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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TU Dresden
Dezernat 4 Gebäudemanagement
Bergstr. 69
01069 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Lösemittelgemische und Laborchemikalienreste in unterschiedlichen Mengen, Arten und Verpackungen müssen zur Verwertung, Behandlung bzw. zur Entsorgung...”
Beschreibung der Beschaffung
Lösemittelgemische und Laborchemikalienreste in unterschiedlichen Mengen, Arten und Verpackungen müssen zur Verwertung, Behandlung bzw. zur Entsorgung übernommen werden.
Durch die vielfältige Zusammensetzung der Lösemittelgemische sind diese in der Regel nicht destillierbar.
Die durchschnittliche Anfall Menge beträgt:
- Giftige (halogenorganische) Lösemittel (070703): ca. 9000 bis 12000 kg/a (die
Lösemittelreste werden getrennt nach Klassen 3.1 + 6.1; halogenhaltig, brennbar, giftig)
- Andere organische Lösemittel, (070704): ca. 10000 bis 15000 kg/a (die Lösemittelreste werden getrennt nach Klassen 3.1; halogenfrei, brennbar)
- Laborchemikalienreste: 90000 bis 110000 kg/a (abhängig von Forschungsschwerpunkten)
Es besteht keine Mengengarantie.
Gesammelt wird in 5 / 10 / 20 /l PE-Kanistern, in UN zugelassenen Rollboxen im
Wechselsystem zur Abholung angemeldet.
In einzelnen Fällen ist eine Abholung in IBC Tanks im Tausch vorgesehen und an den
Außenstellen erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis der aktuellen gültigen Zertifizierung für das Vorhandensein eines eigenen Sonderabfallzwischenlagers mit Behandlungsstatus (Schredder Anlage,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis der aktuellen gültigen Zertifizierung für das Vorhandensein eines eigenen Sonderabfallzwischenlagers mit Behandlungsstatus (Schredder Anlage, chemisch-physikalische Behandlungsanlage, Umfüllmöglichkeit) - Nachweis der aktuellen gültigen Registrierung für das eANV (oder gleichwertiges System) und Erklärung der Möglichkeit einer Mitnutzung durch die TUD - Nachweis der aktuellen gültigen Zertifizierung zur Qualitätssicherung, Umweltmanagement oder ähnlichen (z.B. ISO 9001, EMAS) (optional)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-15
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-15
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 203-638825 (2023-10-16)