Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung des Loses oder der Lose, für das/die ein Angebot abgegeben wird, beschriebenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsvordruck enthalten);
2. Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Eine Referenzleistung ist mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar, wenn sie sich auf die Entsorgung von Restabfällen bezieht. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der prognostizierten Abfallmenge erbracht worden sein (= mindestens 12.500 t/a (Los 1) bzw. 120 t/a (Los 2)).
Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit drei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Nennung des Auftraggebers und dessen Anschrift sowie der Ansprechperson mit Telefonnummer
- Benennung der durchgeführten Leistung (einschließlich Benennung der entsorgten Abfallart mit AVV-Nr.)
- Angabe der leistungsgegenständlichen Tonnage
- Auftragssumme (netto)
- Durchführungszeitraum
Die Referenzen sind unter Verwendung von Formblatt 7: "Referenzen des Bewerbers" im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: "Formblätter" einzureichen;
3. Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Nachweis über eine gleichwertige Qualifikation oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen unter Verwendung von Formblatt 8: "Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Nachweise" im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm beauftragten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 3: "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
4. Angaben zu der/den vorgesehenen Anlage(n) für die Abfallbehandlung sowie zur Ersatzanlage unter Verwendung von Formblatt 9: "Angaben zu der/den vorgesehenen Anlage(n) für die Abfallbehandlung sowie zur Ersatzanlage" im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter;
5. Beschreibung des Gesamtkonzepts der Leistungserbringung (Entsorgungskonzept) einschließlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Revisionen und Anlagenausfällen und Angaben zur vorgesehenen Behandlungstechnik:
- allgemeine Bezeichnung der Behandlungstechnik;
- aussagekräftige und nachvollziehbare verbale Beschreibung der vorgesehenen Entsorgungswege, des technischen Ablaufs sowie der verwendeten Anlage(n) und Anlagentechnologie einschließlich Beschreibung der Flexibilität gegenüber Schwankungen in der Abfallmenge oder in der Abfallzusammensetzung sowie der Umgang mit Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen;
- Verfahrensfließbild nach DIN 28004 mit Durchsätzen pro kg und h;
- Angaben zur Gesamtkapazität der Behandlungsanlage und zu den vertraglich bereits gebundenen Teilkapazitäten (aufgeschlüsselt für jedes Jahr der Vertragslaufzeit);
- Sofern die Anlage im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt: Beschreibung des Annahmebereichs mit Benennung der Bunker-/Lagerkapazität und der Fläche, auf der Abfälle bei vorübergehendem Ausfall der Anlage gelagert werden können;
- Angaben über Menge und Zusammensetzung der bei der Behandlung entstehenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung mit Angabe der Bezeichnung der jeweiligen Stoffströme gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV);
- Beschreibung der Entsorgungswege für sämtliche Rückstände aus der Behandlung;
Hinweis:
Für die vorgenannten Angaben wird kein Formblatt bereitgestellt, entsprechende Anlagen zum Teilnahmeantrag sind von den Bietern selbst zu erstellen.
6. Zur Entsorgung der Behandlungsrückstände: Die Möglichkeit des Bieters, die vorgesehenen Entsorgungswege in Anspruch zu nehmen, ist für die Gesamtmenge der Behandlungsrückstände durch Vorlage verbindlicher Bestätigungen der Entsorger oder entsprechender Verträge für die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit nachzuweisen;
7. Bei Standort im Ausland: Nachweis der Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verbringung der Abfälle bzw. der Entsorgungsrückstände.