Das eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von circa 1.125 m² wurde im Jahr 1984 in massiver Bauweise im Hamburger Stadtteil Wandsbek errichtet. Im Verlauf der Jahre wurden verschiedene Modernisierungsmaßnahmen am und im Gebäude realisiert. Die letzten Maßnahmen, darunter die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der Einbau einer neuen Akustikdecke einschließlich Rückbau der alten Abhangdecke sowie die Entsorgung der vorhandenen KMF-Wolle, der Einbau neuer LED-Leuchten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten sowie die Erneuerung der Elektroleitungen inklusive Unterverteilung, wurden vor etwa zwei Jahren abgeschlossen. Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll das Gebäude nun energetisch saniert werden. Für das Bestandsgebäude liegt ein Energieberatungsbericht des Büros EnHH GmbH vom 30. November 2023 vor. Gemäß dem Energieberatungsbericht werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Dämmung der Kellerdecke inklusive Kriechkeller - Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs - Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED - Dachsanierung einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Bereiche - Austausch der Fenster - Umrüstung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe - Austausch des Gasdurchlauferhitzers durch einen elektronischen Durchlauferhitzer (sofern der Gasanschluss zurückgebaut wird) Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der geplanten Luft-wasserwärmepumpe ist eine Neubewertung des Energiekonzepts erforderlich. Diese Neubewertung soll in den kommenden Leistungsphasen gemeinsam mit den Planern und Energieberatern erfolgen. Ergänzend zur energetischen Sanierung soll der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden, beispielsweise durch automatische Türöffner. Zudem ist eine Betrachtung des sommerlichen Wärmeschutzes hinsichtlich eines außenliegenden Sonnenschutzes für die betroffenen Räume notwendig. Neben dem Sonnenschutz soll im Außenbereich eine bodengebundene Fassadenbegrünung realisiert werden. Für die Gesamtmaßnahme sind folgende Punkte entsprechend zu berücksichtigen: - Zielerreichung des Effizienzhauses EG 70 bezüglich der primärenergetischen Anforderungen, mit einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 85 % - Einsatz nachhaltiger Baumaterialien, möglichst unter Verwendung recycelter Baustoffe - Einsatz erneuerbarer Energien - Reduzierung der CO2-Emissionen um 51,7 Tonnen pro Jahr - Untersuchungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen: mögliche Integration einer bodengebundenen Fassadenbegrünung, Entwicklung eines Verschattungskonzepts sowie eines außenliegenden Sonnenschutzes Ziel ist es, im Rahmen der RISE-Gebietsförderung eine wirtschaftlich optimierte und zugleich nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, die die Vorgaben des Hamburger Klimaplans berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Bereits ausgeführte Maß-nahmen (ebenfalls über RISE gefördert) dürfen während der Sanierungsarbeiten, insbesondere der Dachsanierung, möglichst nicht beeinträchtigt werden. Für beide Bereiche ist ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die Planungsleistungen der Objektplanung für das Projekt energetische Sanierung des HDJ Tegelsbarg werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: • Stufe 1: Leistungsphasen 2 – 3 (Vor- und Entwurfsplanung) • Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) • Stufe 3: Leistungsphasen 7 – 8 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Energetische Sanierung HDJ Tegelsbarg - Objektplanung
Referenznummer: 2026_SpriG_VS_HDJ Tegelsbarg_OP
Kurze Beschreibung:
Das eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von circa 1.125 m² wurde im Jahr 1984 in massiver Bauweise im Hamburger Stadtteil Wandsbek errichtet. Im Verlauf der Jahre wurden verschiedene Modernisierungsmaßnahmen am und im Gebäude realisiert.
Die letzten Maßnahmen, darunter die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der Einbau einer neuen Akustikdecke einschließlich Rückbau der alten Abhangdecke sowie die Entsorgung der vorhandenen KMF-Wolle, der Einbau neuer LED-Leuchten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten sowie die Erneuerung der Elektroleitungen inklusive Unterverteilung, wurden vor etwa zwei Jahren abgeschlossen.
Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll das Gebäude nun energetisch saniert werden. Für das Bestandsgebäude liegt ein Energieberatungsbericht des Büros EnHH GmbH vom 30. November 2023 vor.
Gemäß dem Energieberatungsbericht werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Dämmung der Kellerdecke inklusive Kriechkeller
- Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED
- Dachsanierung einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Bereiche
- Austausch der Fenster
- Umrüstung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe
- Austausch des Gasdurchlauferhitzers durch einen elektronischen Durchlauferhitzer (sofern der Gasanschluss zurückgebaut wird)
Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der geplanten Luft-wasserwärmepumpe ist eine Neubewertung des Energiekonzepts erforderlich. Diese Neubewertung soll in den kommenden Leistungsphasen gemeinsam mit den Planern und Energieberatern erfolgen.
Ergänzend zur energetischen Sanierung soll der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden, beispielsweise durch automatische Türöffner. Zudem ist eine Betrachtung des sommerlichen Wärmeschutzes hinsichtlich eines außenliegenden Sonnenschutzes für die betroffenen Räume notwendig. Neben dem Sonnenschutz soll im Außenbereich eine bodengebundene Fassadenbegrünung realisiert werden.
Für die Gesamtmaßnahme sind folgende Punkte entsprechend zu berücksichtigen:
- Zielerreichung des Effizienzhauses EG 70 bezüglich der primärenergetischen Anforderungen, mit einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 85 %
- Einsatz nachhaltiger Baumaterialien, möglichst unter Verwendung recycelter Baustoffe
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Reduzierung der CO2-Emissionen um 51,7 Tonnen pro Jahr
- Untersuchungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen: mögliche Integration einer bodengebundenen Fassadenbegrünung, Entwicklung eines Verschattungskonzepts sowie eines außenliegenden Sonnenschutzes
Ziel ist es, im Rahmen der RISE-Gebietsförderung eine wirtschaftlich optimierte und zugleich nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, die die Vorgaben des Hamburger Klimaplans berücksichtigt.
Die Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Bereits ausgeführte Maß-nahmen (ebenfalls über RISE gefördert) dürfen während der Sanierungsarbeiten, insbesondere der Dachsanierung, möglichst nicht beeinträchtigt werden. Für beide Bereiche ist ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Die Planungsleistungen der Objektplanung für das Projekt energetische Sanierung des HDJ Tegelsbarg werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
• Stufe 1: Leistungsphasen 2 – 3 (Vor- und Entwurfsplanung)
• Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe)
• Stufe 3: Leistungsphasen 7 – 8 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation)
Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
Das eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von circa 1.125 m² wurde im Jahr 1984 in massiver Bauweise im Hamburger Stadtteil Wandsbek errichtet. Im Verlauf der Jahre wurden verschiedene Modernisierungsmaßnahmen am und im Gebäude realisiert.
Die letzten Maßnahmen, darunter die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der Einbau einer neuen Akustikdecke einschließlich Rückbau der alten Abhangdecke sowie die Entsorgung der vorhandenen KMF-Wolle, der Einbau neuer LED-Leuchten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten sowie die Erneuerung der Elektroleitungen inklusive Unterverteilung, wurden vor etwa zwei Jahren abgeschlossen.
Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll das Gebäude nun energetisch saniert werden. Für das Bestandsgebäude liegt ein Energieberatungsbericht des Büros EnHH GmbH vom 30. November 2023 vor.
Gemäß dem Energieberatungsbericht werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Dämmung der Kellerdecke inklusive Kriechkeller
- Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED
- Dachsanierung einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Bereiche
- Austausch der Fenster
- Umrüstung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe
- Austausch des Gasdurchlauferhitzers durch einen elektronischen Durchlauferhitzer (sofern der Gasanschluss zurückgebaut wird)
Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der geplanten Luft-wasserwärmepumpe ist eine Neubewertung des Energiekonzepts erforderlich. Diese Neubewertung soll in den kommenden Leistungsphasen gemeinsam mit den Planern und Energieberatern erfolgen.
Ergänzend zur energetischen Sanierung soll der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden, beispielsweise durch automatische Türöffner. Zudem ist eine Betrachtung des sommerlichen Wärmeschutzes hinsichtlich eines außenliegenden Sonnenschutzes für die betroffenen Räume notwendig. Neben dem Sonnenschutz soll im Außenbereich eine bodengebundene Fassadenbegrünung realisiert werden.
Für die Gesamtmaßnahme sind folgende Punkte entsprechend zu berücksichtigen:
- Zielerreichung des Effizienzhauses EG 70 bezüglich der primärenergetischen Anforderungen, mit einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 85 %
- Einsatz nachhaltiger Baumaterialien, möglichst unter Verwendung recycelter Baustoffe
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Reduzierung der CO2-Emissionen um 51,7 Tonnen pro Jahr
- Untersuchungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen: mögliche Integration einer bodengebundenen Fassadenbegrünung, Entwicklung eines Verschattungskonzepts sowie eines außenliegenden Sonnenschutzes
Ziel ist es, im Rahmen der RISE-Gebietsförderung eine wirtschaftlich optimierte und zugleich nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, die die Vorgaben des Hamburger Klimaplans berücksichtigt.
