Die Evangelische Krankenhaus Oberhausen GmbH (EKO) ist ein Akutkrankenhaus mit 452 Betten in Trägerschaft der ATEGRIS. Gut 1.000 Mitarbeiter versorgen jährlich über 20.000 stationäre und 50.000 ambulante Patienten. Das Haus deckt mit 13 Fachkliniken, vier Instituten und fünf zertifizierten Zentren und dem SPZ nahezu das komplette Spektrum modernster Medizin und Pflege ab und gewährleistet damit die gesamte Versorgung aus einer Hand. Zur Modernisierung ihrer Versorgungsinfrastruktur beabsichtigt die EKO auf dem Gelände Virchowstraße 20 in 46047 Oberhausen die bauliche Erweiterung und den Umbau. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Türen und Zargen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EKO / Einbauen von Türen und Zargen 2. BA Vergabe-Nr. 312-4
Referenznummer: 312-4
Kurze Beschreibung:
Die Evangelische Krankenhaus Oberhausen GmbH (EKO) ist ein Akutkrankenhaus mit 452 Betten in Trägerschaft der ATEGRIS. Gut 1.000 Mitarbeiter versorgen jährlich über 20.000 stationäre und 50.000 ambulante Patienten. Das Haus deckt mit 13 Fachkliniken, vier Instituten und fünf zertifizierten Zentren und dem SPZ nahezu das komplette Spektrum modernster Medizin und Pflege ab und gewährleistet damit die gesamte Versorgung aus einer Hand. Zur Modernisierung ihrer Versorgungsinfrastruktur beabsichtigt die EKO auf dem Gelände Virchowstraße 20 in 46047 Oberhausen die bauliche Erweiterung und den Umbau. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Türen und Zargen.
Die Evangelische Krankenhaus Oberhausen GmbH (EKO) ist ein Akutkrankenhaus mit 452 Betten in Trägerschaft der ATEGRIS. Gut 1.000 Mitarbeiter versorgen jährlich über 20.000 stationäre und 50.000 ambulante Patienten. Das Haus deckt mit 13 Fachkliniken, vier Instituten und fünf zertifizierten Zentren und dem SPZ nahezu das komplette Spektrum modernster Medizin und Pflege ab und gewährleistet damit die gesamte Versorgung aus einer Hand. Zur Modernisierung ihrer Versorgungsinfrastruktur beabsichtigt die EKO auf dem Gelände Virchowstraße 20 in 46047 Oberhausen die bauliche Erweiterung und den Umbau. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Türen und Zargen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung: siehe Vergabeunterlagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberhausen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 125 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-05-08 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaften müssen die
geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige
Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3.
geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft einreichen. Die Eignung
kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen
werden. Als vorläufigen Nachweis wird auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert; die einschlägigen Nachweise müssen
spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden und werden geprüft. Nicht präqualifizierte
Bieter reichen die Eigenerklärung zur Eignung für
nicht präqualifizierte Unternehmen gem. VHB 124
ein. Hinweis der Vergabestelle: Beabsichtigt der
Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen aus-führen zu lassen oder sich bei
der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die
hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in
seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem
von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass
ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen,
den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontakt-daten
dieser Unternehmen anzugeben und
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unter-nehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften müssen die
geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige
Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3.
geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft einreichen. Die Eignung
kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen
werden. Als vorläufigen Nachweis wird auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert; die einschlägigen Nachweise müssen
spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden und werden geprüft. Nicht präqualifizierte
Bieter reichen die Eigenerklärung zur Eignung für
nicht präqualifizierte Unternehmen gem. VHB 124
ein. Hinweis der Vergabestelle: Beabsichtigt der
Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen aus-führen zu lassen oder sich bei
der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die
hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in
seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem
von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass
ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen,
den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontakt-daten
dieser Unternehmen anzugeben und
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unter-nehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung für
nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt einheitlich 5 Jahre.
Auf der Baustelle ist ein Anschluss für Bauwasser- und Baustrom vorhanden. Es steht dem Auftragnehmer frei, über diese Anschlüsse Bauwasser- und Baustrom zu beziehen. Sofern der Auftragnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, und Bauwasser- und Baustrom nicht anderweitig auf eigene Kosten bezieht, beteiligt sich der Auftragmenhmer an den Kosten für das Stellen von Bauwasser- und Baustrom, indem von der Nettoschlussrechnungssumme
0,2 % für Baustrom und 0,2 % für Bauwasser in Abzug gebracht werden.
Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. An den Kosten dieser Versicherung beteiligt sich der Auftragmehmer, indem von der Nettoschlussrechnungs
summe 0,3 % in Abzug gebracht werden.
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils 2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden abzuschließen, und dem Auftraggeber diese spätestens 1 Woche nach Baubeginn nachzuweisen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt einheitlich 5 Jahre.
Auf der Baustelle ist ein Anschluss für Bauwasser- und Baustrom vorhanden. Es steht dem Auftragnehmer frei, über diese Anschlüsse Bauwasser- und Baustrom zu beziehen. Sofern der Auftragnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, und Bauwasser- und Baustrom nicht anderweitig auf eigene Kosten bezieht, beteiligt sich der Auftragmenhmer an den Kosten für das Stellen von Bauwasser- und Baustrom, indem von der Nettoschlussrechnungssumme
0,2 % für Baustrom und 0,2 % für Bauwasser in Abzug gebracht werden.
Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. An den Kosten dieser Versicherung beteiligt sich der Auftragmehmer, indem von der Nettoschlussrechnungs
summe 0,3 % in Abzug gebracht werden.
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils 2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden abzuschließen, und dem Auftraggeber diese spätestens 1 Woche nach Baubeginn nachzuweisen.
Körper überprüfen
Name: Rheinland Düsseldorf
Nationale Registrierungsnummer: 80cdf293-a473-4f91-85ca-9aefcee8c387
Postanschrift: Vergabekammer Rheinland · c/o
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 072-253894 (2026-04-10)