Einsammeln von kommunalem Müll

Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg

Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe des Landkreises Limburg-Weilburg. Sammlung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfall-Kleinmengen) aus Haushaltungen und Kleingewerbe des Landkreises Limburg-Weilburg. Sammlung von jährlich ca. 120 Mg gefährlichen Abfällen an ca. 200 Termine an ca. 100 Orten im Landkreis Limburg-Weilburg zum Zwecke der Verwertung oder Entsorgung.Transport der eingesammelten Abfälle zu den von der Hessischen Industriemüll GMBH vorgegebenen Zwischenlagern bzw. Entsorgungseinrichtungen oder zu Verwertungseinrichtungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2010-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-08-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2010-07-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2010-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Volltext:
“Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe des Landkreises Limburg-Weilburg. Sammlung von gefährlichen Abfällen...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Limburg-Weilburg 🏙️
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften, mit GPA-Beteiligung
Originalsprache: Deutsch 🗣️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-lm.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2010-08-04 📅
Absendedatum: 2010-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2010-09-20 📅
Versanddatum der Vertragsunterlagen: 2010-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 230525-2010
ABl. S-Ausgabe: 149/2010

Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Quelle: OJS 2010/S 149-230525 (2010-07-30)