Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“ Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Elektroplanung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit drei Vollgeschossen und ein Attikageschoss mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“. Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm. Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung: Im Rahmen dieses Projektes sind bei der Planung die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg mit den Vorgaben zur Errichtung nachhaltiger Energiekonzepte (z.B. PV-Anlage) zu berücksichtigen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroplanungsleistung, Soziales Wohnprojekt Alice-Salomon-Straße 1
Referenznummer: 2026004902
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“
Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Elektroplanung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit drei Vollgeschossen und ein Attikageschoss mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“.
Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm.
Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung:
Im Rahmen dieses Projektes sind bei der Planung die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg mit den Vorgaben zur Errichtung nachhaltiger Energiekonzepte (z.B. PV-Anlage) zu berücksichtigen.
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“
Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Elektroplanung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit drei Vollgeschossen und ein Attikageschoss mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“.
Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm.
Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung:
Im Rahmen dieses Projektes sind bei der Planung die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg mit den Vorgaben zur Errichtung nachhaltiger Energiekonzepte (z.B. PV-Anlage) zu berücksichtigen.
Postleitzahl: 79111
Stadt: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 40 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlags- und Wertungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Angebotsformular zusammen mit den zugehörigen Anlagen im Vergabeportal hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Fragen können im Vergabeportal über den Schritt „Nachrichten" an die Vergabestelle eingereicht werden. Frist hierzu siehe Nr. 5.1.11. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-)rechtlichen Komplexität baldmöglichst beantwortet.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die nicht berücksichtigten Unternehmen erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine Mitteilung über die Gründe.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Bietern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Abs. 1 VgV).
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Angebotsformular zusammen mit den zugehörigen Anlagen im Vergabeportal hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Fragen können im Vergabeportal über den Schritt „Nachrichten" an die Vergabestelle eingereicht werden. Frist hierzu siehe Nr. 5.1.11. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-)rechtlichen Komplexität baldmöglichst beantwortet.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die nicht berücksichtigten Unternehmen erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine Mitteilung über die Gründe.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Bietern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Abs. 1 VgV).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-29 09:20:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-22 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen.
Als Berufsqualifikation wird wird ein Prüfzeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Technischen Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) entsprechend HOAI §§ 53 ff. (Diplom, Ingenieur*in, Meister*in, Techniker*in oder vergleichbar) von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Die Qualifikation kann vom Projektteam (gemäß Angebotsformular Nr. 2.8) erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bietern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen.
Als Berufsqualifikation wird wird ein Prüfzeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Technischen Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) entsprechend HOAI §§ 53 ff. (Diplom, Ingenieur*in, Meister*in, Techniker*in oder vergleichbar) von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Die Qualifikation kann vom Projektteam (gemäß Angebotsformular Nr. 2.8) erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bietern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieterauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 2.10). Bei einer Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied.
1. Angaben zum Bieter (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB).
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alte) Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden.
11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation".
>> Fortsetzung Eignungsnachweise Nr. 12ff siehe unten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieterauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 2.10). Bei einer Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied.
1. Angaben zum Bieter (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB).
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alte) Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden.
11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation".
>> Fortsetzung Eignungsnachweise Nr. 12ff siehe unten.
>> Fortsetzung Eignungsnachweise:
12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung (Eignungsprüfung Projektteam). Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestanforderungen einhalten:
• Projektleitung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 und 5 nach HOAI §§ 53 ff.,
• Stellvertretende Projektleitung: mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 und 5 nach HOAI §§ 53 ff.,
• Bauleitung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 und 5 nach HOAI §§ 53 ff.
13. Angaben zu Referenzprojekten (§ 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV) zu Leistungen der Elektroplanung innerhalb eines Projektes. Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft und können nicht nachgereicht werden. Als geeignet wird eingestuft, wer vergleichbare wesentliche Leistungen entsprechend der abgefragten Referenzprojekte erbracht hat und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen. Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich.
Mindestkriterien Referenzprojekt 1 (Bieter/ Bietergemeinschaft):
• Es handelt sich um ein Wohngebäude,
• Einstufung mind. HZ II,
• Planung aller Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 53 HOAI Teil 4,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 440 und 450 mind. 150.000 EUR netto,
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8 nach HOAI.
Mindestkriterien Referenzprojekt 2 (Projektleitung):
• Es handelt sich um ein Wohngebäude,
• Einstufung mind. HZ II,
• Planung aller Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 53 HOAI Teil 4,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 440 und 450 mind. 150.000 EUR netto,
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8 nach HOAI.
Mindestkriterien Referenzprojekt 3 (Bauleitung):
• Es handelt sich um ein Wohngebäude,
• Einstufung mind. HZ II,
• Planung aller Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 53 HOAI Teil 4,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 440 und 450 mind. 150.000 EUR netto,
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI.
14. Angaben zur Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Als geeignet werden Bieter / Bietergemeinschaften eingestuft, deren durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung ELT im Jahr 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung mindestens 4 betragen hat. Nicht einzubeziehen sind freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte.
Allgemeiner Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
>> Fortsetzung Eignungsnachweise:
12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung (Eignungsprüfung Projektteam). Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestanforderungen einhalten:
• Projektleitung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 und 5 nach HOAI §§ 53 ff.,
• Stellvertretende Projektleitung: mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 und 5 nach HOAI §§ 53 ff.,
• Bauleitung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 und 5 nach HOAI §§ 53 ff.
13. Angaben zu Referenzprojekten (§ 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV) zu Leistungen der Elektroplanung innerhalb eines Projektes. Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft und können nicht nachgereicht werden. Als geeignet wird eingestuft, wer vergleichbare wesentliche Leistungen entsprechend der abgefragten Referenzprojekte erbracht hat und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen. Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich.
• Es handelt sich um ein Wohngebäude,
• Einstufung mind. HZ II,
• Planung aller Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 53 HOAI Teil 4,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 440 und 450 mind. 150.000 EUR netto,
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8 nach HOAI.
• Es handelt sich um ein Wohngebäude,
• Einstufung mind. HZ II,
• Planung aller Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 53 HOAI Teil 4,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 440 und 450 mind. 150.000 EUR netto,
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 8 nach HOAI.
Mindestkriterien Referenzprojekt 3 (Bauleitung):
• Es handelt sich um ein Wohngebäude,
• Einstufung mind. HZ II,
• Planung aller Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 53 HOAI Teil 4,
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung,
• Baukosten KG 440 und 450 mind. 150.000 EUR netto,
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 8 nach HOAI.
14. Angaben zur Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Als geeignet werden Bieter / Bietergemeinschaften eingestuft, deren durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung ELT im Jahr 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung mindestens 4 betragen hat. Nicht einzubeziehen sind freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte.
Allgemeiner Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg
1. Projekt und Zielsetzung
Die Stadt Freiburg plant am Standort Alice-Salomon-Straße 1 in Freiburg-St. Georgen die Errichtung eines sozialen Wohnprojekts. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Ziel des Vorhabens ist es, wohnungslose Einzelpersonen und Familien aus städtischen Wohnheimen in eigenen Mietwohnraum zu vermitteln.
Die Stadt Freiburg tritt als Bauherrin und künftige Betreiberin auf. Das Projekt ist zugleich als übertragbares Modell für weitere soziale Wohnprojekte dieser Art angelegt.
2. Gebäude und Grundstück
Das Vorhaben soll auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 30451/2 am östlichen Ende der Alice-Salomon-Straße im Stadtteil Freiburg - St. Georgen realisiert werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“; vorgesehen sind drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Für die aktuell vorgesehene Kubatur und das Maß der baulichen Nutzung wurden bauplanungsrechtliche Befreiungen mittels einer Bauvoranfrage geklärt.
Der Bauvoranfrage liegt eine Machbarkeitsstudie zugrunde, welche neben den baurechtlichen Fragestellungen bzgl. Lage und Kubatur des Baukörpers auch erste Grundrissuntersuchungen und einen Beleg für den gewünschten Wohnungsmix nachgewiesen hat. Die Machbarkeitsstudie und das Ergebnis der Bauvoranfrage werden den Bietenden vollständig zur Verfügung gestellt.
Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm.
3. Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung:
Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Die entsprechenden Leitlinien können heruntergeladen werden unter www.freiburg.de - Wirtschaft und Digitalisierung/Ausschreibungen.
Für die neuen Flächen müssen die Vorgaben für Errichtung nachhaltiger Energiekonzepte
(z.B. PV-Anlage) bei der Planung berücksichtigt werden.
4. Projektdaten:
Für das Neubauprojekt rechnet die Stadt Freiburg mit ca. 7,125 Mio. EUR brutto für die KG 200 bis 700.
Rahmentermine:
Planungsbeginn nach Beauftragung: Dezember 2026
Spätester Baubeginn: Mitte 2028
Baufertigstellung voraussichtlich: 03/2030
Anlagen:
Projektinformationen für VgV-Verfahren mit Ergebnissen der Machbarkeitsstudie von Harter + kanzler partner von 2025
5. Beauftragung:
Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg
1. Projekt und Zielsetzung
Die Stadt Freiburg plant am Standort Alice-Salomon-Straße 1 in Freiburg-St. Georgen die Errichtung eines sozialen Wohnprojekts. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Ziel des Vorhabens ist es, wohnungslose Einzelpersonen und Familien aus städtischen Wohnheimen in eigenen Mietwohnraum zu vermitteln.
Die Stadt Freiburg tritt als Bauherrin und künftige Betreiberin auf. Das Projekt ist zugleich als übertragbares Modell für weitere soziale Wohnprojekte dieser Art angelegt.
2. Gebäude und Grundstück
Das Vorhaben soll auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 30451/2 am östlichen Ende der Alice-Salomon-Straße im Stadtteil Freiburg - St. Georgen realisiert werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“; vorgesehen sind drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Für die aktuell vorgesehene Kubatur und das Maß der baulichen Nutzung wurden bauplanungsrechtliche Befreiungen mittels einer Bauvoranfrage geklärt.
Der Bauvoranfrage liegt eine Machbarkeitsstudie zugrunde, welche neben den baurechtlichen Fragestellungen bzgl. Lage und Kubatur des Baukörpers auch erste Grundrissuntersuchungen und einen Beleg für den gewünschten Wohnungsmix nachgewiesen hat. Die Machbarkeitsstudie und das Ergebnis der Bauvoranfrage werden den Bietenden vollständig zur Verfügung gestellt.
Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm.
3. Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung:
Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Die entsprechenden Leitlinien können heruntergeladen werden unter www.freiburg.de - Wirtschaft und Digitalisierung/Ausschreibungen.
Für die neuen Flächen müssen die Vorgaben für Errichtung nachhaltiger Energiekonzepte
(z.B. PV-Anlage) bei der Planung berücksichtigt werden.
4. Projektdaten:
Für das Neubauprojekt rechnet die Stadt Freiburg mit ca. 7,125 Mio. EUR brutto für die KG 200 bis 700.
Rahmentermine:
Planungsbeginn nach Beauftragung: Dezember 2026
Spätester Baubeginn: Mitte 2028
Baufertigstellung voraussichtlich: 03/2030
Anlagen:
Projektinformationen für VgV-Verfahren mit Ergebnissen der Machbarkeitsstudie von Harter + kanzler partner von 2025
5. Beauftragung:
Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 4ebcde0c-5e1d-420e-b125-cd0393f8dcda
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 186-662510 (2026-09-24)