Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG. Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG zum Versicherungsvertrag angemeldet werden. Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen, steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung. Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines Kollektivvertrages zur betrieblichen Krankenversicherung für die tariflich Beschäftigen der Rheinbahn AG
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine
betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG.
Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer
Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten
abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten
Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG
zum Versicherungsvertrag angemeldet werden.
Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen,
steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je
versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen
Krankenversicherung.
Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei
Jahren.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine
betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG.
Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer
Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten
abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten
Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG
zum Versicherungsvertrag angemeldet werden.
Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen,
steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je
versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen
Krankenversicherung.
Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei
Jahren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026-158
Titel: Einführung eines Kollektivvertrages zur betrieblichen Kranken
versicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag drei Mal, um einen Zeitraum von jeweils
24 Monaten zu verlängern (Verlängerungsoption).
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Zuschlagskriterium Selbstauskunft Fragebogen - "wertungsrelevante Anforderungen" nimmt 75 % der Gesamtwertung ein. Bewertet werden die Auskünfte der Bieter im Dokument "8-wertungsrelevante Anforderungen".
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-03 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-03 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 119 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-03 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Wenn die nachgeforderten Unterlagen nicht
innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle
eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren
Vergabeverfahren. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Dies gilt
insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Wenn die nachgeforderten Unterlagen nicht
innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle
eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren
Vergabeverfahren. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Dies gilt
insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die
Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie)
oder durch
Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt
des Ablaufes
der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die
Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie)
oder durch
Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt
des Ablaufes
der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag im Bereich Benefit nachzuweisen, bei denen die Abnahme im Zeitraum von 2018 bis 2026 erfolgt ist. (Mindestanforderungen M).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine
betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG.
Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer
Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten
abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten
Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG
zum Versicherungsvertrag angemeldet werden.
Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen,
steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je
versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen
Krankenversicherung.
Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei
Jahren.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine
betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG.
Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer
Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten
abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten
Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG
zum Versicherungsvertrag angemeldet werden.
Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen,
steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je
versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen
Krankenversicherung.
Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei
Jahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 0251 411-3514📞
Fax: 0251 411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der
Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der
Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-535455 (2026-07-31)