Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, LDBV

Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) benötigt für sämtliche angeschlossenen Dienststellen elektrisch höhenverstellbare Schreibtische.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-03)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bachus, Sabine
Telefon: +49 8999911578 📞
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
Fax: +49 8999911510 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/20c22366-326a-4d60-b86b-6fb34fe3f5fe 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/20c22366-326a-4d60-b86b-6fb34fe3f5fe 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, LDBV 2023SBA000006
Produkte/Dienstleistungen: Schreibtische 📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) benötigt für sämtliche angeschlossenen Dienststellen elektrisch höhenverstellbare...”    Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schreibtische 📦
Ort der Leistung: Bayern 🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optional zweifache Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (Gesamtlaufzeit max. 4 Jahre)”
Zusätzliche Informationen:
“Der AG behält sich vor, fehlende und/ oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Der Bieter, der die geforderten Unterlagen nicht, unzureichend oder...”    Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung (eVergabe) - Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe) - Eigenerklärung Russland (eVergabe) - Erklärung Auskunft aus dem...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-04 14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-04 14:00 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 151-481925 (2023-08-03)