Die Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Bereits ausgeführte Maß-nahmen (ebenfalls über RISE gefördert) dürfen während der Sanierungsarbeiten, insbesondere der Dachsanierung, möglichst nicht beeinträchtigt werden. Für beide Bereiche ist ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Die Planungsleistungen der Objektplanung für das Projekt energetische Sanierung des HDJ Tegelsbarg werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
• Stufe 1: Leistungsphasen 2 – 3 (Vor- und Entwurfsplanung)
• Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe)
• Stufe 3: Leistungsphasen 7 – 8 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation)
Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 97a926ff-d6fe-4646-8f28-e72905fa9730
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Geeignet für KMU und Großunternehmen
Der Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegender gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachenbekanntwerden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Unternehmen acollage. architektur ur-banistik. mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 hinsichtlich des Bestandsgebäudes mit einer Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahme beauftragt wurde. Sollte sich diese*r Marktteilnehmende an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Geeignet für KMU und Großunternehmen
Der Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegender gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachenbekanntwerden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Unternehmen acollage. architektur ur-banistik. mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 hinsichtlich des Bestandsgebäudes mit einer Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahme beauftragt wurde. Sollte sich diese*r Marktteilnehmende an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmenden zur Verfügung gestellt wurden.
Postleitzahl: 22399
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Für das ausführliche Bewertungsschema siehe „Anlage 5_Bewertungsmatrix"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-08 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerbenden wird auf Grundlage der einzureichenden Nachweise und Erklärungen geprüft. Für die erforderlichen Angaben wird auf das Formblatt Referenzen verwiesen (Anlage 4), welches vervielfältigt werden kann.
Der/Die Bewerbende muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a) Vergleichbare Planungsleistung, wie z.B. eine energetische Sanierungsmaßnahme
b) Abgeschlossene Leistungsphasen: 2 - 5
c) BGF von mind.: 750 m²
d) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2020 (maßgeblich: Abschluss LPH 8/Übergabe an den Nutzer)
Mit den zuvor genannten Parametern muss mindestens 1 Referenz zusätzlich die nachfolgende Mindestanforderung nachweisen:
Abgeschlossene Leistungsphasen: 6 – 8
Hinweis: Referenzen der Projektleitung und Bauleitung, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, können auch gleichzeitig die Referenzen der Eignung abbilden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen beidem Referenzgebenden vorzunehmen.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/02e71dec-399f-49bb-a30b-a8556a3337a0/suitabilitycriteria
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerbenden wird auf Grundlage der einzureichenden Nachweise und Erklärungen geprüft. Für die erforderlichen Angaben wird auf das Formblatt Referenzen verwiesen (Anlage 4), welches vervielfältigt werden kann.
Der/Die Bewerbende muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a) Vergleichbare Planungsleistung, wie z.B. eine energetische Sanierungsmaßnahme
b) Abgeschlossene Leistungsphasen: 2 - 5
c) BGF von mind.: 750 m²
d) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2020 (maßgeblich: Abschluss LPH 8/Übergabe an den Nutzer)
Mit den zuvor genannten Parametern muss mindestens 1 Referenz zusätzlich die nachfolgende Mindestanforderung nachweisen:
Abgeschlossene Leistungsphasen: 6 – 8
Hinweis: Referenzen der Projektleitung und Bauleitung, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, können auch gleichzeitig die Referenzen der Eignung abbilden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen beidem Referenzgebenden vorzunehmen.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2022-2024 in Höhe von 250.000 EUR.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2022-2024 in Höhe von 250.000 EUR.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktuell festangestellte Mitarbeitende: 2 Architekten*innen bzw. Ingenieure (Fachrichtung Architektur), 1 weitere Mitarbeitende. (Stichtag: Ende der Angebotsfrist)
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuell festangestellte Mitarbeitende: 2 Architekten*innen bzw. Ingenieure (Fachrichtung Architektur), 1 weitere Mitarbeitende. (Stichtag: Ende der Angebotsfrist)
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
• für Personenschäden EUR 5.000.000
• für sonstige Vermögensschäden EUR 5.000.000
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
• für Personenschäden EUR 5.000.000
• für sonstige Vermögensschäden EUR 5.000.000
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur bzw. Ingenieure (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen)
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur bzw. Ingenieure (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen)
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 062b7526-5a7e-4b8c-a9a5-c4c79a5aa9cd
Abteilung: Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428403230📞
Fax: +49 40427940997 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 110-395517 (2026-06-08)