Einrichtung von Dienstfahrzeugen (mit Ladungssicherungen, Regaleinbauten und Anbauten) des Fuhrparks der Berliner Verkehrsbetriebe incl. Hol- und Bringe-Service.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Referenznummer: FG1-0197-2023
Kurze Beschreibung:
“Einrichtung von Dienstfahrzeugen (mit Ladungssicherungen, Regaleinbauten und Anbauten) des Fuhrparks der Berliner Verkehrsbetriebe incl. Hol- und Bringe-Service.”
Kurze Beschreibung
Einrichtung von Dienstfahrzeugen (mit Ladungssicherungen, Regaleinbauten und Anbauten) des Fuhrparks der Berliner Verkehrsbetriebe incl. Hol- und Bringe-Service.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-27 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 121-383422
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
“1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB”
Quelle: OJS 2023/S 121-383422 (2023-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einrichtung von Dienstfahrzeugen (Ladungssicherung, Regaleinbauten, Anbauten)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 518 324 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber ggf. für 12/2023 und für die Kalenderjahre 2024 - 2027 und optional für die Kalenderjahre 2028 - 2030 die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber ggf. für 12/2023 und für die Kalenderjahre 2024 - 2027 und optional für die Kalenderjahre 2028 - 2030 die Einrichtung mit z.B. Ladungssicherungen, Regaleinbauten und Anbauten des BVG-Dienstwagenfuhrparks der Berliner Verkehrsbetriebe incl. Hol- und Bringe-Service aus.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Maßwerk Fahrzeugeinrichtungen
Nationale Registrierungsnummer: DE297944549
Postanschrift: August-Borsig-Ring 4A
Postleitzahl: 15566
Postort: Schöneiche
Region: Extra-Regio NUTS 3🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@masswerkberlin.de📧
Telefon: +49 170500047📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf.fg1@bvg.de📧
Telefon: 03025629693📞
URL: https://vergabekooperation.berlin🌏 Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
“1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB\nSektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der\nSektVO\nsowie dem Berliner Ausschreibungs- und...”
1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB\nSektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der\nSektVO\nsowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz\n(BerlAVG).\n2.Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat\nausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der\nVergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung\nder Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1-0197-2023\nzu erfolgen.\n3. Der AG behält sich vor, zu den Teilnahmeunterlagen nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 18.07.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete\nStelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)\neingegangen sind. Des Weiteren behält sich der AG vor nach Abschluss des Teilnahmewettwerbs - und nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Bieterfragen nur bis zum 30.08.2023 zu beantworten, die unter Ziffer I.1) bezeichnete\nStelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)\neingegangen sind.\n\nMündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird\netwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung\nvon Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige\nKlarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,\nauf der Plattform veröffentlichen.\nDer AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den\nvorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen\ndes AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu\nnutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten\nFormulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten\nAngaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis\nauf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.\n4.Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/\ndie Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu\nden jeweiligen Referenzgebern zu.\n5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der\nvorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,\nwenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren\nBekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der\nBekanntmachungstext in diesen zusätzlichen\nBekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert\nwiedergegeben wird.\n6.Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist\nmit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der\nBietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die\ngesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser\nBekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher\nMitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter\nVertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer\nArbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.\nBietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen.\nMitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als\nEinzelbieter und als Mitglieder einer weiteren\nBietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer\nIII.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei\nVorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der\nBietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.\nBietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung\nfolgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der\nBietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft\nhaben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen\n§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der\nBietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,\ninwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich\nzweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht\nallein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt\nhierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen\nverwiesen werden.\n7.Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer\nBietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und\nfinanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit\nauf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /\nkonzernverbundener Unternehmen) zu berufen\n(Eignungsleihe),\nso sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen\nfür die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten\nFormular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die\nLeistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter\ngesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der\nanderen Unternehmen\nvorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich\nabgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden\nKapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.\nBei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen\nUnternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder\nfinanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu\nbestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam\nfür die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der\nEignungsleihe haftet.\nBeabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende\nNachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche\nberufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder\nBefähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche\nErfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen\nin Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu\nbestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im\nAuftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt\nwerden.\n8.Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes\nFormulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des\nAngebotes zu verwenden und über die\nVergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige\nRegistrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die\nAngebotsabgabe erforderlich.\n9.Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.\nZiffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht\nwerden.\n10. Im Rahmen der Angebotsfrist wird der AG mit jedem zugelassenen Bieter einen Termin zur Besichtigung von Fahrzeugen vereinbaren (32. KW Terminabstimmung für Besichtigung in KW 33). Ggf. erfolgt in diesem Zusammenhang eine Spezifizierung der Dokumente für die Musterein- und -umbauten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB \n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. \n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB \n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. \n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 207-650342 (2023-10-25)