Los 1:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
vom 01.01.2024, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2:
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum
vom 01.01.2024, 06:00 Uhr, bis 01.01.2026, 06:00 Uhr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-09 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Datum des Endes: 2026-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 152-484513
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
“Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus.”
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus.
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Quelle: OJS 2023/S 152-484513 (2023-08-04)