Die Stadtbetriebe Hennef beabsichtigen, den auf der Kläranlage Hennef anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben. Der anfallende Klärschlamm ist landwirtschaftlich zu verwerten. Sollte eine landwirtschaftliche Verwertung, z.B. aufgrund einer Grenzwertüberschreitung, temporär nicht möglich sein, ist der Schlammanfall von bis zu drei Monaten thermisch zu entsorgen.
Mit Leistungsbeginn 01.01.2024 ist das Lager nicht vollständig geräumt. Es befindet sich die im Zeitraum von etwa Oktober bis einschließlich Dezember angefallene Klärschlammmenge im Klärschlammlager (ca. 630 t). Diese Menge zählt ebenfalls zur
Auftragsmenge. Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich somit eine Gesamtmenge über drei Jahre von etwa 7.500 t. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Lagermengen Anfang 2024 und Ende 2026 einander in etwa entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026
ZVS-2023-069-III1”
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtbetriebe Hennef beabsichtigen, den auf der Kläranlage Hennef anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtbetriebe Hennef beabsichtigen, den auf der Kläranlage Hennef anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben. Der anfallende Klärschlamm ist landwirtschaftlich zu verwerten. Sollte eine landwirtschaftliche Verwertung, z.B. aufgrund einer Grenzwertüberschreitung, temporär nicht möglich sein, ist der Schlammanfall von bis zu drei Monaten thermisch zu entsorgen.
Mit Leistungsbeginn 01.01.2024 ist das Lager nicht vollständig geräumt. Es befindet sich die im Zeitraum von etwa Oktober bis einschließlich Dezember angefallene Klärschlammmenge im Klärschlammlager (ca. 630 t). Diese Menge zählt ebenfalls zur
Auftragsmenge. Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich somit eine Gesamtmenge über drei Jahre von etwa 7.500 t. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Lagermengen Anfang 2024 und Ende 2026 einander in etwa entsprechen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegaue 2 53773 Hennef
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtbetriebe Hennef beabsichtigen, den auf der Kläranlage Hennef anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtbetriebe Hennef beabsichtigen, den auf der Kläranlage Hennef anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma abzugeben. Der anfallende Klärschlamm ist landwirtschaftlich zu verwerten. Sollte eine landwirtschaftliche Verwertung, z.B. aufgrund einer Grenzwertüberschreitung, temporär nicht möglich sein, ist der Schlammanfall von bis zu drei Monaten thermisch zu entsorgen.
Mit Leistungsbeginn 01.01.2024 ist das Lager nicht vollständig geräumt. Es befindet sich die im Zeitraum von etwa Oktober bis einschließlich Dezember angefallene Klärschlammmenge im Klärschlammlager (ca. 630 t). Diese Menge zählt ebenfalls zur
Auftragsmenge. Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich somit eine Gesamtmenge über drei Jahre von etwa 7.500 t. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Lagermengen Anfang 2024 und Ende 2026 einander in etwa entsprechen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1000
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 9000
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine zweimalige Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vertragsverlängerung kommt jeweils zustande, wenn der AG dies...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht eine zweimalige Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vertragsverlängerung kommt jeweils zustande, wenn der AG dies dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber schriftlich erklärt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Eigenerklärung zur Eignung 124
-Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen:
Formblatt 235, VHB des Bundes
-Verpflichtungserklärung anderer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Eigenerklärung zur Eignung 124
-Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen:
Formblatt 235, VHB des Bundes
-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle)
-Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 234
(falls zutreffend)
-Eigenerklärung Russland
- Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Mindestens 3 prüfbare Referenzen über vergleichbare
Leistungen (2020-2023)
-Beschreibung von Übernahme, Transport,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Mindestens 3 prüfbare Referenzen über vergleichbare
Leistungen (2020-2023)
-Beschreibung von Übernahme, Transport, ggfs.
Zwischenlagerung/Umschlag
-Beispiel Düngeplanung
-Beschreibung der Ausbringung
-Beispiel für Lieferscheine, Register gemäß
Klärschlammverordnung
-Verbrennungsstandort, Betreiber
-Anlagenkapazität und Laufzeit
-Beschreibung des technischen Verfahrens
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-26
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-26
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Hennef - Raum 2.07, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQD0P6
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2023/S 163-515878 (2023-08-22)