Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften müssen die
geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige
Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3.
geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft einreichen. Die Eignung
kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen
werden. Als vorläufigen Nachweis wird auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert; die einschlägigen Nachweise müssen
spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden und werden geprüft. Nicht präqualifizierte
Bieter reichen die Eigenerklärung zur Eignung für
nicht präqualifizierte Unternehmen gem. VHB 124
ein. Hinweis der Vergabestelle: Beabsichtigt der
Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen aus-führen zu lassen oder sich bei
der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die
hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in
seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem
von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass
ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen,
den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontakt-daten
dieser Unternehmen anzugeben und
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unter-nehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben.