Das Verfahren wird als einstufiger, offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für den Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 4/02/26 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 05.03.2026 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-05.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einphasiger, offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil "Platz am Kreuz" Lauterecken
Referenznummer: LTE
Kurze Beschreibung:
Das Verfahren wird als einstufiger, offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für den Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 4/02/26 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 05.03.2026 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.
Das Verfahren wird als einstufiger, offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für den Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 4/02/26 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 05.03.2026 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.
Gegenstand der Aufgabe ist die zeitgemäße Neugestaltung der Flächen des Wettbewerbsgebietes. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln der Städtebauförderung.
Im Zuge eines Gesamtkonzepts soll in einem Ideenteil ergänzende Vorschläge für eine städtebaulich-hochbauliche Fortschreibung eingebracht werden.
Das Wettbewerbsgebiet liegt zentral in Lauterecken und wird flankiert durch heterogene, gewachsene Bebauung, Verkehrsflächen sowie den Glan im Süden. Im weiteren Stadtkontext befindet sich auf der anderen Glanseite der neu gestaltete Untertorplatz, welches Teil des bisherigen Sanierungsgebietes ist.
Das Gesamtbudget (Kostenindex Stand 2026) für das Projekt (Realisierungsteil) beträgt ca. 2.424 Mio. Euro brutto bzw. ca. 2.036 Mio. Euro netto für die KG 500.
Aufgrund der bedeutenden Lage im Stadtgebiet von Lauterecken besteht die Aufgabe u.a. in der Schaffung eines Masterplans für das Planungsgebiet mit einer zeitgemäßen Gestaltungssprache, um ein Positivbeispiel für weitere künftige Entwicklungen innerhalb des Stadtgebietes zu schaffen. Dies eröffnet Perspektiven für die Stadtentwicklung von Lauterecken insgesamt. Ein lebendiger Ort der Vielfalt soll entstehen, der Lokalkolorit widerspiegelt und Alleinstellungsmerkmale besitzt.
Ein zentrales Thema ist die Verknüpfung der unterschiedlichen anschließenden Bereiche im Hinblick auf Erschließungs- und Verkehrsanforderungen sowie eine soweit möglich barrierefreie Anbindung der angrenzenden Bereiche und Nutzungen.
Gegenstand der Aufgabe ist die zeitgemäße Neugestaltung der Flächen des Wettbewerbsgebietes. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln der Städtebauförderung.
Im Zuge eines Gesamtkonzepts soll in einem Ideenteil ergänzende Vorschläge für eine städtebaulich-hochbauliche Fortschreibung eingebracht werden.
Das Wettbewerbsgebiet liegt zentral in Lauterecken und wird flankiert durch heterogene, gewachsene Bebauung, Verkehrsflächen sowie den Glan im Süden. Im weiteren Stadtkontext befindet sich auf der anderen Glanseite der neu gestaltete Untertorplatz, welches Teil des bisherigen Sanierungsgebietes ist.
Das Gesamtbudget (Kostenindex Stand 2026) für das Projekt (Realisierungsteil) beträgt ca. 2.424 Mio. Euro brutto bzw. ca. 2.036 Mio. Euro netto für die KG 500.
Aufgrund der bedeutenden Lage im Stadtgebiet von Lauterecken besteht die Aufgabe u.a. in der Schaffung eines Masterplans für das Planungsgebiet mit einer zeitgemäßen Gestaltungssprache, um ein Positivbeispiel für weitere künftige Entwicklungen innerhalb des Stadtgebietes zu schaffen. Dies eröffnet Perspektiven für die Stadtentwicklung von Lauterecken insgesamt. Ein lebendiger Ort der Vielfalt soll entstehen, der Lokalkolorit widerspiegelt und Alleinstellungsmerkmale besitzt.
Ein zentrales Thema ist die Verknüpfung der unterschiedlichen anschließenden Bereiche im Hinblick auf Erschließungs- und Verkehrsanforderungen sowie eine soweit möglich barrierefreie Anbindung der angrenzenden Bereiche und Nutzungen.
Die Gesamtfläche des zu überplanenden Areals beträgt ca. 6.761 qm, aufgeteilt in Realisierungs- und Ideenteil. Alle im Realisierungsteil zu überplanenden Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Lauterecken. Der Realisierungsteil besteht aus dem zentralen Platz am Kreuz, Teilen der Hauptstraße zwischen der B 420 und der Glanbrücke sowie Anschlussbereichen in Burgstraße, Friedhofweg und Wasserhausweg inkl. Uferbereichen des Glan.
Der Ideenteil besteht aus angrenzenden Privatflächen.
Die Gesamtfläche des zu überplanenden Areals beträgt ca. 6.761 qm, aufgeteilt in Realisierungs- und Ideenteil. Alle im Realisierungsteil zu überplanenden Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Lauterecken. Der Realisierungsteil besteht aus dem zentralen Platz am Kreuz, Teilen der Hauptstraße zwischen der B 420 und der Glanbrücke sowie Anschlussbereichen in Burgstraße, Friedhofweg und Wasserhausweg inkl. Uferbereichen des Glan.
