Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
dem Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerberrgemeinschaften verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere
Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz
(WRegG) vorliegt.
7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem
Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot einzureichen.