Einführung eines neuen klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) am UK Leipzig auf Basis eines EVB-IT Systemrahmenvertrages. In einer ersten Projektphase soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) und das digitale Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5) auf den Normal- und Intensivstationen und der zentralen Notaufnahme des UK Leipzig umgesetzt werden. Dies umfasst mindestens die im Kontext relevanten MUSS-Kriterien der entsprechenden Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) - Pflegeprozessdokumentation (auch mobil) - Abbildung der Fieberkurve in der elektronischen Patientenakte zur grafischen Abbildung von klinischen Messwerten und Arzneimittelverordnungen und -ereignissen in zeitlicher Abhängig-keit - Anbindung von POCT Geräten und Übernahme der Werte - Leistungsdokumentation im Rahmen der Therapie und Diagnostik - Interoperabilität - IT-Sicherheit Die Abbildung des Medikationsprozesses, von der Aufnahme bis zur Dokumentation der Verabreichung und Übergabe in den Entlassungsprozess; den Kontraindikationscheck und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum elektronischen Medikationsplan (§ 31a Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) und eRezept (§ 86 SGB V i.v.M. Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur) soll ebenfalls in der ersten Phase abgehandelt werden. Nach erfolgreicher Umsetzung der ersten Phase (Teilsystem 1) sollen optional in weiteren Projektphasen schrittweise weitere Funktionalitäten des Auftragnehmers in das System integriert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-30.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2023-12-KAS-E28
Kurze Beschreibung:
Einführung eines neuen klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) am UK Leipzig auf Basis eines EVB-IT Systemrahmenvertrages. In einer ersten Projektphase soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) und das digitale Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5) auf den Normal- und Intensivstationen und der zentralen Notaufnahme des UK Leipzig umgesetzt werden. Dies umfasst mindestens die im Kontext relevanten MUSS-Kriterien der entsprechenden Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
- Pflegeprozessdokumentation (auch mobil)
- Abbildung der Fieberkurve in der elektronischen Patientenakte zur grafischen Abbildung von klinischen Messwerten und Arzneimittelverordnungen und -ereignissen in zeitlicher Abhängig-keit
- Anbindung von POCT Geräten und Übernahme der Werte
- Leistungsdokumentation im Rahmen der Therapie und Diagnostik
- Interoperabilität
- IT-Sicherheit
Die Abbildung des Medikationsprozesses, von der Aufnahme bis zur Dokumentation der Verabreichung und Übergabe in den Entlassungsprozess; den Kontraindikationscheck und die
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum elektronischen Medikationsplan (§ 31a Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) und eRezept (§ 86 SGB V i.v.M. Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur) soll ebenfalls in der ersten Phase abgehandelt werden. Nach erfolgreicher Umsetzung der ersten Phase (Teilsystem 1) sollen optional in weiteren Projektphasen schrittweise weitere Funktionalitäten des Auftragnehmers in das System integriert werden.
Einführung eines neuen klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) am UK Leipzig auf Basis eines EVB-IT Systemrahmenvertrages. In einer ersten Projektphase soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) und das digitale Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5) auf den Normal- und Intensivstationen und der zentralen Notaufnahme des UK Leipzig umgesetzt werden. Dies umfasst mindestens die im Kontext relevanten MUSS-Kriterien der entsprechenden Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
- Pflegeprozessdokumentation (auch mobil)
- Abbildung der Fieberkurve in der elektronischen Patientenakte zur grafischen Abbildung von klinischen Messwerten und Arzneimittelverordnungen und -ereignissen in zeitlicher Abhängig-keit
- Anbindung von POCT Geräten und Übernahme der Werte
- Leistungsdokumentation im Rahmen der Therapie und Diagnostik
- Interoperabilität
- IT-Sicherheit
Die Abbildung des Medikationsprozesses, von der Aufnahme bis zur Dokumentation der Verabreichung und Übergabe in den Entlassungsprozess; den Kontraindikationscheck und die
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum elektronischen Medikationsplan (§ 31a Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) und eRezept (§ 86 SGB V i.v.M. Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur) soll ebenfalls in der ersten Phase abgehandelt werden. Nach erfolgreicher Umsetzung der ersten Phase (Teilsystem 1) sollen optional in weiteren Projektphasen schrittweise weitere Funktionalitäten des Auftragnehmers in das System integriert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Einführung eines neuen klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) am UK Leipzig auf Basis eines EVB-IT Systemrahmenvertrages. In einer ersten Projektphase soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) und das digitale Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5) auf den Normal- und Intensivstationen und der zentralen Notaufnahme des UK Leipzig umgesetzt werden. Dies umfasst mindestens die im Kontext relevanten MUSS-Kriterien der entsprechenden Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Einführung eines neuen klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS) am UK Leipzig auf Basis eines EVB-IT Systemrahmenvertrages. In einer ersten Projektphase soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) und das digitale Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5) auf den Normal- und Intensivstationen und der zentralen Notaufnahme des UK Leipzig umgesetzt werden. Dies umfasst mindestens die im Kontext relevanten MUSS-Kriterien der entsprechenden Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
- Pflegeprozessdokumentation (auch mobil)
- Abbildung der Fieberkurve in der elektronischen Patientenakte zur grafischen Abbildung von klinischen Messwerten und Arzneimittelverordnungen und -ereignissen in zeitlicher Abhängig-keit
- Anbindung von POCT Geräten und Übernahme der Werte
- Leistungsdokumentation im Rahmen der Therapie und Diagnostik
- Interoperabilität
- IT-Sicherheit
Die Abbildung des Medikationsprozesses, von der Aufnahme bis zur Dokumentation der Verabreichung und Übergabe in den Entlassungsprozess; den Kontraindikationscheck und die
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum elektronischen Medikationsplan (§ 31a Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) und eRezept (§ 86 SGB V i.v.M. Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur) soll ebenfalls in der ersten Phase abgehandelt werden. Nach erfolgreicher Umsetzung der ersten Phase (Teilsystem 1) sollen optional in weiteren Projektphasen schrittweise weitere Funktionalitäten des Auftragnehmers in das System integriert werden.
