Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. Mit den Bewerbungsunterlagen sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
- ausgefüllter Bewerbungsbogen;
- Anlage 1: Eigenerklärung zu § 123, 124 GWB (Vordruck);
- Anlage 2: Nachweis der Unterschriftenbefugnis (Vordruck und/ oder Registerauszug);
- Anlage 3: Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Vordruck);
- Anlage 4: Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des Mindestlohnes (Vordruck);
- Anlage 5: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben (Vordruck);
- Anlage 6: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
- Anlage 7: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Vordruck);
- Anlage 8: Angabe zur Auftragsanteilen (Vordruck)
- Anlage 9: Nachweis der Berufshaftpflichtdeckungen der unter III.1.2 genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.2. Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2;
- Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen der Fachplanung TGA ALG 4-6, 8 gem. § 53ff HOAI mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen (Anlage 1-6, 8 + 9) sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll (Referenzen); die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen (Anlage 1-5, 7-9) für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen, die Eignung für alle Leistungsteile ist durch den Fachplaner TGA ALG 4-6, 8 §53ff HOAI nachzuweisen, da Referenzen der Nachunternehmer nicht zugelassen sind.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese Unterlagen sind unter der folgenden Adresse herunterzuladen:
https://www.evergabe.de/unterlagen
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.