Entgeltliche Überlassung von Dienstfahrzeugen für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz

Gegenstand ist die entgeltliche Überlassung von Selbstfahrer-Dienstfahrzeugen durch Miet-/Leasingvertrag. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, aufgeteilt nach Antriebsart.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-17 Auftragsbekanntmachung
2023-05-09 Ergänzende Angaben
2023-08-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kombiwagen und Limousinen
Referenznummer: 2023000170
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die entgeltliche Überlassung von Selbstfahrer-Dienstfahrzeugen durch Miet-/Leasingvertrag. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, aufgeteilt nach Antriebsart.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kombiwagen und Limousinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kombiwagen und Limousinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.justiz.bayern.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 559702 📞
Fax: +49 9621962410981 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94479b55-932d-490a-87ac-cc811d020cca 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94479b55-932d-490a-87ac-cc811d020cca 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-236099
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 107-258827
ABl. S-Ausgabe: 79

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fahrzeuge mit Benzinantrieb
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst -als Höchstmenge- 5 Fahrzeuge der Kompaktklasse und 4 Fahrzeuge der Mittelklasse (Benzinantrieb).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsparteien können den Vertrag zweimalig jeweils um ein Jahr verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Wird die bestellte Kilometerleistung überschritten, fallen Mehrkosten an.
Bitte geben Sie den Preis pro gefahrenem Mehrkilometer an, den Sie in Rechnung stellen.
Bezeichnung des Loses: Fahrzeuge mit Dieselantrieb
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst -als Höchstmenge- 6 Fahrzeuge der Kompaktklasse und 12 Fahrzeuge der Mittelklasse (Dieselantrieb).
Bezeichnung des Loses: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst -als Höchstmenge- 27 Fahrzeuge der Klasse Kleinwagen (reiner Elektroantrieb).
Bezeichnung des Loses: Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Los 4 umfasst -als Höchstmenge- 42 Fahrzeuge der Kompaktklasse / Kompakt Van (Plug-In-Hybride).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anzufordern.
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K2.2: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
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Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
K2.3: [I] Name des Unternehmens
K2.4: [I] Angaben zur Postanschrift
K2.5: [I] Angaben zur Rechtsform
K2.6: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
3. Eigenerklärungen:
K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
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- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
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- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
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- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
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K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
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a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
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3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
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4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
5. Projektbezogene Eignungskriterien Los 1
K5.1 [I] Jährlicher Umsatz: Wie hoch war der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor europaweiter Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze für jedes beteiligte Unternehmen getrennt anzugeben.)
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K5.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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6. Projektbezogene Eignungskriterien Los 2
K6.1 [I] Jährlicher Umsatz: Wie hoch war der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor europaweiter Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze für jedes beteiligte Unternehmen getrennt anzugeben.)
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K6.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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7. Projektbezogene Eignungskriterien Los 3
K7.1 [I] Jährlicher Umsatz: Wie hoch war der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor europaweiter Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze für jedes beteiligte Unternehmen getrennt anzugeben.)
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K7.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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8. Projektbezogene Eignungskriterien Los 4
K8.1 [I] Jährlicher Umsatz: Wie hoch war der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor europaweiter Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze für jedes beteiligte Unternehmen getrennt anzugeben.)
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K8.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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Mindeststandards:
K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
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- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
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- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
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- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
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K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
Mehr anzeigen
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
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3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
Los 1: K5.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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Los 2: K6.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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Los 3: K7.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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Los 4: K8.2 [A] Vorlage Jahresabschlüsse: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1: K5.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 5 Fahrzeuge abgeschlossen?
Los 2: K6.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 10 Fahrzeuge abgeschlossen?
Los 3: K7.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 15 Fahrzeuge abgeschlossen?
Los 4: K8.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 20 Fahrzeuge abgeschlossen?
Mindeststandards:
Los 1: K5.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 5 Fahrzeuge abgeschlossen?
Los 2: K6.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 10 Fahrzeuge abgeschlossen?
Los 3: K7.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 15 Fahrzeuge abgeschlossen?
Los 4: K8.3 [A] Abschluss von Leasingverträgen: Der Auftraggeber legt Wert auf einen Vertragspartner, der bereits Erfahrungen in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen hat, in denen eine größere Anzahl von Leasingverträgen abgeschlossen und betreut wurden.
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Haben Sie im letzten Kalenderjahr vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens Leasingverträge über mindestens 20 Fahrzeuge abgeschlossen?

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Prediger, Eva
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94479b55-932d-490a-87ac-cc811d020cca 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange eine nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
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Quelle: OJS 2023/S 079-236099 (2023-04-17)
Ergänzende Angaben (2023-05-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 092-283059
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 079-236099
ABl. S-Ausgabe: 92
Quelle: OJS 2023/S 092-283059 (2023-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 151-483042
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Es ist kein Angebot eingegangen, das den Vergabebedingungen entspricht. Aus diesem Grund muss das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden. Es ist beabsichtigt in Kürze ein erneutes Vergabeverfahren einzuleiten.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es ist kein Angebot eingegangen, das den Vergabebedingungen entspricht.
Aus diesem Grund muss das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden.
Es ist beabsichtigt in Kürze ein erneutes Vergabeverfahren einzuleiten.
Quelle: OJS 2023/S 151-483042 (2023-08-03)
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