auftrags und damit MUSS-Kriterium im Rahmen der Angebotsphase wird auch sein, dass die Bieter bis Ende 2023 über eine Zertifizierung nach DIN ISO 27001 verfügen.
3. Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das später in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 250 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 750 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 250 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 750 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL: 250 Punkte,
- TL1: 200 Punkte,
- TL2: 550 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Ziff. III.1.3 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind. Die Nachweise PL (Ziff. III.1.1) werden nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL,TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL,TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Bezüglich des Kriteriums TL1 geht der Bezirk Unterfranken davon aus, dass bei 100 oder mehr Fachkräften (Vollzeitäquivalent) die volle Punktzahl (100%) erreicht wird.
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsleitung Krankenhäuser und Heime
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6XH4/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Kontaktperson: Dr. Oliver Jauch / Nadine Listl
Telefon: +49 40500360480📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: http://www.goerg.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Bezirks erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen.
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Bezirks erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 17.07.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Bezirk behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 17.07.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Bezirk behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Bezirk keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Bezirk keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Bezirk kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Bezirk kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Der Bezirk behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
6. Der Bezirk behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Würzburg oder als Videokonferenz stattfinden.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Würzburg oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Bezirk seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Bezirk seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Bezirks zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Bezirks zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Zu Ziff. IV.1: Der Bezirk behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
11. Zu Ziff. IV.1: Der Bezirk behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6XH4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 121-382104 (2023-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagements für die Kliniken des Bezirks Unterfranken
Referenznummer: KBU_KHZG_04-2023
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck, Lohr und Münnerstadt. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime). Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können. Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Beschaffung des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck, Lohr und Münnerstadt. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime). Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals, um ein digitales Aufnahmemanagement, ein digitales Behandlungsmanagement sowie ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV umsetzen und anbieten zu können. Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Beschaffung des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Informationssysteme📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: KBU_KHZG_04-2023
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung einer Entlass- und Überleitungsplattform für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV). Hiermit sollen die Prozesse des Entlass- und Überleitungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung der Entlass- und Überleitungsplattform als integrative Lösung mit bestehenden Systemen wie einem Clinical Data Repository (CDR) und KIS Orbis sowie weiterer Systeme und Subsysteme. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar. Über die Entlass- und Überleitungsplattform sollen Patient*innen zukünftig verlegt oder in die Nachsorge entlassen werden können. Zum Entlassmanagement zählen z.B. die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit, eine pflegerische Nachversorgung und/oder eine medizinische Anschlussbehandlung sowie die Organisation von Hilfsmitteln. Das Entlassmanagement als Gesamtheit ist ein fachabteilungs- und berufsgruppenübergreifender Arbeitsvorgang, bei dem der Sozialdienst und das Patientenmanagement die Prozesshoheit haben. Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden des Auftraggebers (u.a. Sozialdienst und Patientenmanagement), nachgelagerten Versorgungseinrichtungen, Kostenträgern und den Patient*innen sowie deren Angehörigen muss über das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement gesteuert werden. Über dieses müssen zudem alle Abschlussdokumentationen, inklusive des generierten Entlassplans, des Arztbriefs und des Medikationsplans, aber auch die Verlegungsdokumentation einfach und sicher ausgetauscht werden können. Damit wird zum einen das Verwaltungspersonal im Prozess entlastet und zum anderen können die Patient*innen und Angehörigen besser in den Entlassungsprozess involviert werden. Die Entlass- und Überleitungsplattform stellt im wesentlichen folgende Funktionen zur Verfügung. - Einheitlicher und sicherer Authentifizierungsmechanismus - Accountverwaltung - Rollen- /Rechtekonzept - Dateiup- und download - Schnittstellenfunktionen - Backend für die interne Nutzung - IT-Sicherheit - Kommunikation mit den weiterversorgenden Institutionen Zur Persistierung der primären Gesundheitsdaten und administrativen Daten soll ein vorhandenes Clinical Data Repository (CDR) genutzt werden. Die Kliniken des Bezirks Unterfranken setzen aktuell das Krankenhausinformationssystem "Orbis" von Dedalus ein. Die Nutzerzentrierung bzw. -orientierung ist einer der wichtigsten Grundsätze der User Experience, Usability und des User-Centered Designs. Kern der Nutzerzentrierung ist es, Produkte und Prozesse entlang der Bedürfnisse der tatsächlichen Nutzer (User) zu gestalten, den Nutzer also ins Zentrum aller Überlegungen zu stellen. Das Entlass - und Überleitungsmanagement wird als Software as a Service zu Verfügung gestellt. Weitere Einzelheiten zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthalten die Vergabeunterlagen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung einer Entlass- und Überleitungsplattform für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV). Hiermit sollen die Prozesse des Entlass- und Überleitungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung der Entlass- und Überleitungsplattform als integrative Lösung mit bestehenden Systemen wie einem Clinical Data Repository (CDR) und KIS Orbis sowie weiterer Systeme und Subsysteme. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar. Über die Entlass- und Überleitungsplattform sollen Patient*innen zukünftig verlegt oder in die Nachsorge entlassen werden können. Zum Entlassmanagement zählen z.B. die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit, eine pflegerische Nachversorgung und/oder eine medizinische Anschlussbehandlung sowie die Organisation von Hilfsmitteln. Das Entlassmanagement als Gesamtheit ist ein fachabteilungs- und berufsgruppenübergreifender Arbeitsvorgang, bei dem der Sozialdienst und das Patientenmanagement die Prozesshoheit haben. Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden des Auftraggebers (u.a. Sozialdienst und Patientenmanagement), nachgelagerten Versorgungseinrichtungen, Kostenträgern und den Patient*innen sowie deren Angehörigen muss über das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement gesteuert werden. Über dieses müssen zudem alle Abschlussdokumentationen, inklusive des generierten Entlassplans, des Arztbriefs und des Medikationsplans, aber auch die Verlegungsdokumentation einfach und sicher ausgetauscht werden können. Damit wird zum einen das Verwaltungspersonal im Prozess entlastet und zum anderen können die Patient*innen und Angehörigen besser in den Entlassungsprozess involviert werden. Die Entlass- und Überleitungsplattform stellt im wesentlichen folgende Funktionen zur Verfügung. - Einheitlicher und sicherer Authentifizierungsmechanismus - Accountverwaltung - Rollen- /Rechtekonzept - Dateiup- und download - Schnittstellenfunktionen - Backend für die interne Nutzung - IT-Sicherheit - Kommunikation mit den weiterversorgenden Institutionen Zur Persistierung der primären Gesundheitsdaten und administrativen Daten soll ein vorhandenes Clinical Data Repository (CDR) genutzt werden. Die Kliniken des Bezirks Unterfranken setzen aktuell das Krankenhausinformationssystem "Orbis" von Dedalus ein. Die Nutzerzentrierung bzw. -orientierung ist einer der wichtigsten Grundsätze der User Experience, Usability und des User-Centered Designs. Kern der Nutzerzentrierung ist es, Produkte und Prozesse entlang der Bedürfnisse der tatsächlichen Nutzer (User) zu gestalten, den Nutzer also ins Zentrum aller Überlegungen zu stellen. Das Entlass - und Überleitungsmanagement wird als Software as a Service zu Verfügung gestellt. Weitere Einzelheiten zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthalten die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
1. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert. 2. Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
1. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert. 2. Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Folgende Krankenhäuser sollen an das Patientenportal angebunden werden: Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Am Sommerberg 97816 Lohr a. Main Krankenhaus für Psychiatrie Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck Balthasar-Neumann-Platz 1 97440 Werneck Orthopädisches Krankenhaus Schloss Werneck Balthasar-Neumann-Platz 1 97440 Werneck Thoraxzentrum Bezirk Unterfranken Michelsberg 1 97702 Münnerstadt Klinik König-Ludwig-Haus Brettreichstraße 11 97074 Würzburg Klinik am Greinberg Graf-Moritz-Weg 2 97076 Würzburg
Postanschrift: Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
Postleitzahl: 97074
Stadt: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 60 Monate. Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff. II.2.7). Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff. II.2.7). Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-10 📅
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Recare Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE304972741
Postanschrift: Alt-Moabit 103
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@recaresolutions.com📧
Telefon: +49 3056796057📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bezirk Unterfranken
Nationale Registrierungsnummer: 97074
Postanschrift: Silcherstraße 5
Postleitzahl: 97074
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsleitung Krankenhäuser und Heime
E-Mail: j.oswald@bezirk-unterfranken.de📧
Telefon: +49 93179590📞
Fax: +49 93179593799 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 382104-2023
Maximale Verlängerungen: 2
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHJ9T
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Bezirks Unterfranken erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen der Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 31.01.2024 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Bezirk Unterfranken keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Bezirk Unterfranken kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 5. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen hat der Bieter dem zugestimmt. 6. Die Verhandlungsgespräche werden in Würzburg oder als Videokonferenz stattfinden, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1. 7. Mit seinem Angebot verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Bezirk Unterfranken seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 8. Bietergemeinschaften hatten mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten war. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Bezirks Unterfranken zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 9. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1.
1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Bezirks Unterfranken erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen der Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 31.01.2024 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Bezirk Unterfranken keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Bezirk Unterfranken kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 5. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen hat der Bieter dem zugestimmt. 6. Die Verhandlungsgespräche werden in Würzburg oder als Videokonferenz stattfinden, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1. 7. Mit seinem Angebot verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Bezirk Unterfranken seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 8. Bietergemeinschaften hatten mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten war. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Bezirks Unterfranken zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 9. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1.
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 114-348880 (2024-06-12)