Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die drei Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.
Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der drei Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
- Anerkannten Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach;
- Mindestens einer der benannten Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen. Eine aktuell gültige Urkunde ist vorzulegen;
- Ein gültiger Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden;
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich des technischen und baulichen Brandschutz oder nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft - jedoch nicht abschließend - sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Prüfung und Bewertung von Bauanträgen im Bereich Brandschutz
- Erstellung/Prüfung von Brandschutzkonzepten
- Prüfung von Vorprüfunterlagen
- Prüfung von Prüfprogrammen
- Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen sowie Inbetriebsetzungen
b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei seit 2017 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft - jedoch nicht abschließend - sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Prüfung von Vorprüfunterlagen
- Prüfung von Prüfprogrammen
- Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen sowie Inbetriebsetzungen
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt „Selbstauskunft QM“ einzureichen.