Der Ideenteil besteht aus angrenzenden Privatflächen.
Postanschrift: Hauptstraße
Postleitzahl: 67742
Stadt: Lauterecken
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kusel
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wettbewerbsergebnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Weiterentwicklung Entwurf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterprofil und Personaleinsatz
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Verfahren wird als einstufiger, offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil durchgeführt.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem 1. Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Das Verfahren wird als einstufiger, offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil durchgeführt.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem 1. Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Rechtsgrundlage: VgV i.V.m. RPW 2013
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-13 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Mitglieder der Jury:
FachpreisrichterInnen
SachpreisrichterInnen:
Stellvertretende FachpreisrichterInnen:
+ 15 weitere
Stellvertretende SachpreisrichterInnen:
•Anna Fehrentz, Stadträtin
•Dirk Reidenbach, Stadtrat
•Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz
•Ilka Faul, Stadträtin
•Isabel Steinhauer-Theis, Bürgermeisterin Stadt Lauterecken
•Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg
•Natalie Kriese, Stadträtin
•Oliver Jakob, Stadtrat
•Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin, Aachen
•Prof. Henrike Specht, Stadtplanerin und Architektin, Koblenz
•Teresa Burmester, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main
•Thomas Wirth, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt, Kitzingen
•Volker Schwed, Stadtrat
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: 1. Preis
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Zusätzliche Informationen: 2. Preis
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: 3. Preis
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4
Zusätzliche Informationen:
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 7.600,- € vorgesehen.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Eine Zusammenarbeit mit Stadtplanern und / oder Architekten ist möglich. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zulässig:
- Landschaftsarchitekten
- Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern
- Landschaftsarchitekten mit Architekten
- Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern und Architekten
Die Teilnahme ist ebenso für Bewerber möglich, die die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung, wie sie für Bewerbergemeinschaften gelten, innerhalb einer einzelnen Büroorganisation oder Gesellschaft führen. Zugelassen wird, wer für die öffentliche Auftragsvergabe nach dem geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Eignung VgV).
Eine etwaige Zusammenarbeit mit Fachberatern liegt im Ermessen der Teilnehmer. Die beratende Mitwirkung von Verkehrsplanern wird empfohlen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Fachberater erbringen keine Leistungen nach HOAI § 39 - Freianlagen. Sie unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen, für sie besteht jedoch auch keine Auftragsverpflichtung des Auslobers.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Eine Zusammenarbeit mit Stadtplanern und / oder Architekten ist möglich. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zulässig:
- Landschaftsarchitekten
- Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern
- Landschaftsarchitekten mit Architekten
- Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern und Architekten
Die Teilnahme ist ebenso für Bewerber möglich, die die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung, wie sie für Bewerbergemeinschaften gelten, innerhalb einer einzelnen Büroorganisation oder Gesellschaft führen. Zugelassen wird, wer für die öffentliche Auftragsvergabe nach dem geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Eignung VgV).
Eine etwaige Zusammenarbeit mit Fachberatern liegt im Ermessen der Teilnehmer. Die beratende Mitwirkung von Verkehrsplanern wird empfohlen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Fachberater erbringen keine Leistungen nach HOAI § 39 - Freianlagen. Sie unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen, für sie besteht jedoch auch keine Auftragsverpflichtung des Auslobers.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Auftrag + Verhandlungsgespräche
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
- Freianlagenplanung (inkl. Verkehrsflächen) Realisierungsteil §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-8, 9. Der Auftrag umfasst die Gestaltung der Flächen; Tiefbauarbeiten sind nicht Teil des Auftrags und werden gesondert vergeben. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:
oHonorarzone IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz. Zuschläge sind ausgeschlossen.
oNebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert
oZeithonorar für zusätzliche Leistungen:
▪Büroinhaber: 110,00 EUR netto
▪Projektleiter: 90,00 EUR netto
▪Technische Mitarbeiter: 80,00 EUR netto
▪Sonstige techn. Fachkräfte: 75,00 EUR netto
Hinweis: Um eine Förderschädlichkeit auszuschließen behält sich der Auslober eine stufenweise Beauftragung zunächst nur bis zu der Leistungsphase vor, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Hinblick auf die Förderverträglichkeit möglich ist.
Eignungsnachweise im Rahmen des Verhandlungsverfahrens
Mit Abgabe ihres Erstangebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die nachfolgenden Eignungsnachweise durch den/die Bieter zu erbringen. Können diese Nachweise durch einen Bieter nicht erbracht werden so wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eventuelle Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch, auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
Folgende Nachweise bzw. Erklärungen werden gefordert:
-Eigenerklärung zur Eignung inkl. Angabe der Umsätze der letzten drei Jahre sowie Anzahl der technischen Mitarbeiter
-Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Projektreferenz: Zum Nachweis der Fachkunde soll ein mit dem vorliegendem Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbares Referenzprojekt eingereicht und in einem entsprechenden Formblatt dargestellt werden. Zusätzlich ist zu dem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen.
