Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Unterschriebene Vereinbarung über die Sortierung, Erstbehandlung und weitere Behandlung von Elektroaltgeräten aus Sammlungen der Landeshauptstadt München (Sub-Vertrag)
- Eigenerklärung zu Genehmigungen/Verfügungsgewalt/Notifizierung bei Auslandsverbringung, siehe Fragenbogen zur Eignungsprüfung
- Stoffstrom-/Verwertungsdarstellung: Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben, über alle Standorte inkl. Umschlag, Zwischenlagerung und Behandlung an genehmigten / zertifizierten Plätzen. Der Behandler hat aufzuzeigen, wohin diese Fraktionen zur Folgebehandlung gehen und welche Endbestimmung für die gebildeten Fraktionen vorgesehen ist. Weiterhin sichert der Bieter zu, dass er die Transportmittel, die er einzusetzen gedenkt (Fahrzeuge und Transportgebinde), darauf überprüft hat, dass diese den Vorgaben der STVO sowie den spezifischen Stoffeigenschaften gerecht werden, und kompatibel sind zur Logistikkette von Übergabe, Beförderung zur Weiterbehandlung und Annahme beim Empfänger.
- Vorlage Nachweis für eine Auditierung für Erstbehandlungsanlagen nach Elektro G:
Ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen -
gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Abfallschlüssel AVV
160213*, 200135* für die folgenden zertifizierten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten:
Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten
oder ein gleichwertiger Nachweis über ein auditierbares Qualitätsmanagement- und
Überwachungssystem, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt, welches für das
Tätigkeitsfeld und die relevanten Prozesse geeignet ist, wie z.B. ISO 9002, ISO 14000,
EMAS, mit nachfolgenden Erfordernissen:
• Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs. 2 EfbV)
• Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie
gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten
Ausführung (§ 4 EfbV)
• Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
• Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie
Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV)
• Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des
Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
• Fachkunde des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des
Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
• Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Bezüglich des Transports der ausgeschriebenen Abfälle kann anstelle eines Zertifikats auch eine Transportgenehmigung oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorgelegt werden.
- Referenzangaben im Fragenbogen zur Eignungsprüfung: Der Bieter muss als Referenz mindestens 1 zufriedenstellend erbrachte, vergleichbare Leistung im Bereich der Elektroaltgeräteverwertung vorweisen. Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. Leistungen für den AWM müssen als eigene Referenz angegeben werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Elektroaltgeräte mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend der Leistungsbeschreibung vom 09.08.2023, wobei als Erstbehandlungsanlage nicht zwingend ein Sozialbetrieb involviert gewesen sein muss.
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket der EU