Rahmenvertrag zur Entsorgung und Vernichtung von Reizstoffsprühgeräten und -patronen für die Polizei Sachsen sowie freigegebenen Asservaten (Reizstoffsprühgeräte)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Reizstoffgeräten und -patronen
B7556
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von Waffen und Munition📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Entsorgung und Vernichtung von Reizstoffsprühgeräten und -patronen für die Polizei Sachsen sowie freigegebenen Asservaten (Reizstoffsprühgeräte)”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Entsorgung und Vernichtung von Reizstoffsprühgeräten und -patronen für die Polizei Sachsen sowie freigegebenen Asservaten (Reizstoffsprühgeräte)
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markkleeberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Entsorgung und Vernichtung von Reizstoffsprühgeräten und -patronen für die Polizei Sachsen sowie freigegebenen Asservaten...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag über die Entsorgung und Vernichtung von Reizstoffsprühgeräten und -patronen für die Polizei Sachsen sowie freigegebenen Asservaten (Reizstoffsprühgeräte)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um einmal ein Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1)
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3;
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4)
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4)
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6); Mindestens 3 Referenzen mit
Bezug zum Auftragsgegenstand.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-12
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“1. Erklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russiche Unternehmen.
2. Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
3. Nachweis der Erlaubnis nach dem WaffG” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2023/S 095-292595 (2023-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption der Leistung um 1 x 1 Jahr
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 095-292595
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Entsorgung von Reizstoffgeräten und -patronen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GEKA mbH
Postanschrift: Humboldtstraße
Postort: Munster
Postleitzahl: 110
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5192964245📞
E-Mail: vertrieb@geka-munster.de📧
Region: Heidekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Auf die Angabe des Auftragswertes wird gemäß §39 Abs. 6 Nr.3 VgV verzichtet.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 144-460123 (2023-07-25)