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum elektronischen Medikationsplan (§ 31a Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) und eRezept (§ 86 SGB V i.v.M. Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur) soll ebenfalls in der ersten Phase abgehandelt werden. Nach erfolgreicher Umsetzung der ersten Phase (Teilsystem 1) sollen optional in weiteren Projektphasen schrittweise weitere Funktionalitäten des Auftragnehmers in das System integriert werden.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Optionen:
Teilsystem 2:
- ambulante Dokumentation und Leistungsstellen
Teilsystem 3:
- Abrechnung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Fördermittel des Krankenhauszukunftsfonds durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) - NextGenerationEU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts Johannisallee 34, Haus L 04103 Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Eignungsmatrix
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Eignungsmatrix
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Feststellung der Eignung durch vorgegebene Eignungsmatrix, bei Erreichen von mind. 60% gilt der Bieter als geeignet. Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
§ § 21 Abs. 6 VgV Es handelt sich um ein geschlossenes Gesamtsystem welches aus mehreren Teilsystemen besteht. Die Umsetzung des Basis- und des ersten Teilsystems nimmt zunächst ca. 1,5 Jahre in Anspruch. Danach wächst das System kontinuierlich weiter. Für das Gesamtsystem besteht eine Gesamtverantwortung seitens des Auftragnehmers, d.h. dieser muss als Serviceanbieter für längere Zeit gesichert werden, da er durch Aufbau des Systems Service zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Funktionsfähigkeit verpflichtet ist. Für die gesamte Projektdauer für den Aufbau des Gesamtsystems mit seinen Teilsystemen wird auf ca. 5 Jahre prognostiziert. Während dieses Aufbauprozesses muss die vertragliche Bindung mit dem Auftragnehmer sichergestellt werden. Im Falle einer Verzögerung muss ein zusätzlicher Sicherheitspuffer eingeplant werden, da ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre.
§ § 21 Abs. 6 VgV Es handelt sich um ein geschlossenes Gesamtsystem welches aus mehreren Teilsystemen besteht. Die Umsetzung des Basis- und des ersten Teilsystems nimmt zunächst ca. 1,5 Jahre in Anspruch. Danach wächst das System kontinuierlich weiter. Für das Gesamtsystem besteht eine Gesamtverantwortung seitens des Auftragnehmers, d.h. dieser muss als Serviceanbieter für längere Zeit gesichert werden, da er durch Aufbau des Systems Service zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Funktionsfähigkeit verpflichtet ist. Für die gesamte Projektdauer für den Aufbau des Gesamtsystems mit seinen Teilsystemen wird auf ca. 5 Jahre prognostiziert. Während dieses Aufbauprozesses muss die vertragliche Bindung mit dem Auftragnehmer sichergestellt werden. Im Falle einer Verzögerung muss ein zusätzlicher Sicherheitspuffer eingeplant werden, da ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
§ § 21 Abs. 6 VgV Es handelt sich um ein geschlossenes Gesamtsystem welches aus mehreren Teilsystemen besteht. Die Umsetzung des Basis- und des ersten Teilsystems nimmt zunächst ca. 1,5 Jahre in Anspruch. Danach wächst das System kontinuierlich weiter. Für das Gesamtsystem besteht eine Gesamtverantwortung seitens des Auftragnehmers, d.h. dieser muss als Serviceanbieter für längere Zeit gesichert werden, da er durch Aufbau des Systems Service zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Funktionsfähigkeit verpflichtet ist. Für die gesamte Projektdauer für den Aufbau des Gesamtsystems mit seinen Teilsystemen wird auf ca. 5 Jahre prognostiziert. Während dieses Aufbauprozesses muss die vertragliche Bindung mit dem Auftragnehmer sichergestellt werden. Im Falle einer Verzögerung muss ein zusätzlicher Sicherheitspuffer eingeplant werden, da ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
§ § 21 Abs. 6 VgV Es handelt sich um ein geschlossenes Gesamtsystem welches aus mehreren Teilsystemen besteht. Die Umsetzung des Basis- und des ersten Teilsystems nimmt zunächst ca. 1,5 Jahre in Anspruch. Danach wächst das System kontinuierlich weiter. Für das Gesamtsystem besteht eine Gesamtverantwortung seitens des Auftragnehmers, d.h. dieser muss als Serviceanbieter für längere Zeit gesichert werden, da er durch Aufbau des Systems Service zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Funktionsfähigkeit verpflichtet ist. Für die gesamte Projektdauer für den Aufbau des Gesamtsystems mit seinen Teilsystemen wird auf ca. 5 Jahre prognostiziert. Während dieses Aufbauprozesses muss die vertragliche Bindung mit dem Auftragnehmer sichergestellt werden. Im Falle einer Verzögerung muss ein zusätzlicher Sicherheitspuffer eingeplant werden, da ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-06 📅