Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In der 1. Verfahrensstufe werden alle Bewerber, die den Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/ -anforderungen erfüllen, für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Die Auswahl erfolgt unter den nicht ausgeschlossenen Bewerbern anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber und der für den jeweiligen Leistungsbereich eingereichten Referenzprojekte. Mindestens eine Projektreferenz muss innerhalb der vergangenen 6 Jahre mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und der Übergabe an den Nutzer realisiert worden sein. Für den Leistungsbereich der Objektplanung nach § 34 HOAI wird eine zweite Projektreferenz abgefordert. Hier ist auch ein Projekt zugelassen, in dem die Leistung bis zur Leistungsphase 4 abschließend bearbeitet wurde. Die Bewertung erfolgt jeweils in den Kriterien, vergleichbare Größe und Bauaufgabe, vergleichbares bearbeitetes Leistungsbild, vergleichbare angestrebte Qualität, sowie der Vorlage eines Referenzschreibens oder einer Referenzbestätigung vom Bauherrn.
Aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe sowie verlängerter Antragsfristen vergleichbarer Baumaßnahmen, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.
Die bei der formalen Prüfung, der Prüfung der Mindestanforderungen und der Auswahlkriterien zugrunde gelegte Bewertungsmatrix S1 wird dem Bewerber zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und überschreitet die Bewerberzahl nach der objektiven Bewertung der zugrunde gelegten Kriterien die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros (Stufe 2 - 3-6 Bewerber, Stufe 3 - 2-5 Bewerber) sollen in der Verhandlungsphase (Stufe 2 und 3) Lösungsvorschläge gem. § 76 (2) VgV und ein Honorarangebot für die ausgeschriebenen Leistungen erarbeitet werden. Das voraussichtliche Leistungsbild des geforderten Lösungsvorschlags in Form einer Machbarkeitsstudie beinhaltet die folgenden Leistungen:
- Lageplan mit Dachaufsicht (Kennzeichnung der Geschossigkeit) zur Darstellung des Standortes unter Berücksichtigung der städtebaulichen Aspekte
- Schematische Grundrisse der Funktionsbereiche – Berücksichtigung der Vorgaben aus dem RFP und des BO-Konzeptes
- Darstellung der Wege-Beziehungen unter Berücksichtigung der vertikalen Verbinder
- Darstellung der Funktionsbereiche mit Anbindung an den Bestand und Berücksichtigung der funktionellen Bezüge
- Ansichten und Schnitte - Skizzenhafte isometrische Darstellung unter Berücksichtigung des Bestandes
- Flächennachweis (BGF, Geschosshöhen) und Aussagen zur Einhaltung der vorgegebenen Flächen
- Plausibilisierung der vorgegebenen Rahmentermine (Meilensteine) und des vorgegebenen Kostenrahmes im Abgleich mit dem Lösungsvorschlag
Diese Lösungsvorschläge werden mit einem pauschalen Bearbeitungshonorar von 3.500 Euro pro Bieter in der Stufe 2 und zusätzlichen 5.000 Euro pro Bieter der Stufe 3 durch den Auftraggeber vergütet.
Nach Auswertung der 2.Stufe werden 2-5 Bewerber mit Bearbeitungshinweisen zur Überarbeitung ihrer Lösungsvorschläge und Erstellung eines finalen Honorarangebotes aufgefordert.