Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier digitalen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen mit Wartungsvertrag für die Dauer von 8 Betriebsjahren. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen. Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Die Lose unterscheiden sich auf Grund der baulichen Gegebenheiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgengeräte
Referenznummer: 22-23 (200) BOC
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier digitalen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen mit Wartungsvertrag für die Dauer von 8 Betriebsjahren. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen.
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden.
Die Lose unterscheiden sich auf Grund der baulichen Gegebenheiten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier digitalen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen mit Wartungsvertrag für die Dauer von 8 Betriebsjahren. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen.
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden.
Die Lose unterscheiden sich auf Grund der baulichen Gegebenheiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Röntgengeräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Röntgengeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier digitalen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen mit Wartungsvertrag für die Dauer von 8 Betriebsjahren. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen.
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden.
Die Lose unterscheiden sich auf Grund der baulichen Gegebenheiten.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen
Losnummer: 1
Dauer: 96 Monate
Bezeichnung des Loses: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz
Losnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
2. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
Mindeststandards:
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 02289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Fax: +49 02289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 067-200736 (2023-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier digitalen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen mit Wartungsvertrag für die Dauer von 8 Betriebsjahren. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen.
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden.
Die Lose unterscheiden sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier digitalen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen mit Wartungsvertrag für die Dauer von 8 Betriebsjahren. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen.
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden.
Die Lose unterscheiden sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 258 030 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-06 📅
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 913184-3171📞
E-Mail: ausschreibungen.team@siemens-healthineers.com📧
Land: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 865 600 EUR 💰
392 430 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).