Im Rahmen der Baufeldfreimachung für das Neubauvorhaben sind alle auf dem Baugrundstück aufgehaldeten Böden mit einem Gesamtvolumen von etwa 6 8.000 m 3 ( feste Masse) a bzufahren und fachgerecht zu entsorgen. N ach Abschluss der Kampfmittelbergung sind zudem ca. 550 m3 Siebrückstande ( Bauschutt mit nicht mineralischen Störstoffen ; sog. Ü b
Auftragsbekanntmachung (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung Haufwerke
Reference number: KVBS1_213.01
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Baufeldfreimachung für das Neubauvorhaben sind alle auf dem Baugrundstück aufgehaldeten Böden mit einem Gesamtvolumen von etwa 6 8.000 m 3 (...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Baufeldfreimachung für das Neubauvorhaben sind alle auf dem Baugrundstück aufgehaldeten Böden mit einem Gesamtvolumen von etwa 6 8.000 m 3 ( feste Masse) a bzufahren und fachgerecht zu entsorgen. N ach Abschluss der Kampfmittelbergung sind zudem ca. 550 m3 Siebrückstande ( Bauschutt mit nicht mineralischen Störstoffen ; sog. Ü b
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Kampfmitteluntersuchungen für das Bauvorhaben wurde auf dem gesamten Grundstück ehemaliger Kleingartenkolonien die im Mittel ca. 0 ,5 - 1,0 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Kampfmitteluntersuchungen für das Bauvorhaben wurde auf dem gesamten Grundstück ehemaliger Kleingartenkolonien die im Mittel ca. 0 ,5 - 1,0 m mächtige, o berflächennahe Auffüllung bis zum gewachsenen Boden abgeschoben und zu linienartigen Haufwerken aufgesetzt. Zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit wurden die gesamten Auffüllungen mit Schaufelseparatoren durchgearbeitet , um Fremdbestandteile und Störstoffe auszusieben. Als Ergebnis der Absiebung und damit einer weitgehenden Homogenisierung der Böden bestehen die Haufwerke aus schwach kiesigen Sanden mit humosen Anteilen. Nach Abschluss der Absiebung wurden alle Auffüllungsböden unter bodenschutz - und abfallrechtlichen Aspekten untersucht.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Baufeld des Neubaus der Medizinischen Hochschule Hannover am Stadtfelddamm”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 070-247189 (2026-04-08)