Im Saarland haben sich die in dieser EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Einrichtungen bzw. Träger ("Auftraggeber") zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen den Aufbau und die Nutzung eines Patientenportals in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Aufbau eines zentral betriebenen, mandantenfähigen Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement mit einer zentralen Interoperabilitätsplattform für das Datenmanagement und innovative Anwendungen. Das gemeinschaftliche Projekt wird durch die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. unterstützt.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung eines Patientenportals für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV). Hiermit sollen die Prozesse des Aufnahme- und Behandlungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung des Patientenportals als integrative Lösung mit bestehenden Systemen. Diese Systeme können die klinischen Informationssysteme (KIS), (Universal-) Archivsysteme (wie Marabu, Soarian Health Archive, HYDmedia, usw.) oder auch Clinical Data Repositories (CDR) sein. Die genannte Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Systeme und Subsysteme können in der Projektdurchführung folgen. Die Anbindung der vorgenannten Systeme muss je nach Ausgangssituation bei den Auftraggebern entweder direkt via HL7 FHIR oder über einen bestehenden oder durch den Auftraggeber zu stellenden Kommunikationsserver (per HL7 V2) realisiert werden. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar.
Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-25.
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 66822
URL: https://www.caritas-krankenhaus-lebach.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6PT7/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. Oliver Jauch / Sebastian Bahr
Telefon: +49 40500360480📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.goerg.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6PT7🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Krankenhausverband sowie Krankenhäuser in öffentlicher und privater Trägerschaft”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines Patientenportals für das Saarland
SKG_KHZG_01-2023
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Im Saarland haben sich die in dieser EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Einrichtungen bzw. Träger ("Auftraggeber") zusammengeschlossen, um den...”
Kurze Beschreibung
Im Saarland haben sich die in dieser EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Einrichtungen bzw. Träger ("Auftraggeber") zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen den Aufbau und die Nutzung eines Patientenportals in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Aufbau eines zentral betriebenen, mandantenfähigen Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement mit einer zentralen Interoperabilitätsplattform für das Datenmanagement und innovative Anwendungen. Das gemeinschaftliche Projekt wird durch die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. unterstützt.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung eines Patientenportals für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV). Hiermit sollen die Prozesse des Aufnahme- und Behandlungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung des Patientenportals als integrative Lösung mit bestehenden Systemen. Diese Systeme können die klinischen Informationssysteme (KIS), (Universal-) Archivsysteme (wie Marabu, Soarian Health Archive, HYDmedia, usw.) oder auch Clinical Data Repositories (CDR) sein. Die genannte Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Systeme und Subsysteme können in der Projektdurchführung folgen. Die Anbindung der vorgenannten Systeme muss je nach Ausgangssituation bei den Auftraggebern entweder direkt via HL7 FHIR oder über einen bestehenden oder durch den Auftraggeber zu stellenden Kommunikationsserver (per HL7 V2) realisiert werden. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar.
Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement.
Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. Talstraße 30 66119 Saarbrücken Folgende Krankenhäuser sollen an das Patientenportal angebunden werden:
Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
Talstraße 30
66119 Saarbrücken
Universitätsklinikum des Saarlandes
Kirrberger Straße 100
66421 Homburg
Klinikum Saarbrücken
Winterberg 1
66119 Saarbrücken
- Saarland-Heilstätten GmbH (4 Kliniken):
SHG-Kliniken Sonnenberg
Sonnenbergstraße 10
66119 Saarbrücken
Klinikum Idar-Oberstein
Dr.-Ottmar-Kohler-Straße 2
55743 Idar-Oberstein
SHG-Kliniken Völklingen
Richardstraße 5-9
66333 Völklingen
Klinikum Merzig
Trierer Straße 148
66663 Merzig
Kreiskrankenhaus St. Ingbert
Gesundheitspark 1
66386 St. Ingbert
St. Nikolaus-Hospital Wallerfangen
Rechtsträger: Adolf von Galhauschen Sophienstiftung
Hospitalstraße 5
66798 Wallerfangen
- Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (3 Klniken):
CaritasKlinikum Saarbrücken St. Theresia
Rheinstraße 2
66113 Saa...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung eines Patientenportals für die vorgenannten Kliniken im Sinne des...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung eines Patientenportals für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG-Fördertatbestand 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV).
Dieses Patientenportal stellt im wesentlichen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Einheitlicher und sicherer Authentifizierungsmechanismus und Onbaordingprozess
- Accountverwaltung
- Rollen- /Rechtekonzept
- Dateiup- und download
- Schnittstellenfunktionen
- Backend für die interne Nutzung
- Anbindung von Smart Devices und Medizintechnik
- IT-Sicherheit
- Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzes Saarland, der DSGVO und des Katholischen Datenschutzrechts (KDG)
- Terminierung
- Dokumente und Prozess zu der Unterschrift von Dokumenten
- CMS inkl. Fragbogen Designer
- Videosprechstunde
- Workflow Designer
Die genannten Funktionen stellen sich als einzelne Services dar und können in der Nutzung der Häuser einzeln auch deaktiviert werden. Ferner stellt das Patientenportal sicher, dass weitere digitale Mehrwertapplikationen (auch telemedizinische Applikationen) integriert und den Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Bestandteil des Projektes ist auch der Aufbau einer zukunftsfähigen Interoperabilitäts- und Datenmanagement-Plattform, so dass alle zugelassenen Datenintegrationen von der Lösung unterstützt werden können.
In den beteiligten Häusern sind derzeit die nachfolgenden Primärsysteme/Krankenhausinformationssysteme (KIS) im Einsatz:
- i.s.h.med (Cerner Health Service Deutschland GmbH)
- ORBIS (Dedalus Healthcare GmbH)
- Nexus KIS (Nexus AG)
Die Nutzerzentrierung bzw. -orientierung ist einer der wichtigsten Grundsätze der User Experience, Usability und des User-Centered Designs. Kern der Nutzerzentrierung ist es, Produkte und Prozesse entlang der Bedürfnisse der tatsächlichen Nutzer (User) zu gestalten, den Nutzer also ins Zentrum aller Überlegungen zu stellen. Zusätzlich ist das Patientenportal in der Lage, die Corporate Identity der einzelnen Häuser im Sinne einer Mandantentrennung abzubilden. Das Patientenportal wird als Software as a Service Lösung aufgebaut und betrieben.
Anbindungsmöglichkeiten an das zentrale Patientenportal
- HL7 V2
- HL7 FHIR
- REST API
Weitere Einzelheiten zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk. Es ist beabsichtigt, dieses Vertragswerk auf Grundlage der EVB-IT ("Cloud") zu erstellen. Das Vertragswerk wird ebenfalls nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 60 Monate.
Einzelheiten zu möglichen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 60 Monate.
Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL: 200 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 700 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Ziff. III.1.3 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind. Die Nachweise PL (Ziff. III.1.1) werden nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL,TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Bezüglich des Kriteriums WL gehen die Auftraggeber davon aus, dass bei einem durchschnittlichen vergleichbaren Umsatz über EUR 250.000,- in den vergangenen drei Jahren die volle Punktzahl (100%) erreicht wird.
Bezüglich des Kriteriums TL1 gehen die Auftraggeber davon aus, dass bei durchschnittlich 40 oder mehr Fachkräften (Vollzeitäquivalent; deutschsprachig sind und/oder im deutschsprachigen Raum) in den vergangenen drei Jahren die volle Punktzahl (100%) erreicht wird.
SKG strebt an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behalten sich die Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff....”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff. II.2.7).
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau-...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.”
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von den Auftraggebern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von den Auftraggebern unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3):
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Portalen im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistunsgerbringer abbilden) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die Auftraggeber behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich =...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich Portalen im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistunsgerbringer abbilden; Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, Service/Support, sonstige - Vollzeitäquivalent) in den letzten 3 Jahren, zusätzlich aufgeschlüsselt nach Beschäftigten die deutschsprachig sind und/oder im deutschsprachigen Raum tätig sind sowie im Unternehmen insgesamt.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Lösungen mit den grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.9.2018). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein oder sich in Umsetzung befinden.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektstart und Echtbetriebszeitraum. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung der Projektziele und der umgesetzten Use-Cases vorzulegen (max. 2 DIN-A4 Seiten).
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Auftraggeber können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistunsgerbringer abbildet, im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS und/oder CDR über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 nachgewiesen wurden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen. Die Bewerber haben diesbezüglich mit ihrem Teilnahmeantrag ein Formblatt zu übermitteln, das in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
2. Die von den Bietern angebotene Leistung muss ab dem 1. Juli 2024 ISiK Datenobjekte, welche in der Spezifikation "ISiK-Basismodul" und "ISiK Stufe zwei" definiert sind, zum interoperablen Datenaustausch mit Informationssystemen in Krankenhäusern verwenden. Die Bewerber haben diesbezüglich mit ihrem Teilnahmeantrag ein Formblatt zu übermitteln, das in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
3. Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das später in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeber erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 18.09.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Auftraggeber keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeber können Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Saarbrücken oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeber ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeber zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Zu Ziff. IV.1: Die Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6PT7
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Name:
“Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 166-522506 (2023-08-25)
Ergänzende Angaben (2023-09-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 166-522506
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Konkretisierung Mindestanforderung
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistunsgerbringer abbildet, im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS und/oder CDR über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 nachgewiesen wurden.
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Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistungserbringer abbildet, im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS und/oder CDR über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 nachgewiesen wurden. Ausnahmsweise können auch realisierte oder in Umsetzung befindliche Referenzen aus dem nicht-deutschsprachigen EU-Ausland nachgewiesen werden, sofern der Bewerber zu jeder Referenz den Nachweis erbringt, dass die Referenzen inhaltlich die Anforderungen der Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV) sowie der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV" vollständig erbracht haben.
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Quelle: OJS 2023/S 185-578012 (2023-09-21)