Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut

Stadt Nordhausen - Stadtentwässerungsbetrieb

Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: SEB L 02/2023
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordhausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsbetrieb
Postanschrift: Robert- Blum- Straße 1
Postleitzahl: 99734
Postort: Nordhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.abwasser-nordhausen.de 🌏
E-Mail: info@abwasser-nordhausen.de 📧
Telefon: +49 3631-6390 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527231 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527231 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-31 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-464161
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache akzeptiert. ---------------------------------------------- Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. ---------------------------------------------- Nebenangebote sind zugelassen, jedoch nicht für Pauschalangebote. Grundsätzlich gilt: Für Transport und Wägung sind keine Nebenangebote zugelassen! ---------------------------------------------- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragsssumme (inkl. Mehrwertsteuer) Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen. ---------------------------------------------- Es gilt für die Ausführung die VOL/B.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Es ist beabsichtigt, alle 3 Lose an einen Bieter zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einzelne Lose zu vergeben.
Jeder Bieter hat das Los 1 selbst zu realisieren (kein Einsatz von Nachunternehmern).
Bezeichnung des Loses: Klärschlammentsorgung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: ca. 3.200 t/a Klärschlammentsorgung
Beschreibung der Verlängerungen: mit Optionsverlängerung um 2 weitere Jahre
Bezeichnung des Loses: Rechengutentsorgung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: ca. 55 t/a Rechngutentsorgung
Bezeichnung des Loses: Sandfang- und Kanalspülgutentsorgung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
ca. 55 t/a Sandfanggut
ca. 50 t/a Kanalspülgut
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Nordhausen
Hallesche Straße 135
99734 Nordhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527231&criteriaId=31162
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527231&criteriaId=31161
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Referenz über realisierte Aufträge zur Verwertung der oben angegebenen Abfallstoffe
- Nachweis der Qualitätssicherung bei der Verwertung der zu entsorgenden Abfallstoffe in Ihrer Firma
- Bei vorgesehener Kompostierung Nachweis der amtlichen Genehmigung
- Bei vorgesehener landwirtschaftlicher Verwertung Nachweis der genehmigten Aufbringflächen
- Bei vorgesehener Zwischenlagerung Nachweis der amtlichen Genehmigung des Zwischenlagers
- Bei vorgesehener landbaulicher Verwertung der Abfallstoffe Nachweis der amtlichen Genehmigung zu dieser Maßnahme
- Für alle Verwertungspfade und Abfallstoffe ist der Nachweis über die Verwertungskapazität zu erbringen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb der Stadt Nordhausen
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527231 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache
akzeptiert.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die
Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Nebenangebote sind zugelassen, jedoch nicht für Pauschalangebote.
Grundsätzlich gilt: Für Transport und Wägung sind keine Nebenangebote zugelassen!
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragsssumme (inkl.
Mehrwertsteuer)
Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende
Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
Es gilt für die Ausführung die VOL/B.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge- Sepriúm- Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 145-464161 (2023-07-26)