Leistungen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Gebäudeabbruch.
Im Institutsgebäude der Humboldt Universität zu Berlin an der Invalidenstr. 110 waren bis vor kurzem die fremdsprachlichen Philologien untergebracht. Das bestehende Institutsgebäude ist Anfang der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts geplant und gebaut worden. Infolge veralteter Bausubstanz, Gebäudetechnik und Schadstoffbelastung (künstliche Mineralfaser und Asbest) und unzureichendem Brandschutz ist das Gebäude heute stark sanierungsbedürftig und muss daher grundsaniert werden.
Im Rahmen der Erkundung wurden die rückzubauenden und zu entsorgenden Baumaterialien untersucht. Alle dabei anfallenden (und untersuchten) gefährlichen Baumaterialien sind in den Leistungsverzeichnissen dieser Ausschreibung aufgeführt. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden nur Leistungen zur Entsorgung von als gefährlich eingestuften Abfällen (OHNE Transport) angefragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Gebäudeabbruch -ID23209_Kav-
VM_23209_VgV_O_Kav”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Gebäudeabbruch.
Im Institutsgebäude der Humboldt Universität zu Berlin an der Invalidenstr. 110 waren bis...”
Kurze Beschreibung
Leistungen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Gebäudeabbruch.
Im Institutsgebäude der Humboldt Universität zu Berlin an der Invalidenstr. 110 waren bis vor kurzem die fremdsprachlichen Philologien untergebracht. Das bestehende Institutsgebäude ist Anfang der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts geplant und gebaut worden. Infolge veralteter Bausubstanz, Gebäudetechnik und Schadstoffbelastung (künstliche Mineralfaser und Asbest) und unzureichendem Brandschutz ist das Gebäude heute stark sanierungsbedürftig und muss daher grundsaniert werden.
Im Rahmen der Erkundung wurden die rückzubauenden und zu entsorgenden Baumaterialien untersucht. Alle dabei anfallenden (und untersuchten) gefährlichen Baumaterialien sind in den Leistungsverzeichnissen dieser Ausschreibung aufgeführt. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden nur Leistungen zur Entsorgung von als gefährlich eingestuften Abfällen (OHNE Transport) angefragt.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Gebäudeabbruch
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1: Schadstoffe - KMF und Asbest_teerfrei
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung gefährlicher Abfälle (ohne Transport): KMF-haltige Abfälle und asbesthaltige, teerfreie Abfälle” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 11
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2: Schadstoffe – KMF-Asbest_teerfrei_PAK_asbestfrei-Sulfat_Fußbodenestrich
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung gefährlicher Abfälle (ohne Transport): KMF-haltige Abfälle, asbesthaltige, teerfreie Abfälle, teerhaltige, asbestfreie Abfälle, mineralische...”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
- die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
- die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen:
- Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt III.1.1.1)
- Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.2.1)
- Erklärungen und Nachweise zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.3.1)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt 124 EU
- Erklärungen und Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des GWB vorliegen, siehe Angaben unter Punkt VI.3.1) nachgewiesen werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl,
hat der Bieter zusätzlich die unter III.1.2.1) und III.1.3.1) angegebenen konkret auftragsbezogenen Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Liefer- und Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert)
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (eine bestimmte Mindestdeckung gegliedert nach Personen - & Sachschäden wird nicht gefordert)
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer-und Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer-und Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (nicht von Unterauftragnehmer zu erbringen)
- Angaben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-20
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
“VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für die Eignung der Bieter gemäß den §42 und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB...”
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für die Eignung der Bieter gemäß den §42 und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, siehe Formblatt Wirt 124 EU
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, siehe Formblatt Wirt 124 EU.
Es wird der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, siehe Formblatt Wirt 124 EU.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronisch in Textform zulässig. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.
Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138498📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2023/S 159-504172 (2023-08-16)