Geforderte Referenz:
Referenz A – Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektur):
•Realisiertes Freianlagenprojekt vergleichbarer Komplexität
•Fertigstellung (LP 8 abgeschlossen bzw. Inbetriebnahme) im Zeitraum 2016 bis 2026
•min. Honorarzone III HOAI Objektplanung Freianlagen
•min. LP 2-3, 5 vom Bewerbenden erbracht
•Herstellungskosten KG 500 min. 0,30 Mio. € brutto
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ kann eine schriftliche Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 6 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das 2-fache der Deckungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften muss aus den Unterlagen klar ersichtlich sein, dass der Versicherungsschutz sich auch auf die Bietergemeinschaft erstreckt.
-Für jede Teilleistung ist ein verantwortlicher Leistungserbringer (ggf. eines Nachunternehmers) zu benennen. Für diesen ist ein entsprechender Nachweis der Berufszulassung (Landschaftsarchitekt) zu erbringen.
-Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, vgl. §47 VgV („Eignungsleihe“). In diesem Fall sind folgende Erklärungen zusätzlich für jedes eignungsleihende Unternehmen zu erbringen
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens
-Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort ent-haltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Un-ternehmen/Lieferanten für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie je-den Nachunternehmer, ggf. in einer Erklärung
-Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (LTTG-Erklärung) für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer, ggf. in einer Erklärung.
Entsprechende Formblätter werden zur Verfügung gestellt
Auftrag + Verhandlungsgespräche
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
- Freianlagenplanung (inkl. Verkehrsflächen) Realisierungsteil §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-8, 9. Der Auftrag umfasst die Gestaltung der Flächen; Tiefbauarbeiten sind nicht Teil des Auftrags und werden gesondert vergeben. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:
oHonorarzone IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz. Zuschläge sind ausgeschlossen.
oNebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert
oZeithonorar für zusätzliche Leistungen:
▪Büroinhaber: 110,00 EUR netto
▪Projektleiter: 90,00 EUR netto
▪Technische Mitarbeiter: 80,00 EUR netto
▪Sonstige techn. Fachkräfte: 75,00 EUR netto
Hinweis: Um eine Förderschädlichkeit auszuschließen behält sich der Auslober eine stufenweise Beauftragung zunächst nur bis zu der Leistungsphase vor, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Hinblick auf die Förderverträglichkeit möglich ist.
Eignungsnachweise im Rahmen des Verhandlungsverfahrens
Mit Abgabe ihres Erstangebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die nachfolgenden Eignungsnachweise durch den/die Bieter zu erbringen. Können diese Nachweise durch einen Bieter nicht erbracht werden so wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eventuelle Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch, auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
Folgende Nachweise bzw. Erklärungen werden gefordert:
-Eigenerklärung zur Eignung inkl. Angabe der Umsätze der letzten drei Jahre sowie Anzahl der technischen Mitarbeiter
-Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Projektreferenz: Zum Nachweis der Fachkunde soll ein mit dem vorliegendem Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbares Referenzprojekt eingereicht und in einem entsprechenden Formblatt dargestellt werden. Zusätzlich ist zu dem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen.
Geforderte Referenz:
Referenz A – Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitektur):
•Realisiertes Freianlagenprojekt vergleichbarer Komplexität
•Fertigstellung (LP 8 abgeschlossen bzw. Inbetriebnahme) im Zeitraum 2016 bis 2026
•min. Honorarzone III HOAI Objektplanung Freianlagen
•min. LP 2-3, 5 vom Bewerbenden erbracht
•Herstellungskosten KG 500 min. 0,30 Mio. € brutto
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ kann eine schriftliche Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 6 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das 2-fache der Deckungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften muss aus den Unterlagen klar ersichtlich sein, dass der Versicherungsschutz sich auch auf die Bietergemeinschaft erstreckt.
-Für jede Teilleistung ist ein verantwortlicher Leistungserbringer (ggf. eines Nachunternehmers) zu benennen. Für diesen ist ein entsprechender Nachweis der Berufszulassung (Landschaftsarchitekt) zu erbringen.
-Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, vgl. §47 VgV („Eignungsleihe“). In diesem Fall sind folgende Erklärungen zusätzlich für jedes eignungsleihende Unternehmen zu erbringen
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens
-Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort ent-haltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Un-ternehmen/Lieferanten für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie je-den Nachunternehmer, ggf. in einer Erklärung
-Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (LTTG-Erklärung) für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer, ggf. in einer Erklärung.
Entsprechende Formblätter werden zur Verfügung gestellt
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131 16-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber dem Auslober rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens des Auslobers nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Anträge auf Nachprüfung sind zu richten an: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber dem Auslober rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens des Auslobers nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Anträge auf Nachprüfung sind zu richten an: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 046-157632 (2026-03-05)