Los 1: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2024, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr. Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Los 2: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen. Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 06:00 Uhr, bis 01.01.2026, 06:00 Uhr. Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 10/4.1-2023-0185
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
vom 01.01.2024, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2:
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum
vom 01.01.2024, 06:00 Uhr, bis 01.01.2026, 06:00 Uhr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
vom 01.01.2024, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2:
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum
vom 01.01.2024, 06:00 Uhr, bis 01.01.2026, 06:00 Uhr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-09 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
2026-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 152-484513
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus.
Mit dieser Ausschreibung will der Auftraggeber zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus.
Mit dieser Ausschreibung will der Auftraggeber zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
vom 01.01.2024, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2:
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum
vom 01.01.2024, 06:00 Uhr, bis 01.01.2026, 06:00 Uhr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage S 1) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
ca. 29,01 Mio. kWh/Jahr
Hiervon kann der Auftraggeber jährlich bis zu 50.000 kWh zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten durch einen externen Dritten beliefern lassen (siehe Anlage S 2 Stromliefervertrag §5 Abs. (2) und (7)). Die festgelegte voraussichtliche Stromliefermenge pro Lieferjahr beläuft sich somit auf:
Hiervon kann der Auftraggeber jährlich bis zu 50.000 kWh zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten durch einen externen Dritten beliefern lassen (siehe Anlage S 2 Stromliefervertrag §5 Abs. (2) und (7)). Die festgelegte voraussichtliche Stromliefermenge pro Lieferjahr beläuft sich somit auf:
ca. 28,96 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sind im Leistungsverzeichnis Lastgänge für das Jahr 2022 angegeben.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sind im Leistungsverzeichnis Lastgänge für das Jahr 2022 angegeben.
Anmerkungen zu geplanten Stilllegungen, Veräußerungen, Umbauten oder Eigenerzeugungsanlagen sind der Anlage S1 zu entnehmen. Änderungen während der Vertragslaufzeit, die zum Vergabezeitpunkt noch nicht bekannt waren, werden rückwirkend dem Auftragnehmer mitgeteilt und ab dem Mitteilungszeitpunkt in den Liefervertrag (zu gleichen Bedingungen) aufgenommen.
Anmerkungen zu geplanten Stilllegungen, Veräußerungen, Umbauten oder Eigenerzeugungsanlagen sind der Anlage S1 zu entnehmen. Änderungen während der Vertragslaufzeit, die zum Vergabezeitpunkt noch nicht bekannt waren, werden rückwirkend dem Auftragnehmer mitgeteilt und ab dem Mitteilungszeitpunkt in den Liefervertrag (zu gleichen Bedingungen) aufgenommen.
Zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten (z. B. Mieterstromprojekten) in der Region hat der Auftraggeber, das Recht jährlich bis zu 50.000 kWh der Ökostromlieferung über einen externen Dritten zu beziehen. Wodurch sich die Liefermenge jährlich um bis zu 50.000 kWh reduzieren kann. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer frühestmöglich, spätestens jedoch sechs Monate vor Lieferbeginn durch einen externen Dritten über die betroffene Abnahmestelle, die Art des Modellprojektes bzw. des Anlagentyps (z.B. BHKW, PV-Anlage etc.), die installierte Leistung, die voraussichtliche jährliche kWh-Menge die von der EE-Anlage an der entsprechende Abnahmestelle bezogen wird und darüber ob die Zusatz- bzw. Reservestromversorgung zur Ver-sorgungssicherheit vom Auftragnehmer übernommen werden soll. (Siehe Anlage S 2 Stromliefervertrag, §5 Abs. (2) und Abs. (7))
Zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten (z. B. Mieterstromprojekten) in der Region hat der Auftraggeber, das Recht jährlich bis zu 50.000 kWh der Ökostromlieferung über einen externen Dritten zu beziehen. Wodurch sich die Liefermenge jährlich um bis zu 50.000 kWh reduzieren kann. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer frühestmöglich, spätestens jedoch sechs Monate vor Lieferbeginn durch einen externen Dritten über die betroffene Abnahmestelle, die Art des Modellprojektes bzw. des Anlagentyps (z.B. BHKW, PV-Anlage etc.), die installierte Leistung, die voraussichtliche jährliche kWh-Menge die von der EE-Anlage an der entsprechende Abnahmestelle bezogen wird und darüber ob die Zusatz- bzw. Reservestromversorgung zur Ver-sorgungssicherheit vom Auftragnehmer übernommen werden soll. (Siehe Anlage S 2 Stromliefervertrag, §5 Abs. (2) und Abs. (7))
Lieferzeitraum
Im Fall einer Verlängerung des Stromliefervertrags gilt für die Verlängerungsjahre ein Stromlieferpreis, der sich auf Grundlage einer Preisanpassungsklausel entsprechend dem Preisniveau auf dem Großhandelsmarkt für Strom im Frühjahr des Vorjahres (z. B. Frühjahr 2025 für Lieferjahr 2026) bildet. Einzelheiten regelt §10 Absatz 13 des Stromvertrages (Anlage S 2 zur Leistungsbeschreibung).
Im Fall einer Verlängerung des Stromliefervertrags gilt für die Verlängerungsjahre ein Stromlieferpreis, der sich auf Grundlage einer Preisanpassungsklausel entsprechend dem Preisniveau auf dem Großhandelsmarkt für Strom im Frühjahr des Vorjahres (z. B. Frühjahr 2025 für Lieferjahr 2026) bildet. Einzelheiten regelt §10 Absatz 13 des Stromvertrages (Anlage S 2 zur Leistungsbeschreibung).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus.
Mit dieser Ausschreibung will der Auftraggeber zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die angegebenen Verbrauchs- und Leistungsdaten der einzelnen Abnahmestellen stammen aus dem Referenzjahr 2022. Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung für die in Anlage 1 aufgelisteten SLP- und RLM - Abnahmestellen.
Der jährliche prognostizierte Erdgasbezug aller Abnahmestellen im Lieferzeitraum beträgt
ca. 32.412.807 kWh (Brennwert Hs).
Die Änderungen zur geplanten Stilllegung, Veräußerung, Erweiterung, Neu- und Umbauten, geplanten Eigenerzeugungsanlagen von Abnahmestellen können aus der Anlage 1 entnommen werden.
Die Verbrauchs- und Leistungsdaten im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) dienen lediglich der Orientierung und sind keine verbindlichen jährlichen Abnahmemengen für den ausgeschriebenen Lieferzeitraum.
Für die Abnahmestellen sind in Anlage 1 die jeweiligen Lastgänge bzw. die Erdgasverbräuche des Jahre 2022 hinterlegt. Anhand der Erdgasdaten muss der Auftragnehmer die Erdgaslieferung so bemessen, dass Bezugsveränderungen durch Klimaschwankungen berücksichtigt sind.
Für die Abnahmestellen sind in Anlage 1 die jeweiligen Lastgänge bzw. die Erdgasverbräuche des Jahre 2022 hinterlegt. Anhand der Erdgasdaten muss der Auftragnehmer die Erdgaslieferung so bemessen, dass Bezugsveränderungen durch Klimaschwankungen berücksichtigt sind.
Im Fall einer Verlängerung des Gasliefervertrages um ein Jahr gilt für die Verlängerungsjahre ein Gaslieferpreis, der sich auf Grundlage einer Preisanpassungsklausel entsprechend dem Preisniveau auf dem Großhandelsmarkt für Gas im Frühjahr des Vorjahres (z. B. Frühjahr 2025 für Lieferjahr 2026) bildet. Einzelheiten regelt § 8 Absatz 10 des Gasliefervertrages (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung)).
Im Fall einer Verlängerung des Gasliefervertrages um ein Jahr gilt für die Verlängerungsjahre ein Gaslieferpreis, der sich auf Grundlage einer Preisanpassungsklausel entsprechend dem Preisniveau auf dem Großhandelsmarkt für Gas im Frühjahr des Vorjahres (z. B. Frühjahr 2025 für Lieferjahr 2026) bildet. Einzelheiten regelt § 8 Absatz 10 des Gasliefervertrages (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung)).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung die Lieferung von Erdgas europaweit als Offenes Verfahren aus.
Ausgeschrieben wird für alle Abnahmestellen die Gaslieferung einschließlich der Netznutzung (All-inclusive-Gasliefervertrag).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Hochbau und Liegenschaften 65/2 Technische Gebäudeausrüstung und Technischer Immobilienbetrieb Goldbergstraße 12 45875 Gelsenkirchen Diverse Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Anlage S8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Anlage S8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Anlage G6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Anlage G6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Anlage S8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Stromlieferkunden
- Anlage S7 - Referenzliste/Ökostrom (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von El. Energie mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind.
- Anlage S7 - Referenzliste/Ökostrom (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von El. Energie mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind.
- Anlage G5 - Referenzliste/Erdgas (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von Erdgas mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Erdgaslieferauftrag vergleichbar sind.
- Anlage G5 - Referenzliste/Erdgas (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von Erdgas mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Erdgaslieferauftrag vergleichbar sind.
- Anlage G6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Erdgaslieferkunden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Anlage S6 - Verpflichtungserklärung Doppelvermarktung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens
- Anlage S4 - Preisindizierung (mit dem Angebot vorzulegen): Angaben zur Preisindizierung des Angebotspreises über die beigefügte Anlage.
- Anlage S3 - Preisblätter 5/5 (mit dem Angebot vorzulegen): Die beigefügten Preisblätter sind vom Bieter vollständig auszufüllen und seinem Angebot beizufügen.
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 - Formular 523 EU.
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 - Formular 523 EU.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Zusatz auf Seite 2 der Eigenerklärung!
- Anlage G3 - Preisblatt (mit dem Angebot vorzulegen): Das beigefügte Preisblatt ist vom Bieter vollständig auszufüllen und seinem Angebot beizufügen.
- Anlage G4 - Preisindizierung (mit dem Angebot vorzulegen): Angaben zur Preisindizierung des Angebotspreises über die beigefügte Anlage.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kommt Ziffer 4 (Skontoregelung) nicht zur Anwendung.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-2735📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).