Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
a) Kurze Eigendarstellung sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
b) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ist ausreichend).
c) Eigenerklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]
d) Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
e) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
f) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
g) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [Formblatt 4].
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und
– dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.