Der Auftraggeber plant die Einführung einer elektronischen Rechnungsverarbeitung. Die revisionssichere Archivierung der digitalisierten und empfangenen elektronischen Belege soll dabei im bereits vorhandenen Archivsystem HYDMedia der Firma DH Healthcare GmbH erfolgen. Aktuell geht der Auftraggeber von 320 bis 350 Usern im Rahmen der Rechnungsprüfung und -freigabe aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber plant die Einführung einer elektronischen Rechnungsverarbeitung. Die revisionssichere Archivierung der digitalisierten und empfangenen...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Einführung einer elektronischen Rechnungsverarbeitung. Die revisionssichere Archivierung der digitalisierten und empfangenen elektronischen Belege soll dabei im bereits vorhandenen Archivsystem HYDMedia der Firma DH Healthcare GmbH erfolgen. Aktuell geht der Auftraggeber von 320 bis 350 Usern im Rahmen der Rechnungsprüfung und -freigabe aus.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Zu Abschnitt III: Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien...”
Zu Abschnitt III: Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 145-464472 (2023-07-26)