Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) benötigt für sämtliche angeschlossenen Dienststellen elektrisch höhenverstellbare Schreibtische.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, LDBV
2023SBA000006
Produkte/Dienstleistungen: Schreibtische📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) benötigt für sämtliche angeschlossenen Dienststellen elektrisch höhenverstellbare...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) benötigt für sämtliche angeschlossenen Dienststellen elektrisch höhenverstellbare Schreibtische.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schreibtische📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optional zweifache Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (Gesamtlaufzeit max. 4 Jahre)”
Zusätzliche Informationen:
“Der AG behält sich vor, fehlende und/ oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern.
Der Bieter, der die geforderten Unterlagen nicht, unzureichend oder...”
Zusätzliche Informationen
Der AG behält sich vor, fehlende und/ oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern.
Der Bieter, der die geforderten Unterlagen nicht, unzureichend oder nicht fristgerecht einreicht, kann vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es werden nur die drei aussichtsreichsten Bieter, die bei entsprechender Angebotslage auf Grundlage der fristgemäß eingereichten, schriftlichen Angebotsbestandteile Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben, aufgefordert, ein Muster eines angebotenen Schreibtisches kostenlos zur Verfügung zu stellen (Aufforderung zur Bemusterung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Eigenerklärung Russland (eVergabe)
- Erklärung Auskunft aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Eigenerklärung Russland (eVergabe)
- Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, USt-ID (eVergabe)
- Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-04
14:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 151-481925 (2023-08-03)