Energielieferung - Gas

Stadt Torgelow

Lieferung von Erdgas für das Jahr 2024

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für das Jahr 2024
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Torgelow
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Postleitzahl: 17358
Postort: Torgelow
Kontakt
Internetadresse: http://www.torgelow.de 🌏
E-Mail: v.stoeckel@torgelow.de 📧
Telefon: +49 3976/252166 📞
Fax: +49 3976/202202 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29951158 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E29951158 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-02 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 189-592121
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amtsbereich des Amtes Torgelow-Ferdinandshof

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 LD

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ferdinandshof, Amt Torgelow-Ferdinandshof
Postanschrift: Bahnhofstr. 02
Land: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wilhelmsburg, Amt Torgelow-Ferdinandshof
Gemeinde Heinrichswalde, Amt Torgelow-Ferdinandshof
Gemeinde Altwigshagen, Amt Torgelow-Ferdinandshof
Gemeinde Rothemühl, Amt Torgelow-Ferdinandshof
Gemeinde Hammer a.d. Uecker, Amt Torgelow-Ferdinandshof
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Torgelow, Bauamt
Internetadresse: http://www.amt-ferdinandshof.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29951158 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385/588-5160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385/588-4855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 189-592121 (2023-09-27)