Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut

STADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb

Entsorgung von: Klärschlamm (ca. 3.000 t/a) Rechengut (ca. 40 t/a) Sandfang (ca. 55 t/a) Kanalspülgut (ca. 35 t/a)

Deadline

Deadline 2026-09-09

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut
Referenznummer: SEB L 03/2026
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von: Klärschlamm (ca. 3.000 t/a) Rechengut (ca. 40 t/a) Sandfang (ca. 55 t/a) Kanalspülgut (ca. 35 t/a)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: SEB L 03/2026 (Los 1-Klärschlammentsorgung)
Titel: Klärschlammentsorgung
Menge: 3000 Tonne
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: ca. 3.000 t/a Klärschlammentsorgung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Nordhausen
Postanschrift: Hallesche Straße 135
Postleitzahl: 99734
Stadt: Nordhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordhausen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres entscheidet der Auftraggeber frei über eine eventuelle Vertragsverlängerung für ein weiteres Entsorgungsjahr (max. um 3 weitere Jahre). Ein Rechtsanspruch entsteht dadurch nicht. (siehe Leistungsverzeichnis Seite 3, Punkt 4)
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Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: SEB L 03/2026 (Los 2-Rechengutentsorgung)
Titel: Rechengutentsorgung
Menge: 40 Tonne
Beschreibung der Beschaffung: ca. 40 t/a Rechengutentsorgung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: SEB L 03/2026 (Los 3-Sandfang- und Kanalspülgut)
Titel: Sandfang- und Kanalspülgutentsorgung
Menge: 90 Tonne
Beschreibung der Beschaffung:
ca. 55 t/a Sandfanggut ca. 35 t/a Kanalspülgut
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-09 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 11 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-09 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen sind nur eingeschränkt möglich. Das Leistungsverzeichnis kann nur als Text (.pdf-Format) eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß §16a EU VOB/A - EU erfolgen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. * Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen: - der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), - bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen: Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)“ ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen. HINWEISE: - Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. - Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: * die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft), * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). sowie * die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, * die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576, Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: * der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, * die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB), HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: * fachliche Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis Seite 7 * das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). Anforderungen an Nachunternehmer: Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB). HINWEISE: * Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. * Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Mehrwertsteuer) Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
(§129 des Strafgesetzbuches - StGB) und die sich weiter aus § 6e EU VOB/A - EU ergebenden Ausschlussgründe. Von einem Ausschluss wird abgesehen, wenn ein Unternehmen die Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A - EU nachgewiesen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises nach § 6b EU VOB/A-EU führen. Durch nicht präqualifizierte Unternehmen, jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeden nichtpräqualifizierten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleiher) ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU zu erklären. Dazu ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Von Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmern deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist die entsprechende Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ sowie „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmen / anderes Unternehmen“ sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Erklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. „Eignungskriterien“). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus §15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: STADT NORDHAUSEN - Stadtentwässerungsberieb
Nationale Registrierungsnummer: 16701135-0001-43
Postleitzahl: 99734
Postort: Nordhausen
Region: Nordhausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: ICR/Vergabestelle
E-Mail: info@abwasser-nordhausen.de 📧
Telefon: +49 3631 6390 📞
URL: https://abwasser-nordhausen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=880527 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=880527 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 57332 1254 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§161 GWB). Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die Kostenfolge nach §182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach §165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 148-538142 (2026-08-03)