Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Pulheim in Nordrhein-Westfalen als Vollstromversorgung. Insgesamt ca. 439 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8.500.000 kWh. Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Pulheim in Nordrhein-Westfalen als Vollstromversorgung.
Insgesamt ca. 439 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8.500.000 kWh.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Pulheim in Nordrhein-Westfalen als Vollstromversorgung.
Insgesamt ca. 439 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8.500.000 kWh.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-20 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 181-566163
ABl. S-Ausgabe: 181
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Pulheim in Nordrhein-Westfalen als Vollstromversorgung.
Insgesamt ca. 439 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8.500.000 kWh.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
• Der Bieter gibt einen Arbeitspreis für Energie und Dienstleistung für alle Abnahmestellengruppen (SLP und RLM und Straßenbeleuchtung) getrennt für 2024 und 2025 ab. Dieser wird gewertet.
• Bei allen Abnahmestellen wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 110 % von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
• Bei allen Abnahmestellen wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 110 % von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
• Zwischen Angebot und Vorabmitteilung liegt bei der Festpreisvariante ein Zeitraum von maximal 4 Stunden.
• Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben
Um den Bieter vor Preisschwankungen der Energiepreise während der Bindefrist des Angebotes weitestgehend zu schützen, sichert hiermit die ausschreibende Stelle verbindlich zu, die Vorabinformation gemäß GWB innerhalb von 4 Stunden nach Angebotsabgabezeitpunkt per E-Mail an die Bieter zu senden.
Um den Bieter vor Preisschwankungen der Energiepreise während der Bindefrist des Angebotes weitestgehend zu schützen, sichert hiermit die ausschreibende Stelle verbindlich zu, die Vorabinformation gemäß GWB innerhalb von 4 Stunden nach Angebotsabgabezeitpunkt per E-Mail an die Bieter zu senden.
Zwischen Ende der Angebotsfrist und der Vorabinformation liegt somit ein Zeitraum von lediglich 4 Stunden.
Wegen dieses sehr kurzen Zeitraumes hat die ausschreibende Stelle bewusst auf die Aufnahme einer Preisanpassungsklausel für die Energiepreise (Indizierung) zwischen Abgabe und Vorabinformation / Zuschlagserteilung verzichtet.
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung (die zwar bei Energieausschreibungen keinen Sinn macht, von einigen Vergabekammern aber gefordert wird):
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung (die zwar bei Energieausschreibungen keinen Sinn macht, von einigen Vergabekammern aber gefordert wird):
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 200% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a..
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 181-566163 (2023-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2214113.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge