Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026/2027
Referenznummer: 13011_11
Kurze Beschreibung:
“Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des...”
Kurze Beschreibung
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG).
Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG).
Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand:
- ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr.
Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt.
Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus:
- Anpassungen der Stundenpläne,
- sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen,
- kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen.
Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich.
-Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler.
- Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht.
Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des...”
Beschreibung der Beschaffung
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG).
Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG).
Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand:
- ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Emissionsfreie Beförderung eines Schülers von 87600 Kaufbeuren zum Adolf-Weber-Gymnasium (Kapschstraße 4, 80636 München) und zurück.
Der Tourenplan ist dem...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Emissionsfreie Beförderung eines Schülers von 87600 Kaufbeuren zum Adolf-Weber-Gymnasium (Kapschstraße 4, 80636 München) und zurück.
Der Tourenplan ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 15.09.2026 bis 31.07.2030 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.07.2031, soweit nicht...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 15.09.2026 bis 31.07.2030 geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, bis zum 31.07.2031, soweit nicht eine der Vertragspartei der Verlängerung schriftlich widerspricht. Hierbei ist eine Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragsdauer einzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-19 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (für Personenschäden mind. 3.000.000,00 Euro, für Sach- und Vermögensschäden mind. 1.000.000,00 Euro),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— mind. 2 vergleichbare Referenzen der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die genannten Nachweise und Bescheinigungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Sozialversicherung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nicht älter als 6 Monate),
— Nachweis Mitgliedschaft und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate),
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate),
und folgende weitere Erklärungen:
— FB 2493 / L 2493 / VI.17 (Erklärung Masernschutzgesetz),
— FB 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die genannten Nachweise und Bescheinigungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Als öffentliche Auftraggeberin ist die Stadt Kaufbeuren zur Anwendung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) verpflichtet. Aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Als öffentliche Auftraggeberin ist die Stadt Kaufbeuren zur Anwendung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) verpflichtet. Aus dem Grund sind im Rahmen dieser Vergabe ausschließlich Fahrzeuge: mit einem reinelektrischen Antrieb, einer Brutto - Batteriekapazität von mindestens 40 kWh und einer Reichweite -nach WLTP- von mindestens 300 Kilometer sowie einer schnelllade Möglichkeit, mindestens DC = Direct Current, zugelassen. Der Verordnung (EU) 2018/858 und allen sonstigen gesetzlichen Anforderungen für ein Kraftfahrzeug, insbesondere den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft) entsprechen. Fahrzeuge zugelassen, die den Anforderungen dieses Gesetzes an saubere oder emissionsfreie Fahrzeuge entsprechen. Ein entsprechender Nachweis über die Fahrzeug- und Energieträgerkonformität ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen.
Die genannten Nachweise und Bescheinigungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer/-innen (nachstehend Fahrer genannt) einsetzen. Kontinuität und ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer/-innen (nachstehend Fahrer genannt) einsetzen. Kontinuität und ein entsprechendes Verständnis im Umgang mit Kindern sowie die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen angemessen zu reagieren, werden vorausgesetzt. Für die Verständigung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.
- Die persönliche Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals ist durch die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen. Auf Anforderung ist dem Auftraggeber eine Ausfertigung vorzulegen.
- Fahrer müssen in Erster Hilfe (Helferkurs) ausgebildet sein. Der Auftragnehmer sorgt alle zwei Jahre für die Auffrischung der Kenntnisse und legt auf Verlangen des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis vor.
Die genannten Nachweise und Bescheinigungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Vergütung erfolgt monatlich nachschüssig innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Der Auftragnehmer hat die Abrechnung in einfacher...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung erfolgt monatlich nachschüssig innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Der Auftragnehmer hat die Abrechnung in einfacher Ausfertigung innerhalb von vier Wochen nach Monatsende einzureichen.
Die Rechnung muss zwingend folgende Angaben enthalten: - Abrechnungszeitraum (Monat, Jahr),
- Anzahl der tatsächlichen Einsatztage, - Anzahl der Schultage für die eine Bereitstellungspauschale (70 %) anfallen, - Begründung bei Abweichungen von der Regeltour, - Einzel- und Gesamtkosten (Netto/Brutto).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 069-242163 (2026-04-08)