Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A.
1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (Inbetriebnahme nicht vor 2018 bzw. spätestens bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Es muss durch den Bewerber eindeutig der Zeitpunkt der Inbetriebnahme belegt werden. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
(Ober-)Kriterium Fachliche Eignung (Pkt. 9.3):
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren
Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 10 Personen = 5 Punkte;
>= 5 Personen = 3 Punkte
< 5 Personen = 0 Punkte.
5. Nachweis der Erfahrung mit DGNB Zertifizierung durch Vorlage eines Referenzprojektes = 5 Punkte
6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen 6 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden 6 Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 6 Referenzen ausreichend. Mit mehr als 6 Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Sollten weniger als 6 wertbare Referenzen eingereicht werden wird die erreichte Punktzahl der wertbaren Referenzen durch 6 mögliche Referenzen geteilt um den Referenzmittelwert zu erhalten. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl die Gesamtpunktzahl verringern.
Für die Referenzen ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme, welche belastbar nachgewiesen werden muss, Zeitpunkt der Fertigstellung frühestens 2018, spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung zu erbringen.
Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen.
Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet):
Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung - Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat - Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung - Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat - Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
a- Objektart: Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekte
(maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Schule oder Sporthalle: liegt vor = 10 Punkte; Sonderbau = 5 Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte.
Es darf nicht mehr als 1 Sporthalle als Referenz herangezogen werden. Weitere Sporthallen werden als Sonderbau gewertet.
b- Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10
Punkte pro Referenzprojekt) (Mindestbedingung)
Schule oder Sonderbau: ≥ 10 Millionen EUR (netto) für die Kosten
der Kostengruppen 300 & 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige
landesspezifische Kostengruppen. Bei Projekten die kleiner sind als 10 Millionen EUR (netto) für die
vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 10
Mio. € = 10 Punkte, ≥ 5 Mio. € = 5 Punkte, ≥ 2,5 Mio. € = 2 Punkte, < 2,5 Mio. = 0 Punkte.
Sporthalle: ≥ 2 Millionen EUR (netto) für die Kosten
der Kostengruppen 300 & 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige
landesspezifische Kostengruppen. Bei Projekten die kleiner sind als 2 Millionen EUR (netto) für die
vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 2
Mio. € = 10 Punkte, ≥ 1 Mio. € = 5 Punkte, ≥ 0,5 Mio. € = 2 Punkte, < 0,5 Mio. = 0 Punkte.
c- Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10
Punkte pro Referenzprojekt)
Schule oder Sonderbau: ≥ 5.000 qm BGF. Bei Projekten die kleiner sind als 5.000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 5.000 qm BGF = 10 Punkte, ≥ 2.500 qm BGF = 5 Punkte; ≥ 1.000 qm BGF = 2 Punkte; < 1.000 qm BGF = 0 Punkte.
Sporthalle: ≥ 1.000 qm BGF. Bei Projekten die kleiner sind als 1.000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: ≥ 1.000 qm BGF = 10 Punkte, ≥ 750 qm BGF = 5 Punkte; ≥ 500 qm BGF = 2 Punkte; < 500 qm BGF = 0 Punkte.
d- Angaben zu beauftragten Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß §55 HOAI 2013 oder 2021 der abgewickelten Projekte. (Mindestbedingung)
Als Mindestbedingungen müssen die Leistungsphasen 2-5 beauftragt worden sein
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
e- Einhaltung des Standards KfW 55
Liegt vor = 5 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt