Beschreibung der Beschaffung
Der AN hat gemäß den Anforderungen des AG die Besetzung der Einzelpositionen und Sonderdienste durch qualifiziertes und eingewiesenes Sicherheitspersonal zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere folgende Aufgaben:
• Sicherheitsdienstleistungen für den AG.
• Sicherung der in den Liegenschaften des AG anwesenden Mitarbeiter und Perso-nen, der Gebäude, technischen Systeme, Betriebsfunktionen und Ausstellungen vor Einwirkungen durch Dritte
• Durchführung von Schließgängen mogens und Abends vor Dienstschluß
• Durchsetzung der jeweiligen Hausordnung
• Führung eines Dienstbuchs pro Einsatzstelle
• Dokumentation von Störungen und Ereignissen
• Erstellung eines Übergabeprotokolls bei jedem Dienstwechsel
• Vollzähligkeitsüberprüfung der Schlüssel an den einzelnen Positionen im Rahmen der Dienstübergabe inkl. Dokumentation im Übergabeprotokoll
• Weiterleitung relevanter Informationen, z.B. bei Zwischenfällen, Vandalismus, Ein-bruch und Diebstahl
• Pflicht zur Informationseinholung im Allgemeinen
• Durchsetzungspflicht bezogen auf die Gesetze, Verordnungen, Normen (u.a. DIN, EN), usw., die dem Betrieb und dem Einsatz von Personal und technischen Geräten zugrunde liegen, soweit diese die Aufgabenerfüllung betreffen.
• Regelmäßige Überprüfung der eigenen personellen Dienstleistung auf ihre Wirksamkeit und ggf. deren Anpassung. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der techni-schen Infrastruktur. Abweichungen oder Änderungen sind mit dem AG abzustim-men.
• Benennung einer verantwortlichen Person zur Umsetzung und Überwachung des Service- und Schulungskonzeptes. Die Erstellung von Service- und Schulungsmaß-nahmen und deren verbindliche Dokumentation ist Teil des Leistungsumfangs.
• Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen, z. B. Einlasskontrolle, Umsetzung Räumungskonzept usw. (auf Anforderung)
• Sicherheitsdienstleistungen bei Bau- und Umbauprojekten des AG (auf Anforde-rung)
• Bedienung und Beobachtung der eingesetzten technischen Sicherheitssysteme, wie z.B. Videoüberwachung, Zutrittskontrollsystem, Alarmsysteme in Zusammenarbeit mit der Sicherheitszentrale
• Alarmverfolgung auf Basis von Dienstanweisungen und vorgegebener Szenarien
• Einweisung von Einsatz- und Rettungskräften
• Erstellen von Besucher- und Mitarbeiterausweise
• Aufschaltung der EMA auf eine Notruf- und Serviceleitstelle
• Sicherstellung, dass auf Grund besonderer Sicherheitslagen (z.B. wetterbedingten Schäden) kurzfristig zusätzliches Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt wer-den kann.
Hierbei ist als Regel von einer Reaktionszeit von maximal zwei Stunden (Zeitpunkt der Alarmierung/Information bis zur Einsatzbereitschaft vor Ort) auszugehen
• Unterstützung beim Winterdienst in Ausnahmesituationen (z.B. Glatteis Eingangsbereich)