Gegenstand der Vergabe ist die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Die Integraionsämter führen ab dem 01.01.2022 nicht mehr 20 sondern 18 von Hundert ihres Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds ab. Die verbleibenden 2 von Hundert stehen dem jeweiligen Integrationsamt für die Finanzierung der EAA zur Verfügung. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein, über fachlich qualifiziertes Personal das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist verfügen sowie in der Region gut vernetzt sein (§ 185a Abs. 4 Nr. 3 SGB IX).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: 120-045.2-BE23058
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Die Integraionsämter führen ab dem 01.01.2022 nicht mehr 20 sondern 18 von Hundert ihres Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds ab. Die verbleibenden 2 von Hundert stehen dem jeweiligen Integrationsamt für die Finanzierung der EAA zur Verfügung. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein, über fachlich qualifiziertes Personal das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist verfügen sowie in der Region gut vernetzt sein (§ 185a Abs. 4 Nr. 3 SGB IX).
Gegenstand der Vergabe ist die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Die Integraionsämter führen ab dem 01.01.2022 nicht mehr 20 sondern 18 von Hundert ihres Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds ab. Die verbleibenden 2 von Hundert stehen dem jeweiligen Integrationsamt für die Finanzierung der EAA zur Verfügung. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein, über fachlich qualifiziertes Personal das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist verfügen sowie in der Region gut vernetzt sein (§ 185a Abs. 4 Nr. 3 SGB IX).
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2024-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-13 📅
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 218-686888
ABl. S-Ausgabe: 218
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Die Integraionsämter führen ab dem 01.01.2022 nicht mehr 20 sondern 18 von Hundert ihres Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds ab. Die verbleibenden 2 von Hundert stehen dem jeweiligen Integrationsamt für die Finanzierung der EAA zur Verfügung. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Gegenstand der Vergabe ist die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Die Integraionsämter führen ab dem 01.01.2022 nicht mehr 20 sondern 18 von Hundert ihres Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds ab. Die verbleibenden 2 von Hundert stehen dem jeweiligen Integrationsamt für die Finanzierung der EAA zur Verfügung. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Sie haben die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein, über fachlich qualifiziertes Personal das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist verfügen sowie in der Region gut vernetzt sein (§ 185a Abs. 4 Nr. 3 SGB IX).
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein, über fachlich qualifiziertes Personal das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist verfügen sowie in der Region gut vernetzt sein (§ 185a Abs. 4 Nr. 3 SGB IX).
Geschätzter Gesamtwert: 8 221 200 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Chemnitz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die geforderte Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb von Ansprechstellen im Sinne des § 185a SGB IX für private und öffentliche Arbeitgeber in der Region Chemnitz. Details siehe Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen: Mit der Option der einmaligen Verlängerung um 48 Monate.
Bezeichnung des Loses: Dresden
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die geforderte Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb von Ansprechstellen im Sinne des § 185a SGB IX für private und öffentliche Arbeitgeber in der Region Dresden. Details siehe Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Bautzen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die geforderte Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb von Ansprechstellen im Sinne des § 185a SGB IX für private und öffentliche Arbeitgeber in der Region Bautzen. Details siehe Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Leipzig
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die geforderte Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb von Ansprechstellen im Sinne des § 185a SGB IX für private und öffentliche Arbeitgeber in der Region Leipzig. Details siehe Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz, DE
Dresden, DE
Bautzen, DE
Leipzig, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter verfügt über die notwendige Leistungsfähigkeit, wenn er über das für die frist- und fachgerechte Auftragsausführung erforderliche Personal und technischen Geräte verfügt sowie in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Diesbezüglich wird vom Bieter erwartet, dass folgende Unterlagen mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter verfügt über die notwendige Leistungsfähigkeit, wenn er über das für die frist- und fachgerechte Auftragsausführung erforderliche Personal und technischen Geräte verfügt sowie in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Diesbezüglich wird vom Bieter erwartet, dass folgende Unterlagen mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden:
- Erklärung gemäß § 47 VgV (Anlage 3)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Anlage 4),
- Erklärung der Bietergemeinschaften (Anlage 5),
- Nachweis zur finanziellen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und der Nachunternehmer (z. B. Bankerklärung),
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister oder vergleichbare Nachweise
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die erforderliche Fachkunde eines Bieters liegt vor, wenn er Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten besitzt, die eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu vergebenden Leistung bietet. Die EAA sollen über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist (§ 185a Abs. 4 Nr. 2 SGB IX).
Die erforderliche Fachkunde eines Bieters liegt vor, wenn er Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten besitzt, die eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu vergebenden Leistung bietet. Die EAA sollen über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist (§ 185a Abs. 4 Nr. 2 SGB IX).
Geprüft wird die Fachkunde bzw. technische und fachliche Leistungsfähigkeit anhand folgender vom Bieter vorzulegenden Unterlagen:
- Erklärung zur Berufserfahrung und Angabe der Qualifikationen des Geschäftsführers bei juristischen Personen,
- Angaben zum Unternehmen (Organigramm, Anzahl Beschäftigte)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2024-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10
Ort des Eröffnungstermins: Leipzig